Betreff
Bürgerantrag: Anmerkungen zur Abwägungstabelle Spielflächenleitplan 2025 ? Flächenaufgabe Spielplatz Blumenstraße Gruiten
Vorlage
10/099/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Haan obliegt die Behandlung von Bürgeranträgen dem Haupt- und Finanzausschuss. Dieser prüft die Anträge inhaltlich und verweist diese gemäß § 11 Abs. 6 an die zuständige Stelle.

Von einer Prüfung ist hier gem. § 11 Abs. 7 Buchstabe e der Hauptsatzung abzusehen, da der Bürgerantrag auf den in der Ratssitzung am 21.02.2017 zur Behandlung anstehenden Spielflächenleitplan 2025 keine neuen Gesichtspunkte enthält. Eine Befassung des Rates mit dem Bürgerantrag kann innerhalb des TOP „Spielflächenleitplan 2025“ erfolgen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgerantrag der Frau Nicole Aschmoneit (siehe Anlage 1) wird zur weiteren Beratung und Entscheidung an den Rat der Stadt Haan überwiesen.