Betreff
Gebührensatzung für den Rettungs- und Krankentransportdienst der Stadt Haan
Vorlage
32-2/049/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hatte zugesagt, die Rettungs- und Krankentransportdienstgebühren jährlich unter Berücksichtigung der Betriebskostenabrechnungen vorangegangener Jahre neu zu kalkulieren.

 

Die Verbände der Krankenkassen wurden gem. § 14 des Rettungsgesetzes NRW eingebunden, da ihnen der Kalkulationsentwurf vorzulegen ist und Einvernehmen angestrebt werden soll. Die Unterlagen und Prognose 2015 wurden den Verbänden der Krankenkassen am 08.September 2016 per E-Mail übersandt. Mit E-Mail vom 20. Dezember 2016 haben die Verbände der Krankenkassen ihr Einvernehmen erklärt.

 

Die Verwaltung hatte im Rat und in den Ausschüssen bereits ausführlich darüber berichtet (Beschlussvorlage Nr. 32-2/045/2016 zum BVFOA am 23.11.2016). Sie hat  für den Fall, dass die Abstimmung mit den Verbänden nicht bis zur Ratssitzung am 13.12.2016 abgeschlossen sein sollte, angekündigt, sie werde eine Befassung im nächsten Sitzungszyklus (HFA am 07. und Rat am 21.02.2017) vorsehen.

 

Die vorgelegte Kalkulation 2017 und die damit verbundenen Betriebskostenabrechnungen 2013 und 2014 wurden vom Rechungsprüfungsamt des Kreises Mettmann geprüft. Alle festgestellten Mängel und Fehler sind behoben, die notwendigen Änderungen wurden ausnahmslos übernommen. Die vg. Betriebsabrechnungen und die Gebührenkalkulation 2017 sind auch aus Sicht der Rechnungsprüfung systematisch sowie inhaltlich richtig und entsprechen den tatsächlichen Gegebenheiten.

1. Änderungen in der Kalkulation 2017

 

Im Zuge der Untersuchungen der Ermittlung von Rettungs- und Krankentransportgebühren hat das Rechnungsprüfungsamt strukturelle Änderungen / Optimierungsmöglichkeiten bei den Gebührenbedarfsberechnungen generell (sh. Beschlussvorlage Nr. 32-2/037/2016 zum HFA am 21.06.2016 bzw. Rat am 28.06.2016) und Anpassungen bzw. Verhandlungsvorschläge für künftige Verhandlungen mit den Verbänden der Krankenkassen bei den Rettungs- und Krankentransportdienstgebühren unterbreitet.

 

Am 20.08.2016 hat der Rat beschlossen, u.a. bei den Rettungs- und Krankentransportdienstgebühren statt der konkreten Overhead-Kosten (z.B.  Querschnittsämter) künftig KGSt-Werte und bei den Abschreibungen einen kalkulatorischen Zinssatz von 6,5 % statt bisher 4,0 % anzusetzen. Dies ist in der Kalkulation 2017 berücksichtigt.

 

Folgende weitere Änderungen konnten in den Verhandlungen mit den Verbänden der Krankenkassen umgesetzt werden:

-     Reduzierung der Synergieeffekte beim nichtbeamteten Fahrpersonal auf Null

-     Einrechnung der Feuerwehrzulage bei den Personalkosten der Feuerwehrbeamten

-     Reduzierung der Quote der selbst zu tragenden Fehleinsätze auf eine Pauschale von einem Drittel der Gesamtzahl der Einsätze

-     Die Umlagekosten für die Kreisleitstelle werden auch weiterhin neben den Personalkosten für die eigene Nachrichtenzentrale mit der Bedingung anerkannt, sich zukunftsorientiert auf die Kreisleitstelle aufzuschalten.

