Sachverhalt:
Die Verwaltung hatte zugesagt, die Rettungs- und
Krankentransportdienstgebühren jährlich unter Berücksichtigung der
Betriebskostenabrechnungen vorangegangener Jahre neu zu kalkulieren.
Die Verbände der Krankenkassen wurden gem. § 14 des Rettungsgesetzes NRW
eingebunden, da ihnen der Kalkulationsentwurf vorzulegen ist und Einvernehmen
angestrebt werden soll. Die Unterlagen und Prognose 2015 wurden den Verbänden
der Krankenkassen am 08.September 2016 per E-Mail übersandt. Mit E-Mail vom 20.
Dezember 2016 haben die Verbände der Krankenkassen ihr Einvernehmen erklärt.
Die Verwaltung hatte im Rat und in den Ausschüssen bereits ausführlich
darüber berichtet (Beschlussvorlage Nr. 32-2/045/2016 zum BVFOA am 23.11.2016). Sie hat für den Fall, dass die Abstimmung mit
den Verbänden nicht bis zur Ratssitzung am 13.12.2016 abgeschlossen sein
sollte, angekündigt, sie werde eine Befassung im nächsten Sitzungszyklus (HFA
am 07. und Rat am 21.02.2017) vorsehen.
Die vorgelegte Kalkulation 2017 und die damit verbundenen
Betriebskostenabrechnungen 2013 und 2014 wurden vom Rechungsprüfungsamt des
Kreises Mettmann geprüft. Alle festgestellten Mängel und Fehler sind behoben, die
notwendigen Änderungen wurden ausnahmslos übernommen. Die vg.
Betriebsabrechnungen und die Gebührenkalkulation 2017 sind auch aus Sicht der
Rechnungsprüfung systematisch sowie inhaltlich richtig und entsprechen den
tatsächlichen Gegebenheiten.
1. Änderungen in der
Kalkulation 2017
Im Zuge der Untersuchungen der Ermittlung von Rettungs- und
Krankentransportgebühren hat das Rechnungsprüfungsamt strukturelle Änderungen /
Optimierungsmöglichkeiten bei den Gebührenbedarfsberechnungen generell (sh.
Beschlussvorlage Nr. 32-2/037/2016 zum HFA am
21.06.2016 bzw. Rat am 28.06.2016) und Anpassungen bzw.
Verhandlungsvorschläge für künftige Verhandlungen mit den Verbänden der Krankenkassen
bei den Rettungs- und Krankentransportdienstgebühren unterbreitet.
Am 20.08.2016 hat der Rat beschlossen, u.a. bei den Rettungs- und
Krankentransportdienstgebühren statt der konkreten Overhead-Kosten (z.B. Querschnittsämter) künftig KGSt-Werte und bei
den Abschreibungen einen kalkulatorischen Zinssatz von 6,5 % statt bisher 4,0 %
anzusetzen. Dies ist in der Kalkulation 2017 berücksichtigt.
Folgende weitere Änderungen konnten in den
Verhandlungen mit den Verbänden der Krankenkassen umgesetzt werden:
-
Reduzierung
der Synergieeffekte beim nichtbeamteten Fahrpersonal auf Null
-
Einrechnung
der Feuerwehrzulage bei den Personalkosten der Feuerwehrbeamten
-
Reduzierung
der Quote der selbst zu tragenden Fehleinsätze auf eine Pauschale von einem
Drittel der Gesamtzahl der Einsätze
-
Die
Umlagekosten für die Kreisleitstelle werden auch weiterhin neben den Personalkosten
für die eigene Nachrichtenzentrale mit der Bedingung anerkannt, sich
zukunftsorientiert auf die Kreisleitstelle aufzuschalten.
Dahingegen wurden in den Verhandlungen nicht
oder nur teilweise durchgesetzt:
-
Bei
der Anhebung des Funktionsstellenfaktors im 24-Stunden-Dienst von 4,75 Stellen
auf 5,0 Stellen haben die Verbände der Krankenkassen maximal 4,8 Stellen
akzeptiert. Sie verweisen dabei auf hier eingerechnete überdurchschnittlich
hohe Abwesenheitszeiten.
-
Auf
die Einrechnung der Kosten für die Notfallsanitäterausbildung (30.000 € für
2017) wurde verzichtet, bis Rechtsklarheit besteht, da die Verbände der Krankenkassen
die entsprechende Regelung im neuen Rettungsdienstgesetz für verfassungswidrig
halten. Eine Aufnahme in eine zukünftige Betriebskostenabrechnung 2017 bleibt
jedoch vorbehalten.
