Betreff
Satzung über die 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Marktgebühren auf dem Wochenmarkt in Haan
Vorlage
32-2/051/2017
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

1.               Anlass der Vorlage

Mit Beschluss vom 08.05.2008 hatte der Rat der Stadt Haan die 4. Neufassung der o.a. Satzung beschlossen.  Da inzwischen die Einnahmen nicht mehr die Kosten decken und die Kosten sich auch nicht nur unwesentlich verändert haben, ist eine neue Berechnung vorzunehmen. Außerdem setzt die Verwaltung damit in einem weiteren Schritt  ihrer Zusage um, die Gebührenbedarfsberechnungen (Kalkulationen) unter Berücksichtigung der Betriebskostenabrechnungen vorangegangener Jahre künftig jährlich zu überarbeiten.

 

 

 

2.               Gebührenkalkulation und Betriebskostenabrechnungen

2.1         Allgemein

Im Zuge der Untersuchungen der Ermittlung von Rettungs- und Krankentransportgebühren hat das Rechnungsprüfungsamt strukturelle Änderungen / Optimierungsmöglichkeiten bei den Gebührenbedarfsberechnungen generell (sh. Beschlussvorlage Nr. 32-2/037/2016 zum HFA am 21.06.2016 bzw. Rat am 28.06.2016) vorgeschlagen.  Am 20.08.2016 hat der Rat beschlossen, u.a. auch bei den Wochenmarktgebühren statt der konkreten Overhead-Kosten (z.B.  Querschnittsämter) künftig KGSt-Werte und bei den Abschreibungen einen kalkulatorischen Zinssatz von 6,5 % statt bisher 4,0 % anzusetzen. Dies ist in der Kalkulation 2017 berücksichtigt.

 

Den Vorschlägen des Rechnungsprüfungsamtes wurde damit gefolgt.

 

 

2.2         Veränderungen

Die Verwaltung hat auf Vorschlag des Rechungsprüfungsamtes auch die Struktur der Gebührenkalkulationen aus dem Bereich des Ordnungsamtes vereinheitlicht. Dies erleichtert die Orientierung  und ermöglicht  innerhalb der Jahre eine Vergleichbarkeit. Aus diesem Grund und da die Kalkulationen und Abrechnungen durch das Rechungsprüfungsamt geprüft werden, verzichtet die Verwaltung künftig auf eine vergleichende Darstellung (Synopse) sowie eine detaillierte Erläuterung der Veranschlagungen, soweit die Veränderungen nur auf „preislichen“ Anpassungen beruhen.

 

 

2.2.1      Betriebskostenabrechnung 2013 (Anlage3)

Die Abrechnung basiert auf der Systematik der Kalkulation bis 2008. Es wurden die tatsächlichen Ergebnisse aus der Jahresrechnung 2013 übernommen und wenn notwendig hinsichtlich der Gebührenfähigkeit abgepasst. Es gab keine wesentlichen Veränderungen.

Der Wochenmarktbetrieb unterliegt nicht mehr der Umsatzsteuerpflicht. Bei den  aufgeführten Steuern handelt es sich um eine Resteabwicklung.

 

 

2.2.1 Betriebskostenabrechnung 2014 (Anlage 4)

Die Abrechnung basiert auf der Systematik der Kalkulation bis 2008. Es wurden die tatsächlichen Ergebnisse aus der Jahresrechnung 2014 übernommen und wenn notwendig  hinsichtlich der Gebührenfähigkeit abgepasst. Es gab keine wesentlichen Veränderungen.

Die Umsatzsteuerpflicht ist entfallen und Reste bereits in 2013 abgewickelt worden.

 

 

2.2.2      Betriebskostenabrechnung 2015 (Anlage 5)

Die Finanzverwaltung führte für die Leistungen des Betriebshofes einen neu kalkulierten Verrechnungssatz für die Mitarbeiter(innen) ein.  Der neue Stundensatz beinhaltet nunmehr bereits die Overheadkosten, die vorher jeweils separat ausgewiesen worden waren. Um die Einheitlichkeit innerhalb der Betriebskostenabrechnung zu wahren, wurden bei den übrigen direkten Personalkosten die Overheadkosten nach KGSt-Werten berechnet. Dies führt zu den erkennbar höheren Personalkosten und dem gleichzeitigen Wegfall einzelner interner Verrechnungen (Querschnittsämter, kalkulatorische Mieten, Versicherungen, Porto, Telefonkosten, usw.).