 

Dahingegen wurden in den Verhandlungen nicht oder nur teilweise durchgesetzt:

-     Bei der Anhebung des Funktionsstellenfaktors im 24-Stunden-Dienst von 4,75 Stellen auf 5,0 Stellen haben die Verbände der Krankenkassen maximal 4,8 Stellen akzeptiert. Sie verweisen dabei auf hier eingerechnete überdurchschnittlich hohe Abwesenheitszeiten.

-     Auf die Einrechnung der Kosten für die Notfallsanitäterausbildung (30.000 € für 2017) wurde verzichtet, bis Rechtsklarheit besteht, da die Verbände der Krankenkassen die entsprechende Regelung im neuen Rettungsdienstgesetz für verfassungswidrig halten. Eine Aufnahme in eine zukünftige Betriebskostenabrechnung 2017 bleibt jedoch vorbehalten.

 

Aus Sicht der Verwaltung wurden damit die im Prüfungsbericht H6/2015 empfohlenen Optimierungsmöglichkeiten des Rechnungsprüfungsamtes umgesetzt, hinsichtlich der abrechnungsfähigen Kosten höhere Einnahmen zu erzielen.

 

2. Betriebskostenabrechnungen 2013 und 2014

 

Gem. § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Dies bedeutet, das Über- oder Unterdeckungen aus dem Jahr 2013 spätestens in 2017 und Über- oder Unterdeckungen aus dem Jahr 2014 spätestens bis 2018 auszugleichen sind bzw. ausgeglichen werden sollen.

Die Betriebskostenabrechnungen 2013 und 2014 wurden auf Grundlage der Systematik der Kalkulation 2015 und dem in diesem Zusammenhang stehenden Einvernehmen mit den Verbänden der Krankenkassen erstellt.

 

Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2013 (sh. Anlage 3):

Nach Kostenträger RTW:               288.234,30 €  Überdeckung

Nach Kostenträger KTW:                136.686,12 €  Unterdeckung

Summe im Produkt 020430:          151.548,17 €  Überdeckung

 

Die auf RTW bzw. KTW entfallenden Über- oder Unterdeckungen sind als Ertrag bzw. Aufwand in der Kalkulation 2017 berücksichtigt.

 

Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2014 (sh Anlage 4):

Nach Kostenträger RTW:                 99.774,30 €  Überdeckung

Nach Kostenträger KTW:                243.738,47 €  Unterdeckung

Summe im Produkt 020430:          143.964,18 €  Unterdeckung

 

Die auf den RTW entfallende Überdeckung ist in der Kalkulation 2017 vollständig berücksichtigt, während die Unterdeckung beim KTW je zur Hälfte in 2017 und 2018 eingerechnet werden. Grund hierfür ist, einen noch höheren Anstieg des Gebührensatzes in 2017 zu vermeiden.

 

Die Betriebskostenabrechnungen und  das Verfahren zur Verrechnung der Über- bzw. Unterdeckungen wurden durch die Verbände der Krankenkassen nicht beanstandet.

 

 

3.  Darstellung des Gesamtaufwandes getrennt nach RTW und KTW

Kalkulation 2017

 

Die Kalkulation für den Rettungs- und Krankentransportdienst ist in der Anlage 2 dargestellt.

 

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Endkostenstellen getrennt nach den Kostenträgern basierend auf dem bisherigen Kostenplan 2015 und einem erläuterten Vergleich.

 

 


RTW 2017

RTW 2015

Kosten KTW  2017

KTW 2015

Kostenart

Aufteilung

592.272,69 €

458.369,00 €

 

 

Personalkosten  RTW 1

100 % RTW

 

97.463,56 €

 

 

 

51.106,50 €

 

32.487,85 €

 

 

 

51.106,50 €

Personalkosten  RTW 2

Nach Einsätzen:

75 % zu 25 %

jeweils 50 %

 

 

129.951,42 €

107.891,50 €

Personalkosten  KTW 1

100 % KTW

 

 