Aus Sicht der Verwaltung wurden damit die im Prüfungsbericht H6/2015
empfohlenen Optimierungsmöglichkeiten des Rechnungsprüfungsamtes umgesetzt,
hinsichtlich der abrechnungsfähigen Kosten höhere Einnahmen zu erzielen.
2.
Betriebskostenabrechnungen 2013 und 2014
Gem. § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen
am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre
auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes
ausgeglichen werden. Dies bedeutet, das Über- oder Unterdeckungen aus dem Jahr
2013 spätestens in 2017 und Über- oder Unterdeckungen aus dem Jahr 2014 spätestens
bis 2018 auszugleichen sind bzw. ausgeglichen werden sollen.
Die Betriebskostenabrechnungen 2013 und 2014 wurden auf Grundlage der
Systematik der Kalkulation 2015 und dem in diesem Zusammenhang stehenden Einvernehmen
mit den Verbänden der Krankenkassen erstellt.
Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2013
(sh. Anlage 3):
Nach Kostenträger RTW: 288.234,30
€ Überdeckung
Nach Kostenträger KTW: 136.686,12
€ Unterdeckung
Summe im Produkt 020430: 151.548,17
€ Überdeckung
Die auf RTW bzw. KTW entfallenden Über- oder Unterdeckungen sind als
Ertrag bzw. Aufwand in der Kalkulation 2017 berücksichtigt.
Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2014
(sh Anlage 4):
Nach Kostenträger RTW: 99.774,30 €
Überdeckung
Nach Kostenträger KTW: 243.738,47
€ Unterdeckung
Summe im Produkt 020430: 143.964,18
€ Unterdeckung
Die auf den RTW entfallende Überdeckung ist in der Kalkulation 2017
vollständig berücksichtigt, während die Unterdeckung beim KTW je zur Hälfte in
2017 und 2018 eingerechnet werden. Grund hierfür ist, einen noch höheren
Anstieg des Gebührensatzes in 2017 zu vermeiden.
Die Betriebskostenabrechnungen und
das Verfahren zur Verrechnung der Über- bzw. Unterdeckungen wurden durch
die Verbände der Krankenkassen nicht beanstandet.
3. Darstellung des Gesamtaufwandes
getrennt nach RTW und KTW
Kalkulation
2017
Die Kalkulation für den Rettungs- und Krankentransportdienst ist in der
Anlage 2 dargestellt.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Endkostenstellen
getrennt nach den Kostenträgern basierend auf dem bisherigen Kostenplan 2015
und einem erläuterten Vergleich.
RTW
2017 |
RTW
2015 |
Kosten KTW
2017 |
KTW
2015 |
Kostenart |
Aufteilung |
592.272,69
€ |
458.369,00
€ |
|
|
Personalkosten RTW 1 |
100 % RTW
|
97.463,56 € |
51.106,50 € |
32.487,85 € |
51.106,50 € |
Personalkosten RTW 2 |
Nach Einsätzen: 75 % zu 25 % jeweils 50 % |
|
|
129.951,42 € |
107.891,50 € |
Personalkosten KTW 1 |
100 % KTW |
|
|
129.951,42 € |
107.891,50 € |
Personalkosten KTW 2 |
100 % KTW |
39.257,46 € |
27.279,00 € |
39.257,46 € |
27.279,00 € |
Personalkosten der Verwaltung |
jeweils 50 % |
28.861,45 € |
15.721,00 € |
33.880,84 € |
27.599,00 € |
Personalkosten Abrechnungsstelle |
nach Einsätzen |
167.173,16 € |
90.213,66 € |
39.213,46 € |
48.576,59 € |
Personalkosten Zentralist |
Vorhaltezeiten: neu alt |
361.588,05 € |
265.555,86 € |
321.374,70 € |
313.738,21 € |
Sonstige Kosten |
|
0,00 € |
50.292,62 € |
0,00 € |
52.345,38 € |
* Kosten Querschnittsämter |
* 49 % zu 51 % |
-
85.000 € |
-
3.600,00 € |
-
85.000 € |
- 32.400 € |
Auswärtskilometer/Desinfektion Abzug Kilometerpauschalen 36.000,00 € |
Individuell berechnet 10 % RTW / 90 % KTW |
0,00 € |
-
10.800,00 € |
0,00 € |
-
1.200 € |
oben enthalten Abzug Desinfektionen 12.000,00 € |
90 % RTW / 10 % KTW |
1.201.616,38
€ |
944.137,64
€ |
641.117,14
€ |
702.827,68
€ |
Zwischensummen |
|
-
288.234,30 € |
0,00 € |
+ 136.686,12 € |
0,00
€ |
- Überd.
