Betreff
Änderung der Parkscheingebührenordnung
Vorlage
32-2/047/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Parkscheingebührenordnung gilt seit dem 01.04.2005 unverändert. Derzeit wird für eine Parkdauer von 20 Minuten keine Gebühr erhoben; wird länger geparkt, ist ab der 1. Minute Parkzeit für jede angefangene 5 Minuten eine Gebühr von 0,10 € zu entrichten.

 

Aus Anlass der Haushaltskonsolidierung hatte die Verwaltung angeregt, die Parkraumbewirtschaftung zu aktualisieren. Hierbei wurde der Vorschlag, auch in der Bahnhofstraße und in der Bahnstraße eine entgeltliche Parkraumbewirtschaftung einzuführen, von den Ratsgremien nicht aufgegriffen. Dahingegen wurde eine angemessene Erhöhung der seit 12 Jahren unveränderten Gebühren grundsätzlich befürwortet.

 

Aufgrund wiederholter Beschwerden über die „Ungleichbehandlung“ bei der „Brötchentaste“ empfiehlt die Verwaltung, eine unentgeltliches Parken nicht nur wie bisher für eine ausschließlich kurze Parkdauer, sondern für jeden Parkvorgang zu ermöglichen. Für die Verkehrsteilnehmer(innen) ist es kaum verständlich, warum sie für 20 Minuten keine Gebühr, aber danach ab der 1. Minute eine Gebühr entrichten müssen. Hier sollte einheitlich ein gebührenfreies Parken zugelassen werden, wobei ein Zeitraum von einer Viertelstunde ausreicht.

 

Da für die Benutzung der Parkscheinautomaten zukünftig der Einwurf von kupferfarbenen Münzen nicht mehr vorgesehen sein soll, muss ein Dezimalbetrag für eine vorgegebene Parkzeit festgelegt werden. Seitens der Benutzer(innen) wird eine möglichst minutengenaue Berechnung favorisiert. Daher schlägt die Verwaltung eine Gebühr von 0,10 € für eine Parkzeit von 3 Minuten vor. Dieser Vorschlag liegt etwas über den bisher vorgestellten bzw. erörterten Varianten, allerdings ist nunmehr im Gegenzug die erste Viertelstunde Parkzeit stets gebührenfrei, so dass erst ab der 16. und nicht ab der 1. Minute gezahlt werden muss. Diese Änderung bewirkt, dass in den ersten 40 Minuten noch günstiger als bisher geparkt werden kann.

 

Die Umsetzung der Gebührenänderung soll mit Installation der neuen Parkscheinautomaten erfolgen. Daher wird die beschlossene Änderung erst einen Tag vor Abschluss der Umstellungsmaßnahme im Amtsblatt veröffentlicht.

 

Beschlussvorschlag:

Die Änderung der Gebührenordnung für städtische Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Haan (Parkscheingebührenordnung) vom 27.02.2002 wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.

Finanz. Auswirkung:

Jährlich Mehreinnahme von ca. 30.000 €