Sachverhalt:
1.
Standort der
Ev. Kirchengemeinde „Ohligser Str.“
In der Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.02.2017 wurde von der Ev. Kirchengemeinde Haan zu dem benannten Grundstück „Ohligser Str.“ (Informationsvorlage Nr.: 61/160/2017) ergänzend informiert, dass das Grundstück nach Beratungen in der Kirchengemeinde derzeit kurzfristig nicht verkauft werden soll, ein Erbbaurechtsvertrag mit einem geeigneten Vertragspartner dagegen vorstellbar ist. Die Ev. Kirchengemeinde Haan verfüge aus heutiger Sicht nicht über die erforderlichen Ressourcen, die geplante Kindertageseinrichtung selbst zu bauen und /oder zu betreiben. ( s. Anlage 1/ Mail)
2.
Standort städt. Grundstück Ohligser Str./ Erikaweg
Im Jugendhilfeausschuss
wurde das städtische Grundstück Ohligser Strasse/Erikaweg favorisiert, da für die Umsetzung nur ein Realisierungszeitraum von ca. 2,5
Jahren, ab Trägerentscheidung, angenommen werden muss. Für das Grundstück „Ohligser Str.“ wird dagegen
ein Realisierungszeitraum von ca. 4,5
Jahren (Mitte 2021) erforderlich sein.
Mit der Vorlage 61/160/2017/1
(beigefügt als Anlage 2) wird aufgezeigt, dass das Grundstück
Ohligser Str./Erikaweg eine Größe von ca. 1.750 qm umfasst. Die Größe
allein zeigt noch nicht auf, dass eine 4-gruppige Einrichtung mit einem
entsprechenden Raumkonzept von ungefähr 1000 qm dort errichtet werden kann. Es muss
auch Außengelände mit einer Fläche von
960 qm nach den Vorgaben des LVR zur Verfügung stehen. Nach der hierzu
erfolgten Prüfung hat die Forstbehörde nach Rückfrage grundsätzlich die
Einziehung von 300 m²
Waldfläche für die angedachte Kita in Aussicht gestellt. Für die Einbeziehung
ist eine forstliche Kompensation an anderer Stelle im Haaner Stadtgebiet
erforderlich. Dies ist im Rahmen des weiteren Verfahrens abzustimmen, wenn der
Standort Ohligser Straße mit einer Kita bebaut werden soll.
Aktuell befinden sich auf der Warteliste zum 01.08.2017 für Kindertageseinrichtungen insgesamt 89 unversorgte Kinder, die sich wie folgt aufteilen lassen:
U 3 Kinder 80 – davon 19 gemeindefremd
Ü 3 Kinder 39 – davon 11 gemeindefremd
Insgesamt stehen somit 30 gemeindefremde Kinder auf der Warteliste. Die Beschlussfassung aus dem Rat vom 21.02.2017 betreffend die Erweiterung der Kita Käthe-Kollwitz-Straße um 2 Gruppen ist bei den vorab genannten Zahlen berücksichtigt.
In der Kindertagespflege sind mit Stand vom 02.03.2017 insgesamt 37 Kinder auf der Warteliste verzeichnet.
Als Vergleich aus dem Jahr 2015 ist festzustellen, dass damals 107 Absagen verschickt wurden, davon 61 U 3 Plätze und 46 Ü 3 Plätze.
Der Vergleich aus dem Jahr 2016 weist 99 Absagen, davon 51 U 3 Plätze und 48 Ü 3 Plätze aus.
Als Grundlage für die Erstellung einer Leistungsbeschreibung für den Neubau ist das Standardraumprogramm des Landes zu berücksichtigen. So z. B. müssen neben den erforderlichen Gruppen – und Differenzierungsräumen, der Pflegebereich und die entsprechenden Verkehrsflächen in die Planung einbezogen werden. Die Konkretisierung des Raum- und Funktionsprogramms sollte unter Einbindung des künftigen Trägers der Einrichtung erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Beschluss nach Beratung
Finanz. Auswirkung:
Aus Erfahrungswerten wurde in der Vergangenheit am Standort Bollenberg für eine 4-gruppige Kindertageseinrichtung ein Baukostenbudget von 2,5 Mio. € eingeplant. Die Aufwendungen für die Herrichtung des Außengeländes und der Einrichtungskosten sind mit 300. 000 € anzunehmen.
Darüber hinaus sind als Haushaltsbelastung die Aufwendungen für die Betriebskosten abhängig von Trägerschaft und Gruppenstruktur zu berücksichtigen.