 

 

2.2.3      Betriebskostenabrechnung 2016

Die Berücksichtigung der Betriebskostenabrechnung 2016 erfolgt turnusmäßig in der nächsten Gebührenkalkulation.

 

 

2.2.4      Gebührenkalkulation 2017 (Anlage 2)

Die Veränderungen aus der Betriebskostenabrechnung 2015 werden fortgeführt, da sie den Vorschlägen des Rechnungsprüfungsamtes entsprechen. Der kalkulatorische Zinssatz wurde auf 6,5 % erhöht. Die nach dem Kommunalabgabengesetz möglichen Unterdeckungen der Jahre 2013 bis 2015 sind vollständig berücksichtigt.

 

In den Jahren 2009 bis 2012 sind nach einer Aufstellung der Finanzverwaltung insgesamt Überdeckungen in Höhe von 29.685,21 € entstanden. Die Rücklagen sollten seinerzeit dazu dienen, Kosten für eine professionelle Strukturanalyse des Haaner Wochenmarktes und ggf. deren begleitete Umsetzung abzufangen.

Das Thema hat in Zusammenhang mit dem integrierten Innenstadtkonzept erneut eine besondere Aktualität erlangt. So sind nunmehr in den Aufwendungen für den Wochenmarkt 15.000 € für ein entsprechendes Gutachten veranschlagt und im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2017 verabschiedet worden. Der Restbetrag führt zu einer entsprechenden Gebührenminderung. Die Verwaltung kommt damit (wenn auch verspätet) der Verpflichtung des Kommunalabgabengesetzes nach, Überdeckungen auszugleichen.

 

Für die Jahre 2009 bis 2012 erfolgt jedoch keine Betriebskostenabrechnung mehr. Wie sich gezeigt hat, ist die Differenz zwischen den tatsächlichen Ergebnissen aus den Betriebskostenabrechnungen 2013 bis 2015 und Ergebnissen des Jahresabschlusses der Finanzverwaltung zu dem Gebührenhaushalt nur sehr gering.

 

Grund hierfür ist, dass das Marktwesen kaum Veränderungen unterlag. Daher ist der personelle Aufwand wirtschaftlich nicht vertretbar, aus den überwiegend  bereits archivierten Akten prüfbare Betriebskostenabrechnungen zu generieren.

 

 

 

3.           Satzung

3.1         5. Änderungssatzung (Anlage 1)

Die Gebühr je Quadratmeter und Markttag steigt von 0,41 € auf 0,50 €.

 

Die Mindestgebühr hat sich bewährt. Sie beträgt auch künftig 7,00 €, wobei aber keine Mehrwertsteuer mehr enthalten ist.

 

Neu eingeführt wird eine Zusatzgebühr von 5,00 € für Marktteilnehmer, welche durch den Marktmeister vor Ort mit Bargeld abgerechnet werden müssen. Die Abrechnung erfordert einen hohen zusätzlichen Zeitaufwand, der durch die Zusatzgebühr künftig nur noch den „Verursachern“ in Rechnung gestellt werden soll.

 

Da die nächste Ratssitzung am 27.06.2017 stattfindet, ist ein Inkrafttreten zum 01.07.2017 geplant.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau-, Vergabe-, Feuerschutz- und Ordnungsangelegenheiten empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt Haan:

Die Satzung über die 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Marktgebühren auf dem Wochenmarkt der Stadt Haan vom 18.12.1991 wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.

Soweit aufgrund der noch durchzuführenden Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt Änderungen erforderlich werden, sind diese bis zur weiteren Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 20.06.2017 einzuarbeiten und die Satzung ggf. entsprechend zu ändern.

 

Finanz. Auswirkung:

Siehe Sachverhalt