Betreff
Ausnahme von der Wiederbesetzungssperre
Wiederbesetzung der Stelle 20/20 ? Veranlagung Grundabgaben (Vollzeitstelle)
Vorlage
10/098/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.    Aufgaben

Auf der Stelle 20/20 werden im Wesentlichen die Grundabgaben (Grundsteuer, Abfall- und Abwassergebühren sowie Straßenreinigung und Winterdienstgebühren) veranlagt. Die Veranlagung erfolgt auf Grundlage der von den Finanzämtern übermittelten Messbescheide bei Eigentumswechsel, bzw. bei sonstigen Änderungen der Bemessungsgrundlagen durch die Steuerpflichtigen.

Die Änderungen erfolgen laufend, häufig im Rahmen einer persönlichen Vorsprache / Telefonat. Die Steuerabteilung ist publikumsintensiv. Die Stelle hat durch den Erlass belastender Bescheide erhebliche Außenwirkung auf einen Großteil der Einwohner/Steuerpflichtigen.

 

 

2.    Ausnahme von der Wiederbesetzungssperre / Begründung

 

Die Stelle 20/20 wurde aufgrund einer internen Umsetzung des Stelleninhabers auf die Stelle 10/4 vakant. Die Wiederbesetzung der Stelle 10/4 hatte der Rat mit Stellenplan 2016 beschlossen.

 

Ein internes Ausschreibungsverfahren konnte mangels Bewerbungen nicht zu einer Wiederbesetzung der Stelle 20/20 führen, so dass die Stelle nur extern wiederbesetzt werden kann. Eine sofortige Wiederbesetzung der Stelle ist erforderlich, um die zeitnahe Heranziehung der Steuerpflichtigen zur Zahlung der Grundabgaben gewährleisten zu können. Die nicht rechtzeitige Veranlagung führt zunächst zu erheblichen Einnahmeausfällen, die nur durch die Aufnahme von Kassenkrediten gedeckt werden können. Im Falle der Beendigung der Steuerpflicht besteht eine unmittelbare Erstattungspflicht seitens der Stadt Haan. Durch nicht unmittelbar erfolgte Abmeldung und Rückerstattung erhöht sich die Wahrscheinlichkeit von Widersprüchen/Klagen.

Eine Vertretung innerhalb des Sachgebietes 20-2 kann nur sehr eingeschränkt erfolgen. Durch krankheitsbedinget Ausfälle ergeben sich bereits heute im originären Bereich der Gewerbesteuerveranlagung erhebliche Rückstände, die zunächst dringend aufgearbeitet werden müssen, um auch auf dieser Stelle die beschriebenen Auswirkungen zu vermeiden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt der Wiederbesetzung der Stelle 20/20 – Veranlagung Grundabgaben (EG 8) als Ausnahme zur Wiederbesetzungssperre zu.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Zinsen in nicht absehbarer Höhe für die Aufnahme von Liquiditätskrediten, falls die Stelle nicht wiederbesetzt wird.