129.951,42 €

107.891,50 €

Personalkosten  KTW 2

100 % KTW

39.257,46 €

27.279,00 €

39.257,46 €

27.279,00 €

Personalkosten der Verwaltung

jeweils 50 %

28.861,45 €

15.721,00 €

33.880,84 €

27.599,00 €

Personalkosten Abrechnungsstelle

nach Einsätzen

 

167.173,16 €

 

 

 

90.213,66 €

 

39.213,46 €

 

 

48.576,59 €

Personalkosten Zentralist

Vorhaltezeiten: neu

alt

361.588,05 €

265.555,86 €

321.374,70 €

313.738,21 €

Sonstige Kosten

 

0,00 €

 

50.292,62 €

0,00 €

 

52.345,38 €

*

Kosten Querschnittsämter

*

49 % zu 51 %

-  85.000 €

 

 

-  3.600,00 €

-  85.000 €

 

 

 

- 32.400 €

Auswärtskilometer/Desinfektion

Abzug Kilometerpauschalen

36.000,00 €

Individuell berechnet

 

10 % RTW / 90 %  KTW

0,00 €

 

 

- 10.800,00 €

0,00 €

 

 

-        1.200 €

oben enthalten

Abzug Desinfektionen

12.000,00 €

 

 

90 % RTW / 10 % KTW

1.201.616,38 €

944.137,64 €

641.117,14 €

702.827,68 €

Zwischensummen

 

- 288.234,30 €

0,00 €

 

 + 136.686,12 €

 

0,00 €

-  Überd.  RTW 2013  100 %

+ Unterd. KTW 2013  100 %

BAB 2013

- 99.774,30 €

0,00 €

 

+ 121.869,24 €

 

0,00 €

-  Überd . RTW 2014  100 %

+ Unterd. KTW 2014    50 %

BAB 2014

50 % in 2018

813.607,78 €

944.137,64 €

899.672,50 €

702.827,68 €

 

 

2.400

2.550

3.220

4.450

geschätzte Transporte

 

339,00 €

370,00 €

279,00 €

157,00 €

= Gebühren

 


4. Berechnung der Personalkosten für die Fahrzeuge

 

Die Personalkosten werden nach verschieden Aufgabengebieten getrennt berechnet.

 

4.1 Berechnung des Funktionsstellenfaktors im 24-Stunden-Einsatzdienst

 

Eine Funktionsstelle ist an 365 Tagen im Jahr täglich 24 Stunden zu besetzen. Für einen Mitarbeiter im 24-Stunden-Dienst ist eine 48 Stunden-Woche erlaubt. Dies  ergibt eine theoretische Jahresarbeitszeit von rd. 104 Schichten (52 Wochen x 2).

 

Die Jahresarbeitszeit ist um die Ausfallzeiten (Urlaub, Fortbildungen, Krankheit, Kur, Sonderurlaub, usw.) zu bereinigen, woraus sich die Nettoarbeitszeit ergibt. Dieser Abzug ist regelmäßig Verhandlungsgegenstand mit den Verbänden der Krankenkasse, die einen überdurchschnittlichen Abzug nicht akzeptieren.

 

Der Funktionsstellenfaktor berechnet sich nunmehr aus Dienstschichten pro Jahr (rd. 365) geteilt durch die Nettoarbeitszeit. Strukturell bedingt sind die Nettoarbeitszeiten in den verschiedenen Städten aber auch je Mitarbeiter unterschiedlich, so dass sich hier die Verbände der Krankenkassen und die Verwaltung auf einen üblichen Mittelwert von 4,80 Stellen je Funktion (2015 = 4,75) geeinigt haben.

