Wiederbesetzung der Stelle 20/20 ? Veranlagung Grundabgaben (Vollzeitstelle)
Sachverhalt:
1. Aufgaben
Auf der Stelle 20/20 werden im Wesentlichen die Grundabgaben
(Grundsteuer, Abfall- und Abwassergebühren sowie Straßenreinigung und
Winterdienstgebühren) veranlagt. Die Veranlagung erfolgt auf Grundlage der von
den Finanzämtern übermittelten Messbescheide bei Eigentumswechsel, bzw. bei
sonstigen Änderungen der Bemessungsgrundlagen durch die Steuerpflichtigen.
Die Änderungen erfolgen laufend, häufig im Rahmen einer persönlichen Vorsprache / Telefonat. Die Steuerabteilung ist publikumsintensiv. Die Stelle hat durch den Erlass belastender Bescheide erhebliche Außenwirkung auf einen Großteil der Einwohner/Steuerpflichtigen.
2. Ausnahme von der Wiederbesetzungssperre / Begründung
Die Stelle 20/20 wurde aufgrund einer internen Umsetzung des
Stelleninhabers auf die Stelle 10/4 vakant. Die Wiederbesetzung der Stelle 10/4
hatte der Rat mit Stellenplan 2016 beschlossen.
Ein internes Ausschreibungsverfahren konnte mangels Bewerbungen nicht zu
einer Wiederbesetzung der Stelle 20/20 führen, so dass die Stelle nur extern
wiederbesetzt werden kann. Eine sofortige Wiederbesetzung der Stelle ist
erforderlich, um die zeitnahe Heranziehung der Steuerpflichtigen zur Zahlung
der Grundabgaben gewährleisten zu können. Die nicht rechtzeitige Veranlagung
führt zunächst zu erheblichen Einnahmeausfällen, die nur durch die Aufnahme von
Kassenkrediten gedeckt werden können. Im Falle der Beendigung der Steuerpflicht
besteht eine unmittelbare Erstattungspflicht seitens der Stadt Haan. Durch
nicht unmittelbar erfolgte Abmeldung und Rückerstattung erhöht sich die
Wahrscheinlichkeit von Widersprüchen/Klagen.
Eine Vertretung innerhalb des Sachgebietes 20-2 kann nur sehr
eingeschränkt erfolgen. Durch krankheitsbedinget Ausfälle ergeben sich bereits
heute im originären Bereich der Gewerbesteuerveranlagung erhebliche Rückstände,
die zunächst dringend aufgearbeitet werden müssen, um auch auf dieser Stelle
die beschriebenen Auswirkungen zu vermeiden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt der Wiederbesetzung der
Stelle 20/20 – Veranlagung Grundabgaben (EG 8) als Ausnahme zur
Wiederbesetzungssperre zu.
Finanz. Auswirkung:
Zinsen in nicht absehbarer Höhe für
die Aufnahme von Liquiditätskrediten, falls die Stelle nicht wiederbesetzt
wird.