RTW 2013 100 % +
Unterd. KTW 2013 100 % |
BAB 2013 |
-
99.774,30 € |
0,00
€ |
+
121.869,24 € |
0,00
€ |
- Überd . RTW 2014 100 % +
Unterd. KTW 2014 50 % |
BAB 2014 50 % in 2018 |
813.607,78
€ |
944.137,64
€ |
899.672,50
€ |
702.827,68
€ |
|
|
2.400 |
2.550 |
3.220 |
4.450 |
geschätzte
Transporte |
|
339,00 € |
370,00 € |
279,00 € |
157,00 € |
=
Gebühren |
|
4. Berechnung der
Personalkosten für die Fahrzeuge
Die Personalkosten werden nach verschieden Aufgabengebieten getrennt
berechnet.
4.1 Berechnung des Funktionsstellenfaktors im 24-Stunden-Einsatzdienst
Eine Funktionsstelle ist an 365 Tagen im Jahr täglich 24 Stunden zu
besetzen. Für einen Mitarbeiter im 24-Stunden-Dienst ist eine 48 Stunden-Woche
erlaubt. Dies ergibt eine theoretische
Jahresarbeitszeit von rd. 104 Schichten (52 Wochen x 2).
Die Jahresarbeitszeit ist um die Ausfallzeiten (Urlaub, Fortbildungen,
Krankheit, Kur, Sonderurlaub, usw.) zu bereinigen, woraus sich die
Nettoarbeitszeit ergibt. Dieser Abzug ist regelmäßig Verhandlungsgegenstand mit
den Verbänden der Krankenkasse, die einen überdurchschnittlichen Abzug nicht
akzeptieren.
Der Funktionsstellenfaktor berechnet sich nunmehr aus Dienstschichten
pro Jahr (rd. 365) geteilt durch die Nettoarbeitszeit. Strukturell bedingt sind
die Nettoarbeitszeiten in den verschiedenen Städten aber auch je Mitarbeiter
unterschiedlich, so dass sich hier die Verbände der Krankenkassen und die
Verwaltung auf einen üblichen Mittelwert von 4,80 Stellen je Funktion (2015 = 4,75) geeinigt haben.
4.2 Berechnung des Funktionsstellenfaktors im 8-Stunden-Dienst
Bei einer 39-Stunden-Woche ergeben sich pro Jahr rd. 104 Schichten.
Diese sind wie oben um die Ausfallzeiten zu bereinigen. Der
Funktionsstellenfaktor errechnet sich wiederum aus den Dienstschichten im Jahr
geteilt durch die Nettoarbeitszeit. Der mit den Verbänden vereinbarte
Funktionsstellenfaktor beträgt 1,30
Stellen je Funktion (2015 = 1,25).
4.3 Berechnung der durchschnittlichen Kosten
einer Stelle
4.3.1 Feuerwehrbeamte im Rettungs- und Krankentransportdienst - Fahrzeuge
Die Verbände der Krankenkassen akzeptieren bei der Besetzung der
Fahrzeuge nur Feuerwehrpersonal der Besoldungsgruppen A7/A8. Höhere
Stellenwertigkeiten beruhen in der Regel auf Tätigkeiten im Feuerwehrbereich.
Daher wurden die Jahrespersonalkosten der aktuell beschäftigten Beamten in den Besoldungsgruppen A7 und A8 (=
19 Beamte) ermittelt. In den
Verhandlungen mit den Verbänden der Krankenkassen konnte erreicht werden, die
feuerwehrbedingten Zulagen nicht mehr in Abzug zu bringen. In den Kosten sind
die erwarteten Bruttogehaltskosten 2017, Pensions- und Beihilferückstellungen
und geschätzte tatsächliche Beihilfen berücksichtigt.