 

4.2 Berechnung des Funktionsstellenfaktors im 8-Stunden-Dienst   

 

Bei einer 39-Stunden-Woche ergeben sich pro Jahr rd. 104 Schichten. Diese sind wie oben um die Ausfallzeiten zu bereinigen. Der Funktionsstellenfaktor errechnet sich wiederum aus den Dienstschichten im Jahr geteilt durch die Nettoarbeitszeit. Der mit den Verbänden vereinbarte Funktionsstellenfaktor beträgt 1,30 Stellen je Funktion (2015 = 1,25).

 

4.3 Berechnung der durchschnittlichen Kosten einer Stelle

4.3.1 Feuerwehrbeamte im Rettungs- und Krankentransportdienst  - Fahrzeuge

 

Die Verbände der Krankenkassen akzeptieren bei der Besetzung der Fahrzeuge nur Feuerwehrpersonal der Besoldungsgruppen A7/A8. Höhere Stellenwertigkeiten beruhen in der Regel auf Tätigkeiten im Feuerwehrbereich. Daher wurden die Jahrespersonalkosten der aktuell beschäftigten  Beamten in den Besoldungsgruppen A7 und A8 (= 19 Beamte)  ermittelt. In den Verhandlungen mit den Verbänden der Krankenkassen konnte erreicht werden, die feuerwehrbedingten Zulagen nicht mehr in Abzug zu bringen. In den Kosten sind die erwarteten Bruttogehaltskosten 2017, Pensions- und Beihilferückstellungen und geschätzte tatsächliche Beihilfen berücksichtigt.

 

Jahresbesoldung 2017 insgesamt:       1.208.617,66 €         2015:           1.103.420,00 €

Feuerwehrzulagen:                                 ./.           0,00 €                             ./.     30.571,80 €

Bruttoarbeitsplatzkosten 2017:   : 19 = 63.611,46 €                              1.072.848,20 €

                           : 20

                                                               (Arbeitsplatzkosten ohne Zulage)     = 53.642,00 €

 

Neu ab 2017 ist, dass auf die so ermittelten Werte pauschale Querschittskosten nach der KGSt-Empfehlungen aufgeschlagen werden. Für Nichtbüroarbeitsplätze sind dies 10 % Sachkosten- und 15 % Gemeinkostenzulage. Hierfür entfallen die bisher individuell berechneten Umlagen für die Dienstleistungen der Querschnittsämter sowie allgemeine und persönliche Arbeitsplatzkosten wie z. B. kalkulatorische Mieten, Büroausstattung, Versicherungen, usw. .

Bruttoarbeitsplatzkosten 2017:                                                                            63.611,46 €

10 % Sachkostenzulage:                                                                                        6.361,15 €

15 % Gemeinkostenzulage:                                                                                   9.541,72 €

Summe:                                                                                                                   79.514,32 €

 

4.3.2 Angestellte im Rettungsdienst    

 

Die Gesamtkosten aller aktuell 13 Beschäftigen (2015 = 5 Mitarbeiter) wurden eingerechnet. Es handelt sich um die erwarteten Jahresbruttogehälter einschl. aller Zulagen und Arbeitsgeberanteile.

Jahresgehälter 2017                                                        490.382,70 € : 13 =  37.721,75 €

Ausgleich für Pausenzeiten 6 %                                                                          2.263,30 €

Summe:                                                                                                                   39.985,05 €

                                             2015:     45.248,00 €

 

Bruttoarbeitsplatzkosten 2017:                                                                        39.985,05 €

10 % Sachkostenzulage:                                                                                        3.998,51 €

15 % Gemeinkostenzulage:                                                                                   5.997,76 €

Summe:                                                                                                                   49.981,31 €

 

4.3.3 Synergieeffekte

 

