Betreff
Sachstand zur städt. Kindertageseinrichtung "'Alleezwerge"
Vorlage
51/147/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das städtische Familienzentrum „Alleezwerge“ wird zum 15. April 2017 im Neubau am Standort Robert Koch Straße 27-29 seinen Betrieb aufnehmen. Der Container am Standort „Alleestraße 8“ stünde ab dem Umzug der beiden Betreuungsgruppen zur Verfügung. Ein Ergebnis der aktuellen Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/2018 ist der dargestellte Platzfehlbedarf zwischen rd. 70 und 100 Plätzen (vgl. Vorlage 51/142/2016 Kindertagesstättenbedarfsplanung S.40) Die weitere Flüchtlingsentwicklung stellt hierbei einen erheblichen Unsicherheitsfaktor dar. Dies gilt auch für die sich derzeitig in der Entwicklung befindlichen neuen Baugebiete und den hiermit verbundenen Zuzug von Familien mi Kindern.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 08.12.2016 auf der Grundlage der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/2018 die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, ob durch eine Verlängerung der befristetet Betriebserlaubnis , eine weitere Nutzung der Räumlichkeiten am Standort Alleestraße übergangsweise möglich ist.  Dazu war die fachliche Einschätzung der zuständigen Fachberatung vom LVR, Frau Mertens, einzuholen.

 

Am 26.01.2017 fand unter Beteiligung des LVR und Frau Fischer, Amt 51, sowie Frau Eden, Amt 65, eine umfassende Begehung der kompletten Einrichtung statt. Das  Ergebnis der Prüfung stellt sich so dar, dass eine weitere Nutzung der Räumlichkeiten vom Landesjugendamt in Aussicht gestellt  wird  trotz der bestehenden räumlichen und baulichen Mängel unter Berücksichtigung bzw. Umsetzung von Vorgaben / Auflagen des Landesjugendamtes. Die Fachberatung sieht dies als Option an, eine Entlastung bei den fehlenden Betreuungsplätzen herbei zu führen.

 

Es wird als Übergangslösung eine letztmalige, befristete  Verlängerung der Betriebserlaubnis von  drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Belegung der Einrichtung für die  Betreuung von Kindern ab 3 Jahren zugestimmt. Eine nochmalige Weiterführung ist  nach Aussage von Frau Mertens, Landesjugendamt, nicht möglich.

 

Auf Grund der räumlichen Gegebenheiten wird das Betreuungsangebot festgeschrieben auf maximal 30 Kinder, also zwei Gruppen mit jeweils 15 Kindern und einer wöchentlichen Betreuungszeit von 25 und 35 Wochenstunden. Eine Betreuung mit 45 Stunden wird untersagt.

 

Weiterhin ist Voraussetzung eine umfassende Renovierung aller Fußböden in allen Räumlichkeiten, sowie die komplette Sanierung des Sanitärbereichs. Im Sanitärbereich ist dabei auch zu prüfen, ob der Wickelbereich an anderer Stelle eingerichtet werden kann. Ergänzend muss auch eine Aufstieghilfe für die Kinder ermöglicht werden. Es ist an dieser Stelle die Möglichkeit zu schaffen, sich direkt nach dem Wickeln die Hände zu reinigen.

 

Eine mögliche Inbetriebnahme der Übergangslösung ist folglich erst nach Abschluss der genannten baulichen Herrichtung und der erforderlichen Genehmigungsverfahren  möglich. Es ist davon auszugehen, dass die Plätze ab Oktober 2017 zur Verfügung stehen könnten.

 

Die Einrichtung würde in diesem 3 Jahreszeitraum als Dependance der städtischen Kindertageseinrichtung am Standort Bollenberg geführt werden. Es sind für den Standort Alleestraße zusätzliche Personalressourcen erforderlich, die an diesem Standort nur befristet beschäftigt werden können. Dies ist bei den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zu berücksichtigen. Eine entsprechende Ergänzung des Stellenplans 2017 sowie Berücksichtigung bei den Personalkosten ab 2017 ist erforderlich. Die entsprechenden Beteiligungsverfahren sind hierzu noch einzuleiten.

 

Es ist zur Einschätzung der finanziellen Gesamtbelastung erforderlich, für eine Beschlussfassung zur befristeten Weiterführung der städtischen KiTa an der Alleestraße insbesondere die Aufwendungen für die nach den Vorgaben des LJA durchzuführenden Sanierungsarbeiten zu konkretisieren. Die Verwaltung wird diese Fakten unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Beschlussfassung für den JHA am 14.02.2017/ HFA 14.02.2017/Rat 21.02.2017 vorlegen.

 

Es wird darüber hinaus erforderlich sein, neben der Einplanung der erforderlichen Finanzmittel in den Haushalt 2017 ff. auch eine Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung 2017/2018 vorzunehmen. Ebenfalls steht die befristete Fortführung der städtischen Kindertageseinrichtung an der Alleestraße unter dem Vorbehalt der Genehmigung nach § 45 SGB VIII – Betriebserlaubnis – durch das Landesjugendamt.

 

Eine entsprechende Ergänzungsvorlage für die Beratungen im JHA am 14.02.2017 ff. wird vorgelegt.

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zum aktuellen Sachstand zur Kenntnis.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Haushaltsplanberatungen im JHA am 14.02.2017/ HFA 14.02.2017/Rat 21.02.2017 die Aufwendungen für die vom Landesjugendamt NRW vorgegebenen Sanierungen für den weiteren Betrieb der städtischen Kindertageseinrichtung Alleestraße (Befristung: 3 Jahre/30 Plätze) zu ermitteln.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Mit der möglichen Erweiterung um 30 Plätze der Gruppenform III a und III b sind rechnerisch  Kindpauschalen in Höhe von 130.530 Euro zu erwarten, so dass nach Abzug des Landeszuschusses von der Stadt Haan zusätzliche Ausgaben jährlich in Höhe von rd. 83.020 Euro befristet für 3 Jahre zu leisten wären.

 

Das Gebäudemanagement wird die Aufwendungen für die vom Landesjugendamt vorgegebenen Sanierungsmaßnahmen für die Haushaltsplanberatungen im JHA am 14.02.2017 /HFA 14.02.2017/Rat 21.02.2017 ermitteln. Eine entsprechende Konkretisierung der zusätzlichen Personalkosten erfolgt ebenfalls.