Jahresbesoldung 2017 insgesamt: 1.208.617,66
€ 2015: 1.103.420,00
€
Feuerwehrzulagen: ./. 0,00 € ./. 30.571,80 €
Bruttoarbeitsplatzkosten 2017: : 19 = 63.611,46 € 1.072.848,20
€
: 20
(Arbeitsplatzkosten ohne Zulage) = 53.642,00
€
Neu ab 2017 ist, dass auf die so ermittelten
Werte pauschale Querschittskosten nach der KGSt-Empfehlungen aufgeschlagen
werden. Für Nichtbüroarbeitsplätze sind dies 10 % Sachkosten- und 15 %
Gemeinkostenzulage. Hierfür entfallen die bisher individuell berechneten
Umlagen für die Dienstleistungen der Querschnittsämter sowie allgemeine und
persönliche Arbeitsplatzkosten wie z. B. kalkulatorische Mieten, Büroausstattung,
Versicherungen, usw. .
Bruttoarbeitsplatzkosten 2017: 63.611,46
€
10 % Sachkostenzulage: 6.361,15
€
15 % Gemeinkostenzulage: 9.541,72 €
Summe: 79.514,32
€
4.3.2 Angestellte im Rettungsdienst
Die Gesamtkosten aller aktuell 13
Beschäftigen (2015 = 5 Mitarbeiter) wurden eingerechnet. Es handelt sich um die
erwarteten Jahresbruttogehälter einschl. aller Zulagen und Arbeitsgeberanteile.
Jahresgehälter
2017 490.382,70 €
: 13 = 37.721,75 €
Ausgleich für Pausenzeiten 6 % 2.263,30 €
Summe: 39.985,05 €
2015: 45.248,00
€
Bruttoarbeitsplatzkosten
2017: 39.985,05
€
10 % Sachkostenzulage: 3.998,51 €
15 % Gemeinkostenzulage: 5.997,76 €
Summe:
49.981,31
€
4.3.3 Synergieeffekte
Die Stadt Haan unterhält eine gemeinsame Feuer- und Rettungswache mit
Personal, welches sowohl im Bereich der Feuerwehr als auch im Bereich des
Rettungsdienstes bei Bedarf tätig wird. Eine strikte Arbeitsteilung findet in
der Regel nicht statt. Bei getrennt betriebenen Wachen wäre dies anders, so
dass allgemein davon ausgegangen wird,
dass Synergien entstehen, die nur pauschal und nicht im Detail beziffert
werden können. Diese Synergien betreffen insbesondere das Einsatzpersonal. Weil
aber dort bereits eine differenzierte Betrachtung der Besoldungs- und Gehaltsbestandteile
angewendet wird, sind statt dem früher üblichen Abzug von 20 % bei allen
Personalkosten nur noch die Personalkosten des beamteten Fahrpersonals um 10 %
(gegenüber 2015 unverändert) und der sonstigen Personalkosten nicht mehr (2015
= 5 %) gemindert worden. Die Verbände der Krankenklassen konnten in den Verhandlungen
davon überzeugt werden, dass Synergieeffekte überwiegend nur bei beamteten
Fahrpersonal entsteht.
4.3.4 RTW 1
Das Fahrzeug ist 24 Stunden täglich im Einsatz. Die jährliche
Gesamtstundenzahl beträgt 8.760, da das Fahrzeug mit 2 Personen (= Funktionen)
besetzt ist. Je Funktion sind 4,80 Stellen (2015 = 4,75) mithin insgesamt 9,6
Stellen (2015 = 9,5) erforderlich. Das Fahrzeug wird ausschließlich als RTW im
Rettungsdienst eingesetzt.
2017
9,6 Stellen, davon 5,2 Stellen Angestellte
und 4,4 Stellen Beamte = 609.765,84
€
abzgl. 10% Synergien Beamte 17.493,15 €
592.272,69 €
2015
9, 5 Stellen Beamte =
509.299,00 €
abzgl. 10 % Synergien 50.959,00 €
458.639,10 €
4.3.5 RTW 2
Das Fahrzeug ist 8 Stunden täglich von montags bis freitags im Einsatz.
Die jährliche Gesamtstundenzahl beträgt 2.080, da das Fahrzeug mit 2 Personen
(= Funktionen) besetzt ist. Je Funktion sind 1,30 Stellen (2015 = 1,25 Stellen)
mithin insgesamt 2,6 Stellen (2015 = 2,5 Stellen) erforderlich. Das Fahrzeug
wird zu 75 % (2015 = 50 % im Rettungsdienst) und zu 25 % (2015 = 50 %) im
Krankentransportdienst eingesetzt.
