Betreff
Einrichtung einer Stelle für einen/einer Koordinator/-in Flüchtlingshilfe
Vorlage
II/022/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es besteht  ein großes ehrenamtliches Engagement  der Bürger/innen der Stadt Haan in dem Bereich der Flüchtlingshilfe. Dies findet u.a. in allen städtischen Wohnunterkünften für Flüchtlinge der Stadt Haan statt und wird auch durch die Angebote der Haaner Tafel / Kleiderkammer ergänzt.

 

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Haan über Zuschussgewährung die Caritas e.V. Mettmann mit dem Betreuungsmanagement  betraut hat. Es ist somit eine unmittelbare und intensive Schnittstellensteuerung zwischen Verwaltung, Ehrenamtlichen, Caritas e.V. Mettmann und weiteren Institutionen erforderlich.

 

Die Stadt Haan hat die Wahrnehmung dieser Koordination in 2016 durch eine abgeordnete Kraft der Bundeswehr wahrnehmen lassen.

 

Der Aufgabenumfang einschließlich der Weiterentwicklung / Pflege der bestehenden Homepage für Flüchtlinge und Ehrenamtliche sowie Projektarbeit und Ansprechpartner für Bürger/innen erfordert aus Sicht der Fachverwaltung eine Vollzeitstelle. Darüber hinaus ist die Aufgabenwahrnehmung tagsüber flexibel zu gestalten, da auch Abendtermine zum Aufgabengebiet gehören.

 

Aus Gründen der Haushaltssicherung und der vorhandenen Personalressourcen hat der Verwaltungsvorstand entschieden, die Stelle zunächst mit einem Stellenanteil von 0,5 zu besetzen. Es ist abzuwarten, wie sich die weitere Flüchtlingssituation entwickelt.

 

Für die Wahrnehmung der Aufgabe „Koordinator/-in Flüchtlingshilfe“ steht ein Stellenanteil von 0,5 aufgrund der Reduzierung des Stellenanteils bei der Gleichstellung (vorher 0,7, neu 0,5) und der Wahrnehmung der Aufgabe „Sozialer Ansprechpartner“ im Nebenamt (bisheriger Stellenanteil 0,3) zur Verfügung.

Für die Wahrnehmung der Aufgabe als Gleichstellungsbeauftragte sieht § 16 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1 Landesgleichstellungsgesetz NRW eine Entlastung von den dienstlichen Aufgaben vor. Die Entlastung beträgt in Dienststellen mit mehr als 200 Beschäftigten mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit (somit ein Stellenanteil von 0,5 statt wie bisher 0,7 bei der Stadt Haan).

Des Weiteren wird aufgrund eines interkommunalen Vergleichs die Aufgabe als „Sozialer Ansprechpartner (SAP)“ künftig im Nebenamt wahrgenommen, so dass der bisherige Stellenanteil von 0,3 für diese Aufgabe eingespart werden konnte.

 

Da diese beiden Stellenanteile (0,2 Gleichstellung und 0,3 SAP) für die Flüchtlingskoordinierung verwendet werden könnten, kommt es bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe nicht zu einer zusätzlichen Stellenausweitung von 0,5 im Stellenplan 2017.

 

Der Stellenwert EG 10 (Stellen-Nr. 51/31) ergibt sich daraus, dass die bisher kommissarisch eingesetzte Vollzeitbeschäftigte mit einem Stellenanteil von 0,5 als Sachbearbeiterin im Asylbereich eingesetzt ist.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einrichtung eines Stellenanteils von 0,5 im Stellenplan 2017 für die Aufgabe Koordinator/-in Flüchtlingshilfe zu.

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine