Sachverhalt:
1. Die
Verwaltung hatte mehrmals über Voraussetzungen und Folgen einer Aufschaltung an
die Kreisleitstelle berichtet (sh. u. a. die ausführliche Darstellung in der
Sitzungsvorlage BVFA 19/102 für Rat am 18.05.2004). Diesbezüglich hatte es auch
wiederholt Besprechungen und Schriftwechsel mit der Kreisverwaltung gegeben.
Zur Sitzung des BVFOA am 19.11.2015 (Beschlussvorlage Nr.
32-2/025/2015) hatte die Verwaltung ihre Darstellung unterteilt in Aufgaben,
die getrennt von Stadt und Kreis für eine Aufschaltung zu erfüllen sind. In
dieser Sitzung hatte der BVFOA einen Auftrag an die Verwaltung vertagt, die
Voraussetzungen für eine im Jahr 2021 vorgesehene Aufschaltung an die
Kreisleitstelle zu schaffen.
Ein Jahr später hatte der Rat der Stadt Haan in seiner
Sitzung am 13.12.2016 (Beschlussvorlage Nr.
32-2/044/2016) sodann entschieden:
Es
sind Finanzmittel
Ø
im
Haushaltsplan 2017 von 20.000 € für Maßnahmen- und Kostenermittlungen einer
Aufschaltung sowie für eine Begleitung der Organisationsuntersuchung,
Ø
in der
Finanzplanung für das Jahr
·
2018
von 10.000 € für die Planung technischer Folgemaßnahmen einer Aufschaltung und
·
2020
von 30.000 € für die Erstellung eines u. a. durch die Aufschaltung erforderlich
werdenden neuen Brandschutzbedarfsplans
mit dem Ziel einer Aufschaltung an die Kreisleitstelle
bereitzustellen.
Entsprechend dieser Beschlusslage hatte die Verwaltung die
Bereitstellung der Finanzmittel für die anschließenden Haushaltsplanberatungen
vorgesehen.
In der Sitzung des HFA am 07.01.2017 haben der Leiter des
Rechts- und Ordnungsamtes und der Ärztliche Leiter Rettungsdienst des Kreises
Mettmann darauf hingewiesen, dass die Vorhaltung eines Mitarbeiters in der
Haaner Einsatzzentrale nicht den Europäischen Richtlinien entspreche. Es
müssten mindestens zwei Personen anwesend sein, um gleichzeitig eingehende
Notrufe entgegennehmen zu können. Ferner schalte sich die Stadt Velbert zum
01.07.2017 an die Kreisleitstelle auf, eine Aufschaltung der Stadt Haan sei
ebenfalls zeitnah möglich.
Dies hat dazu geführt, dass die Verwaltung entsprechend
dem Wunsch des Rates erklärt hatte, in der Sitzung des BVFOA am 05.04.2017 die
erforderlichen Beschlüsse für eine schnellstmögliche Umsetzung der Aufschaltung
einzuholen. Ferner hat die CDU-Fraktion mit Schreiben vom 07.03.2017 (Anlage
1) beantragt, die Stadt zum 01.07.2017 an die Kreisleitstelle aufzuschalten
und die hierfür erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen.
2. Eine Rückfrage bei den nicht aufgeschalteten Städten ergab,
dass diese einen Nachrichtenzentralisten einsetzen, der wie auch in Haan erst
bei Bedarf eine nachrückende Kraft aus dem Bereitschaftsdienst in die Zentrale
holt oder bei größeren Lagen die Nachrichtenzentrale mit zwei Kräften besetzt
wird. Ungeachtet dieser Praxis hat die Verwaltung in der vergangenen
Ratssitzung erklärt, dass Notrufe unmittelbar (ohne Einschaltung der Haaner
Nachrichtenzentrale) bei der Kreisleitstelle eingehen können und diese die
entsprechenden Dispositionen unter direkter Benachrichtigung der
Fahrzeugbesatzung veranlasst.
Die Feuerwehr Velbert teilt auf Nachfrage mit, dass mit
einer Aufschaltung zum 1.7.2017 nicht zu rechnen ist. Vermutlich wird aber eine
Aufschaltung noch im Jahr 2017 möglich sein.
2.1 Die Umsetzung der „faktischen“ Aufschaltung ist aus Sicht der
Verwaltung ggf. auch schon vor dem 01.07.2017 möglich. Voraussetzung ist
lediglich, dass der Kreis eine xml-Schnittstelle einrichtet, um die
Einsatzdaten elektronisch zu übermitteln. Andernfalls ließen sich die Einsätze
nicht abrechnen, es sei denn die Daten würden der Haaner Abrechnungsstelle
zeitraubend und personalaufwendig telefonisch durchgegeben.
Die
Stadt hat diese notwendige Programmierung bereits in Herbst 2016 abgeschlossen,
der Kreis arbeitet seit einem halben Jahr an dieser Aufgabenstellung.
2.2 Von der vorgehend beschriebenen Maßnahme, die eine sofortige
richtlinienkonforme Umsetzung ermöglicht, ist die „technische“ Aufschaltung zu
unterscheiden. Diese setzt voraus, dass die Haaner Feuer- und Rettungswache von
der Kreisleitstelle gesteuert werden kann, ohne dass die Nachrichtenzentrale besetzt
sein muss. In vereinfachter Darstellung muss die Gebäudesteuerung der Haaner Feuerwache
mit dem Einsatzleitrechner der Kreisleitstelle verbunden werden. Der
Kreisleitstelle wird somit die Bedienung der Tore, Auslösung des Wachalarms,
Lautsprecherdurchsagen, Ansteuerung der Anzeigetableaus usw. ermöglicht.
Parallel zu dieser Maßnahme wird in der Feuer- und
Rettungswache Haan eine Workstation des Einsatzleitrechners der Kreisleitstelle
installiert. Mit Hilfe dieses Arbeitsplatzes sowie einer Schnittstelle erfolgt
der regelmäßige Datenaustausch sowie die Einsatzbearbeitung in größeren
Schadenslagen.
2.2.1 Für die Umsetzung sind zwei getrennte Bereiche zu betrachten. Zum
einen geht es um die Festlegung, welche Bereiche und welche technischen
Einrichtungen der Haaner Wache umzurüsten sind, um per Fernsteuerung anstelle
von Personal bedient werden zu können. Zum anderen geht es um die technische
Verknüpfung zwischen dem Leitstellenrechner und der Haaner Nachrichtenzentrale,
damit die erforderliche Fernsteuerung ausgelöst und umgesetzt werden kann.
Für ein umfassendes, planmäßiges und zielgerichtetes
Vorgehen bedarf die Stadt einer externen Hilfestellung. Diesbezüglich geht die
Verwaltung entsprechend ihren Erläuterungen in der letzten Ratssitzung davon
aus, dass bereitgestellte Haushaltsmittel von 10.000 € für die Beauftragung
eines Fachplaners ausreichen werden – die Stadt Velbert hat nach Informationen
der Verwaltung hierfür 40.000 € angesetzt.
Der Verzicht auf einen Fachplaner und die Übernahme der
Velberter Planungen sind nicht darstellbar. Zum einen gleicht nicht eine Wache
der anderen - im Vergleich zur Haaner Wache ist die Technik der Velberter Wache
veraltet und bedarf erheblicher Neuerungen -, zum anderen sind
Sicherheitsmängel zu erwarten, falls von Experten abgesehen wird. Aufgabe des
Fachplaners wird die Erstellung eines Sicherungskonzeptes mit einer lückenlosen
Auflistung aller (u. a. baulichen und technischen) Maßnahmen sein, die einen
störungsfreien und sicheren Betrieb der Wache garantieren. Hierzu zählen z. B.
Organisatorische
Anforderungen wie
- Gebäude-
und Geländesicherung
o Gefahrenmeldetechnik
o Zugangsmanagement
o Geländesicherung /Zaun- und Toranlagen
- Gebäudeautomatisierung
o Sektionaltoranlagensteuerungen Gebäude
o Türsteuerung Gebäude (Zutrittskontrolle)
o Tor-/Schrankenanlagensteuerung Zufahrten
o Betriebsstörmeldungen
o Küchensteuerung
o Alarmierungs- und Statusmeldeanlage
o Alarmlichtsteuerung
- Telekommunikationsanlagen
- Bereitstellung Feuerwehrschlüssel für
freiwillige Feuerwehren (Nachalarmierung)
Technische Anforderungen / technisches
Grobkonzept wie
- Geländesicherung
o Zaunanlage
o Toranlage
o Schiebetoranlage
- Gebäudesicherung
o Umbau Gebäudetüren
o Einbruchmeldeanlage
o Brandmeldeanlage
o Zutrittskontrollanlage
o Videoanalagentechnik
- Kommunikationsanlagen
o Außensprechstellen
o Elektroakustische Lautsprecher-Anlage (ELA)
o Telefonanlage
- Aufschaltungen
auf Wachensteuerungssystem (WAG)
o Störmeldeaufschaltung
o Alarmlichtsteuerung
o Steuerung Hubschrauberlandung
o Abschaltung Küchengeräte
Ergänzend müssen in die Auflistung noch
technische Lösungen aufgenommen werden, die Verwaltungsbereiche außerhalb der
Feuer- und Rettungswache betreffen und nicht von der Kreisleitstelle übernommen
werden. Dies gilt z. B. für eine Verlagerung der Einbruchmeldeanlagen,
Telefondienste oder Überwachungstätigkeiten.
Nach Feststellung der gebotenen
Einzelmaßnahmen sind die hiermit verbundenen Kosten zu schätzen und
auszuwerfen. Im Anschluss wäre das Gebäudemanagement in der Lage, die Umsetzung
der erforderlichen Maßnahmen in Angriff zu nehmen. Finanzmittel für die
vorzunehmenden Aufwendungen sind im Haushaltsplan noch nicht aufgenommen; sie
können auch nicht vor Vorlage des Sicherungskonzeptes beziffert werden. Ggfls.
bedarf es noch einer zwischengeschalteten, gesonderten Kostenermittlung.
2.2.2 Gemäß
Aufgabendarstellung in der Vorlage 32-2/025/2015 hat die Verwaltung dem Landrat
mit Schreiben vom 22.06.2016 das auf ihn entfallende Anforderungsprofil
übersandt und um Angabe auf die Stadt entfallender Kosten gebeten. Mit
Schreiben vom 24.01.2017 hat der Landrat bestätigt, dass der Kreis das
Anforderungsprofil erfüllen werde. Unabhängig von der Aufschaltung ergibt
sich eine neue Kostenverteilung. Danach ist auf Basis der Kalkulation für
das Jahr 2017 mit einem Betrag von 251.000 Euro zu rechnen, von denen
192.000 Euro refinanzierbar seien. Die
Berechnung beruht auf der mit den Bürgermeister/innen der kreisangehörigen
Städte abgestimmten Kostenverteilung.
Die
folgende Tabelle, die der Kreis uns zur Verfügung gestellt hat, zeigt einen
Auszug aus der Kalkulationstabelle der Leitstellenkosten für 2017. Sie bildet
alle (voraussichtlichen) Kosten ab.
Gesamtkosten |
3.038.379,00
€ |
|||||
Leitstellenumlage |
65% |
1.974.946,35 € |
||||
Umlage Einwohnerzahl |
20% |
607.675,80
€ |
||||
Kreishaushalt |
15% |
455.756,85
€ |
||||
Gesamt-Einsätze (2015): |
81.891 |
|||||
Eckdaten |
||||||
Von den Städten zu tragender Anteil |
||||||
Anteil, den die Städte über Kostenträger abrechnen können |
||||||
Haan |
||||||
Einsätze 2015 |
7.953 |
|||||
Einwohnerzahl 31.12.15 (IT NRW), gerundet |
30.410 |
|||||
Anteil Kreisumlage 2017 s.u. |
4,59% |
|||||
davon über RD refinanziert |
65% |
191.800,67 € |
||||
Verbleib bei der Stadt |
20% |
38.237,58 € |
||||
Verbleib bei Stadt |
15% |
20.919,24 € |
||||
Verbleib bei Stadt (gesamt) |
59.156,82 € |
|||||
gesamt |
250.957,49 € |
|||||
Gegenüber
dem bisherigen Verteilungsschlüssel ergibt sich daraus eine Mehrbelastung in Höhe
von rund 100.000,- Euro, von denen rund 40.000,- Euro in den Folgejahren über
die Rettungsdienstgebühr refinanziert werden können.
2.2.3 Mit Fertigstellung der technischen Aufschaltung wäre die
Nachrichtenzentrale (zumindest weitgehend) nicht besetzt. Insoweit fehlt ein
zentraler Ansprechpartner für die Kreisleitstelle. Spätestens zu diesem
Zeitpunkt muss der B-Dienst vollständig verfügbar sein, dessen personelle
Ausweitung der Brandschutzbedarfsplan unabhängig von der Aufschaltung vorsieht.
Diesbezüglich wird die Verwaltung eine Vorlage für die im UAOPC beginnenden
Beratungen erstellen.
Beschlussvorschlag:
Das Projekt „Aufschaltung
an die Kreisleitstelle“ wird mit folgenden Maßgaben freigegeben:
Ø
„faktische Aufschaltung“ nach Sicherstellung der
elektronischen Datenübertragung gem. Ziff 2.1, möglichst frühzeitig vor dem
01.07.2017
Ø
unverzügliche Auftragsvergabe an einen Fachplaner zur Vorlage
eines lückenlosen Sicherungskonzeptes gem. Ziff. 2.2.1
Ø
schnellstmögliche Umsetzung der technischen und baulichen
Veränderungen auf der Grundlage des Sicherungskonzeptes nach Bereitstellung der
hierfür benötigten Haushaltsmittel
Ø
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem
Kreis und den an der Aufschaltung beteiligten Städten über Leistungen der
Kreisleitstelle und Kostenerstattung
Der Beschluss vom 13.12.2016 (32-2/044/2016) wird insofern aufgehoben, als dass es keiner Organisationsuntersuchung bedarf. Der in der Finanzplanung für das Jahr 2020 aufgenommene Betrag für die Erstellung eines Brandschutzbedarfsplans ist ggfls. für das Jahr 2019 vorzusehen.
Finanz. Auswirkung:
siehe Sachverhalt