2017
2,6 Stellen Angestellte x 49.981,31 € =
129.951,42 €
abzgl. 0 % Synergien 129.951,42 €
2015
2,5 Stellen Angestellte x 45.428,00 € =
113.570,00 €
abzgl. 10 % Synergien 11.357,00 €
102.213,00 €
4.3.6 KTW 1 und KTW 2
Die Fahrzeuge sind jeweils 8 Stunden täglich
von montags bis freitags im Einsatz. Die jährliche Gesamtstundenzahl beträgt
2.080 je Fahrzeug, da jedes Fahrzeug mit 2 Personen (= Funktionen) besetzt ist.
Je Funktion sind 1,30 Stellen (2015 =1,25 Stellen) mithin insgesamt 2,6 Stellen
(2015 =2,50 Stellen) je Fahrzeug erforderlich. Die Fahrzeuge werden zu 100 %
nur im Krankentransportdienst eingesetzt.
2017
2,6 Stellen x 49.981,31 € =
je Fahrzeug 129.951,42 €
abzgl. 0 % Synergien = je
Fahrzeug 129.951,42 €
2015
2,5 Stellen x 45.428,00 € =
je Fahrzeug 113.570,00 €
abzgl. 5 % Synergien 5.678,50 €
=
je Fahrzeug 107.891,50 €
5. Personalkosten der
Verwaltung
Hierbei handelt es sich um die anteilig zu berechnenden Personalkosten
der Mitarbeiter der Verwaltung, die unmittelbar für den Rettungs- und
Krankentransportdienst tätig werden. Die Jahreskosten beinhalten alle Zuschläge,
Nebenkosten und Umlagen. Die Anteile verändern sich nicht, ansonsten gelten
hier die gleichen neuen Anforderungen wie unter Punkt 1 bereits ausgeführt. Da
es sich hier aber um Büroarbeitsplätze handelt, beträgt der Sachkostenzuschuss
fest 9.700 € je Vollarbeitsplatz und die Gemeinkostenzuschuss 20 % des
Jahresbruttogehaltes einschl. aller Zulagen. Diese sind in den hier
aufgeführten Summen bereits eingerechnet. Die Kosten werden zu jeweils 50 % auf
die Bereiche RTW und KTW umgelegt.
2017
Amtsleitung Amt 32 151.581,03 € 3 % 4.547,43 €
Abteilungsleitung 32-4 135.947,57 € 15 % 20.392,14
€
Abteilungsleitung 32-2 131.488,26 € 10 % 13.148,83
€
Sachgebietsleitung 32-4 101.066,33 € 40 % 40.426,53
€
Summe: 78.514,93 €
2015
Amtsleitung Amt 32 114.958,00 € 3 % 3.448,74 €
Abteilungsleitung 32-4 98.814,00 € 15
% 14.972,10 €
Abteilungsleitung 32-2 100.808,00 € 10 % 10.080,80
€
Sachgebietsleitung 32-4 63.296,00 € 40
% 26.056,80 €
Summe: 54.558,44 €
In dem Bereich Abrechnung von Rettungs- und
Krankentransporteinsätzen ist eine Mitarbeiterin eingesetzt. Die Aufteilung
erfolgt nach den Einsatzzahlen.
2017
Abrechnungswesen 32-4 62.742,29 100
% 62.742,29 €
2015
Abrechnungswesen 32-4 43.320,00 € 100
% 43.320,00 €
6. Feuerwehrbeamte im
Rettungs- und Krankentransportdienst - Zentrale
Hier wurde die Jahresbesoldung aller aktuell beschäftigten
Feuerwehrbeamten in den Besoldungsgruppen A7 bis A9 (= 26 Beamte, keine
Veränderung gegenüber 2015) ermittelt. Die Einschränkung, dass die
Feuerwehrzulagen heraus zu rechnen sind, galt hier ohnehin nicht, da nur Beamte
mit einer Feuerwehrausbildung dort eingesetzt werden können. Da es sich im
Grunde nicht um Büroarbeitsplätze handelt, wurden der Höhe nach die gleichen
allgemeinen Zuschläge wie beim Fahrpersonal eingerechnet. Zum Ausgleich für die
beiden tatsächlich eingerichteten Arbeitsplätze in der Nachrichtenzentrale
wurden zusätzlich anteilige Arbeitsplatzkosten in den „Sonstigen Kosten“
berücksichtigt. Die Aufteilung erfolgt gem. den Vorhaltezeiten der Fahrzeuge.
