Betreff
Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II West/Mitte
Vorlage
32-2/050/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 3 Abs. 1. Schiedsamtsgesetz NRW wählt der Rat der Gemeinde die Schiedsperson.

 

Mit Schreiben vom 12.06.2016 teilte das Amtsgericht Mettmann mit, dass die fünfjährige Amtszeit der Schiedsfrau Kerstin Beyer am 12.03.2017 endet und die Schiedsperson neu zu wählen ist.

 

Frau Kerstin Beyer hat sich mit Schreiben vom 24.01.2017 gerne für eine weitere Wahlperiode zur Verfügung gestellt.

 

Die im Rahmen der (Wieder-)wahl anzuhörende zuständige Bezirksvertretung der Schiedsleute hat sich ausdrücklich für eine Wiederwahl von Frau Beyer ausgesprochen. Die zuständige Leitung des Amtsgerichts Mettmann hat ebenfalls erklärt, die Wiederwahl von Frau Beyer zu unterstützen. Die Verwaltung schließt sich diesen Auffassungen ebenso an.

 

Aus diesem Grund und da auch sonst keine Hinderungsgründe im Sinne des Schiedsamtsgesetzes bekannt geworden sind, kann auf die sonst vorgesehene Veröffentlichung, nach der sich interessierte Personen um das Amt der Schiedsperson bewerben können (§ 3 Abs. 2 Schiedsamtsgesetz NRW), verzichtet werden und Frau Beyer unmittelbar zur Wiederwahl vorgeschlagen werden.

 

 

 

Hinweis

 

Sofern ein Beratungsbedarf über die geschützten Daten der Bewerberin besteht, darf hierüber aus Gründen des Datenschutzes nur im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beraten werden.

 

 

Verfasser: StOI Andreas Krug

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Frau Kerstin Beyer, Dürerstr. 6e, 42781 Haan, wird für eine weitere Amtsperiode zur Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk II (West/Mitte) der Stadt Haan gewählt.

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine Veränderungen