Die Stadt Haan unterhält eine gemeinsame Feuer- und Rettungswache mit Personal, welches sowohl im Bereich der Feuerwehr als auch im Bereich des Rettungsdienstes bei Bedarf tätig wird. Eine strikte Arbeitsteilung findet in der Regel nicht statt. Bei getrennt betriebenen Wachen wäre dies anders, so dass allgemein davon ausgegangen wird,  dass Synergien entstehen, die nur pauschal und nicht im Detail beziffert werden können. Diese Synergien betreffen insbesondere das Einsatzpersonal. Weil aber dort bereits eine differenzierte Betrachtung der Besoldungs- und Gehaltsbestandteile angewendet wird, sind statt dem früher üblichen Abzug von 20 % bei allen Personalkosten nur noch die Personalkosten des beamteten Fahrpersonals um 10 % (gegenüber 2015 unverändert) und der sonstigen Personalkosten nicht mehr (2015 = 5 %) gemindert worden. Die Verbände der Krankenklassen konnten in den Verhandlungen davon überzeugt werden, dass Synergieeffekte überwiegend nur bei beamteten Fahrpersonal entsteht.                

 

4.3.4 RTW 1

 

Das Fahrzeug ist 24 Stunden täglich im Einsatz. Die jährliche Gesamtstundenzahl beträgt 8.760, da das Fahrzeug mit 2 Personen (= Funktionen) besetzt ist. Je Funktion sind 4,80 Stellen (2015 = 4,75) mithin insgesamt 9,6 Stellen (2015 = 9,5) erforderlich. Das Fahrzeug wird ausschließlich als RTW im Rettungsdienst eingesetzt.

2017

9,6 Stellen, davon 5,2 Stellen Angestellte und 4,4 Stellen Beamte        = 609.765,84 €

abzgl. 10% Synergien Beamte                                                                            17.493,15 €

                                                                                                                                592.272,69 €

 

2015

9, 5 Stellen Beamte                                                                                          = 509.299,00 €

abzgl. 10 % Synergien                                                                                          50.959,00 €

                                                                                                                                458.639,10 €

 

4.3.5 RTW 2

 

Das Fahrzeug ist 8 Stunden täglich von montags bis freitags im Einsatz. Die jährliche Gesamtstundenzahl beträgt 2.080, da das Fahrzeug mit 2 Personen (= Funktionen) besetzt ist. Je Funktion sind 1,30 Stellen (2015 = 1,25 Stellen) mithin insgesamt 2,6 Stellen (2015 = 2,5 Stellen) erforderlich. Das Fahrzeug wird zu 75 % (2015 = 50 % im Rettungsdienst) und zu 25 % (2015 = 50 %) im Krankentransportdienst eingesetzt.

 

2017

2,6 Stellen Angestellte x 49.981,31 €                                                           = 129.951,42 €

abzgl. 0 % Synergien                                                                                          129.951,42 €

 

2015

2,5 Stellen Angestellte x 45.428,00 €                                                           = 113.570,00 €

abzgl. 10 % Synergien                                                                                          11.357,00 €

                                                                                                                                102.213,00 €

 

4.3.6 KTW 1 und KTW 2

 

Die Fahrzeuge sind jeweils 8 Stunden täglich von montags bis freitags im Einsatz. Die jährliche Gesamtstundenzahl beträgt 2.080 je Fahrzeug, da jedes Fahrzeug mit 2 Personen (= Funktionen) besetzt ist. Je Funktion sind 1,30 Stellen (2015 =1,25 Stellen) mithin insgesamt 2,6 Stellen (2015 =2,50 Stellen) je Fahrzeug erforderlich. Die Fahrzeuge werden zu 100 % nur im Krankentransportdienst eingesetzt.

