Betreff
Anzeige von Nebentätigkeiten gem. § 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Vorlage
10/101/2017
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 53 Landesbeamtengesetz NRW hat die Bürgermeisterin dem Rat jährlich eine Aufstellung ihrer Nebentätigkeiten des Vorjahres vorzulegen, wenn die Einnahmen aus den Nebentätigkeiten im jeweiligen Jahr insgesamt 1.200,00 € übersteigen.

 

 

Allgemeiner Hinweis zur Abführungspflicht von Nebeneinnahmen:

 

Gemäß § 13 Nebentätigkeitsverordnung (NtV) sind Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst (im Sinne des § 3 NtV) insoweit abzuführen, als sie im Kalenderjahr 9.600,00 € übersteigen.

 

 

Gemäß § 17 Abs. 1 Korruptionsbekämpfungsgesetz sind dem Rat vor der Übernahme Tätigkeiten nach § 49 Abs. 1 Landesbeamtengesetz anzuzeigen:

 

Fehlanzeige

 

Auch vor In-Kraft-Treten des Korruptionsbekämpfungsgesetzes wurden keine entsprechenden Tätigkeiten aufgenommen.

 

 

Meldung von Nebeneinnahmen (§ 53 LBG, § 15 NtV)

 

 

1. Folgende genehmigungspflichtige und / oder nach § 51 Absatz 1 Nummer 2, 3 und 4 Buchstabe b LBG nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst (im Sinne des § 3 NtV) wurden gegen Vergütung ausgeübt:

 

 

Gremium

Art der Tätigkeit

Zeitlicher Umfang – Anzahl Sitzungen / Jahr

Vergütung 2016

1

Stadtwerke Haan GmbH

Mitglied im Aufsichtsrat

2

 

200,00 €

 

Diese Vergütung wird direkt von den Gremien an die Stadt Haan überwiesen.

 

 

2. Folgende genehmigungspflichtige und / oder nach 51 Absatz 1 Nummer 2, 3 und 4 Buchstabe b LBG nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes wurden gegen Vergütung ausgeübt:

 

Fehlanzeige

 

 

3. Folgende Tätigkeiten unterliegen nicht der Anzeigepflicht, weil sie zu den Aufgaben im Hauptamt gehören, und somit keine Nebentätigkeiten im Sinne der NtV darstellen (Nr. 1-3). Dennoch werden sie im Interesse maximaler Transparenz aufgeführt:

 

 

Gremium

Art der Tätigkeit

Zeitlicher Umfang – Anzahl Sitzungen / Jahr

Vergütung 2016

1

Stadtsparkasse Haan

Mitglied im Verwaltungsrat

 

4

 

     1.000,00 €

2

Stadtsparkasse Haan

Mitglied im Risikoausschuss

 

3

 

     755,00 €

 

 

 


Obwohl das Korruptionsbekämpfungsgesetz eine Veröffentlichung nicht vorschreibt, möchte ich meine Nebentätigkeiten auch den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Haan bekannt geben. Diese Veröffentlichung erfolgt in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Haan.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt die Anzeige der Bürgermeisterin über ihre ausgeübten Nebentätigkeiten im Jahre 2016 zur Kenntnis.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Siehe Sachverhalt