Betreff
Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2013 und 2014
Vorlage
BM/014/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 20.10.2015 für den von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Jahresabschluss 2013 der Stadt Haan in der Fassung vom 11.09.2015 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 101 Abs. 3 GO NRW erteilt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.10.2015 

 

- dem Rat empfohlen, gemäß § 96 und 101GO NRW den Jahresabschluss für 2013 Stadt Haan festzustellen und

 

- den Ratsmitgliedern empfohlen, gem. § 96 Abs. 1 GO NRW den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 zu entlasten.

 

Der Rat ist in seiner Sitzung am 17.11.2015 der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses insoweit gefolgt, dass der Jahresabschluss 2013 und die Ergebnisverwendung 2013 einstimmig festgestellt worden sind.

 

Die Entlastung des Bürgermeisters für 2013 wurde von den Ratsmitgliedern verschoben, bis der erweiterte Prüfauftrag für den Gebührenhaushalt  Rettungsdienst und Krankentransport abgeschlossen ist.

 

Weiterhin hat der Rechnungsprüfungsausschuss am 09.06.2016 für den von der Stadtkämmerin aufgestellten und von der Bürgermeisterin bestätigten Jahresabschluss 2014 der Stadt Haan in der Fassung vom 11.05.2016 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 101 Abs. 3 GO NRW erteilt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.06.2016 

 

- dem Rat empfohlen, gemäß § 96 und § 101GO NRW den Jahresabschluss für    2014 der Stadt Haan festzustellen.

 

Eine Empfehlung zur Entlastung des Bürgermeisters für 2014 wurde den Ratsmitgliedern nicht gegeben, da die Prüfung Gebührenrechnungen Rettungsdienst und Krankentransporte noch nicht in Gänze abgeschlossen war.

 

Der Rat ist in seiner Sitzung am 28.06.2016 der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses gefolgt, so dass der Jahresabschluss 2014 und die Ergebnisverwendung 2014 einstimmig festgestellt worden sind und die Entlastung des Bürgermeisters durch die Ratsmitglieder für 2013 und 2014 zurückgestellt wurde, bis die noch offenen Fragen bezüglich der Gebührenrechnungen Rettungsdienst und Krankentransporte abschließend geklärt sind.

 

In der Ratssitzung am 13.12.2016 wurde der erweitere Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung zum 4. Quartal 2015 für die Gebührenrechnungen Rettungsdienst und Krankentransporte abschließend zur Kenntnis genommen.

 

Gemäß dem Beschluss der Ratsmitglieder vom 28.06.2016 ist mit Abschluss und Kenntnisnahme des Prüfauftrages zum 4. Quartal 2015 für die Gebührenrechnungen Rettungsdienst und Krankentransporte durch den Rat die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 den Ratsmitgliedern vorzuschlagen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Ratsmitglieder entlasten gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den Bürgermeister für die Haushaltsjahre  2013 und 2014.