 

2017

2,6 Stellen x 49.981,31 €                                                          = je Fahrzeug 129.951,42 €

abzgl. 0 % Synergien                                                                = je Fahrzeug 129.951,42 €

 

2015

2,5 Stellen x 45.428,00 €                                                          = je Fahrzeug 113.570,00 €

abzgl. 5 % Synergien                                                                                              5.678,50 €

                                                                                                      = je Fahrzeug 107.891,50 €

 

 

5. Personalkosten der Verwaltung

 

Hierbei handelt es sich um die anteilig zu berechnenden Personalkosten der Mitarbeiter der Verwaltung, die unmittelbar für den Rettungs- und Krankentransportdienst tätig werden. Die Jahreskosten beinhalten alle Zuschläge, Nebenkosten und Umlagen. Die Anteile verändern sich nicht, ansonsten gelten hier die gleichen neuen Anforderungen wie unter Punkt 1 bereits ausgeführt. Da es sich hier aber um Büroarbeitsplätze handelt, beträgt der Sachkostenzuschuss fest 9.700 € je Vollarbeitsplatz und die Gemeinkostenzuschuss 20 % des Jahresbruttogehaltes einschl. aller Zulagen. Diese sind in den hier aufgeführten Summen bereits eingerechnet. Die Kosten werden zu jeweils 50 % auf die Bereiche RTW und KTW umgelegt.

 

 

2017

Amtsleitung Amt 32                                  151.581,03 €          3 %                         4.547,43 €

Abteilungsleitung 32-4                            135.947,57 €        15 %                      20.392,14 €

Abteilungsleitung 32-2                            131.488,26 €        10 %                      13.148,83 €

Sachgebietsleitung 32-4                         101.066,33 €        40 %                      40.426,53 €

Summe:                                                                                                                   78.514,93 €    

 

2015

Amtsleitung Amt 32                                  114.958,00 €           3 %                        3.448,74 €

Abteilungsleitung 32-4                              98.814,00 €        15 %                      14.972,10 €

Abteilungsleitung 32-2                            100.808,00 €        10 %                      10.080,80 €

Sachgebietsleitung 32-4                           63.296,00 €        40 %                      26.056,80 €

Summe:                                                                                                                   54.558,44 €    

 

In dem Bereich Abrechnung von Rettungs- und Krankentransporteinsätzen ist eine Mitarbeiterin eingesetzt. Die Aufteilung erfolgt nach den Einsatzzahlen. 

 

2017

Abrechnungswesen 32-4                       62.742,29             100 %                    62.742,29 €

 

2015

Abrechnungswesen 32-4                       43.320,00 €          100 %                    43.320,00 €

 

6. Feuerwehrbeamte im Rettungs- und Krankentransportdienst - Zentrale

 

Hier wurde die Jahresbesoldung aller aktuell beschäftigten Feuerwehrbeamten in den Besoldungsgruppen A7 bis A9 (= 26 Beamte, keine Veränderung gegenüber 2015) ermittelt. Die Einschränkung, dass die Feuerwehrzulagen heraus zu rechnen sind, galt hier ohnehin nicht, da nur Beamte mit einer Feuerwehrausbildung dort eingesetzt werden können. Da es sich im Grunde nicht um Büroarbeitsplätze handelt, wurden der Höhe nach die gleichen allgemeinen Zuschläge wie beim Fahrpersonal eingerechnet. Zum Ausgleich für die beiden tatsächlich eingerichteten Arbeitsplätze in der Nachrichtenzentrale wurden zusätzlich anteilige Arbeitsplatzkosten in den „Sonstigen Kosten“ berücksichtigt. Die Aufteilung erfolgt gem. den Vorhaltezeiten der Fahrzeuge.

2017

Jahresbesoldung insgesamt:                                 1.788.684,02 € : 26 =        68.795,54 €

zuzüglich 25 % Zulagen gem KGSt                                                                   17.198,88 €

Summe:                                                                                                                   85.994,42 €    

 

2015

Jahresbesoldung insgesamt:                                 1.519.394,44 € : 26 =        58.438,00 €

 

 

7. Sonstige Kosten

 

Die sonstigen Kosten umfassen die Ansätze im Haushaltsplan 2016 für die im Laufe des Jahres anfallenden Sachkosten, die Abschreibungen auf Gebäude, Fahrzeuge und Geräte sowie deren Verzinsungen. Die Aufteilung erfolgt nach unterschiedlichen Schlüsseln. Die so ermittelten Gesamtkosten betragen für den