2017
Jahresbesoldung insgesamt: 1.788.684,02 €
: 26 = 68.795,54 €
zuzüglich 25 % Zulagen gem KGSt 17.198,88
€
Summe: 85.994,42
€
2015
Jahresbesoldung insgesamt: 1.519.394,44 €
: 26 = 58.438,00 €
7.
Sonstige Kosten
Die sonstigen Kosten
umfassen die Ansätze im Haushaltsplan 2016 für die im Laufe des Jahres
anfallenden Sachkosten, die Abschreibungen auf Gebäude, Fahrzeuge und Geräte
sowie deren Verzinsungen. Die Aufteilung erfolgt nach unterschiedlichen
Schlüsseln. Die so ermittelten Gesamtkosten betragen für den
Rettungsdienst 361.588,01 €
2015 = 265.555,86 €
Krankentransportdienst 321.374,40 €
2015
= 313.728,21 €
8. Kosten der
Querschnittsämter
W
ie bereits vorher an verschiedenen Stellen erläutert entfällt die
individuelle Berechnung der Kosten der Querschnittsämter. Sie betrug in 2015
insgesamt 102.638,00 €.
9. Kilometerpauschalen und
Desinfektionen
Die Satzung sieht für Fahrten über
die Stadtgrenzen hinaus unverändert eine zusätzliche Kilometerpauschale
vor. Extrakosten fallen auch für die Reinigung und Desinfektion der Fahrzeuge
an. Diese Kosten können derzeit noch nicht
genau ermittelt werden, weil die Software eine entsprechende Auswertung
nicht vorsieht. Eine Änderung wird angestrebt. Gleichwohl müssen die Einnahmen
vor Festlegung der Pauschale in Abzug gebracht werden, da sie sich hierauf
mindernd auswirken. Es wurde daher eine Prognose hochgerechnet, die auf den
gefahrenen Gesamtkilometern, geschätzten Innenstadtentfernungen und der Anzahl
von auswärtigen Einsätzen beruht. Das Ergebnis wurde nach oben abgerundet für
Desinfektionen und andere Gebührenpositionen. Die Werte sind
fahrzeugspezifisch. Mögliche Fehlprognosen werden sich über die
Betriebskostenabrechnung 2017 berichtigen.
Bei RTW und KTW betragen die vorab
abgezogenen sonstigen Einnahmen (Auswärtskilometer und Desinfektionen) in 2017 jeweils 85.000,00 €
2015:
Die Kosten wurden aufgrund der
Erfahrungssätze aus den Vorjahren ermittelt. Erfahrungswerte wurden auch für
die Aufteilung der Kosten verwendet.
Jahressumme Kilometerpauschalen: 36.000,00
€
Rettungsdienstanteil 10 % 3.600,00
€
Krankentransportdienst 90 % 32.400,00 €
Jahressumme Desinfektionen: 12.000,00
€
Rettungsdienstanteil 90 % 10.800,00 €
Krankentransportdienstanteil 10% 1.200,00
€
11. Prognose zur
Betriebskostenabrechnung 2015 (sh. Anlage 4)
Im Rahmen der Beratungen zu den Rettungs- und Krankentransportgebühren
im Rat und in den Ausschüssen ist der Wunsch geäußert worden, soweit möglich
auch die Entwicklung des Betriebsergebnisses 2015 darzustellen. Die beigefügte
Tabelle berücksichtigt weitgehend den Entwurf der Jahresrechnung 2015, jedoch
konnten noch nicht alle Ergebnisse hinsichtlich ihrer gebührenrechtlichen
Relevanz umfänglich geprüft werden. Auch die Erkenntnisse insbesondere aus der
Prüfung der Betriebskostenabrechnungen 2013 und 2014 durch das
Rechnungsprüfungsamt sind noch nicht eingeflossen.
12. Satzungsänderung
Die Satzungsänderung enthält zum einen die Festsetzung der neu
kalkulierten Gebühren und zum anderen klarstellende Bestimmungen zur
Gebührenpflicht bei Leerfahrten und zur Einbeziehung der Kosten von
Fehleinsätzen. Die Klarstellung wird von Kommentatoren des Rettungsgesetzes NRW
und vom Rechnungsprüfungsamt empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung zur 5. Änderung der Gebührensatzung für den Rettungs- und
Krankentransportdienst der Stadt Haan wird in der Fassung der Anlage 1
beschlossen.