Rettungsdienst                                                                                                     361.588,01 €

                                                                                                                   2015 = 265.555,86 €

 

Krankentransportdienst                                                                                      321.374,40 €

                                                                                                                   2015 = 313.728,21 €

 

 

8. Kosten der Querschnittsämter

W

ie bereits vorher an verschiedenen Stellen erläutert entfällt die individuelle Berechnung der Kosten der Querschnittsämter. Sie betrug in 2015 insgesamt 102.638,00 €.

 

 

9. Kilometerpauschalen und Desinfektionen                           

 

Die Satzung sieht für Fahrten über  die Stadtgrenzen hinaus unverändert eine zusätzliche Kilometerpauschale vor. Extrakosten fallen auch für die Reinigung und Desinfektion der Fahrzeuge an. Diese Kosten können derzeit noch nicht  genau ermittelt werden, weil die Software eine entsprechende Auswertung nicht vorsieht. Eine Änderung wird angestrebt. Gleichwohl müssen die Einnahmen vor Festlegung der Pauschale in Abzug gebracht werden, da sie sich hierauf mindernd auswirken. Es wurde daher eine Prognose hochgerechnet, die auf den gefahrenen Gesamtkilometern, geschätzten Innenstadtentfernungen und der Anzahl von auswärtigen Einsätzen beruht. Das Ergebnis wurde nach oben abgerundet für Desinfektionen und andere Gebührenpositionen. Die Werte sind fahrzeugspezifisch. Mögliche Fehlprognosen werden sich über die Betriebskostenabrechnung 2017 berichtigen.

 

Bei RTW und KTW betragen die vorab abgezogenen sonstigen Einnahmen (Auswärtskilometer und Desinfektionen) in 2017 jeweils                                                                         85.000,00 €

 

 

2015:

Die Kosten wurden aufgrund der Erfahrungssätze aus den Vorjahren ermittelt. Erfahrungswerte wurden auch für die Aufteilung der Kosten verwendet.

Jahressumme Kilometerpauschalen:                                                                36.000,00 €

Rettungsdienstanteil 10 %                                                                                     3.600,00 €

Krankentransportdienst  90 %                                                                             32.400,00 €

Jahressumme Desinfektionen:                                                                           12.000,00 €

Rettungsdienstanteil 90 %                                                                                   10.800,00 €

Krankentransportdienstanteil 10%                                                                       1.200,00 €

 

 

11. Prognose zur Betriebskostenabrechnung 2015 (sh. Anlage 4)

 

Im Rahmen der Beratungen zu den Rettungs- und Krankentransportgebühren im Rat und in den Ausschüssen ist der Wunsch geäußert worden, soweit möglich auch die Entwicklung des Betriebsergebnisses 2015 darzustellen. Die beigefügte Tabelle berücksichtigt weitgehend den Entwurf der Jahresrechnung 2015, jedoch konnten noch nicht alle Ergebnisse hinsichtlich ihrer gebührenrechtlichen Relevanz umfänglich geprüft werden. Auch die Erkenntnisse insbesondere aus der Prüfung der Betriebskostenabrechnungen 2013 und 2014 durch das Rechnungsprüfungsamt sind noch nicht eingeflossen.

 

 

 

12. Satzungsänderung

 

Die Satzungsänderung enthält zum einen die Festsetzung der neu kalkulierten Gebühren und zum anderen klarstellende Bestimmungen zur Gebührenpflicht bei Leerfahrten und zur Einbeziehung der Kosten von Fehleinsätzen. Die Klarstellung wird von Kommentatoren des Rettungsgesetzes NRW und vom Rechnungsprüfungsamt empfohlen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung zur 5. Änderung der Gebührensatzung für den Rettungs- und Krankentransportdienst der Stadt Haan wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.