Betreff
Aufschaltung an die Kreisleitstelle
Vorlage
32-2/053/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.         Die Verwaltung hatte mehrmals über Voraussetzungen und Folgen einer Aufschaltung an die Kreisleitstelle berichtet (sh. u. a. die ausführliche Darstellung in der Sitzungsvorlage BVFA 19/102 für Rat am 18.05.2004). Diesbezüglich hatte es auch wiederholt Besprechungen und Schriftwechsel mit der Kreisverwaltung gegeben.

 

            Zur Sitzung des BVFOA am 19.11.2015 (Beschlussvorlage Nr. 32-2/025/2015) hatte die Verwaltung ihre Darstellung unterteilt in Aufgaben, die getrennt von Stadt und Kreis für eine Aufschaltung zu erfüllen sind. In dieser Sitzung hatte der BVFOA einen Auftrag an die Verwaltung vertagt, die Voraussetzungen für eine im Jahr 2021 vorgesehene Aufschaltung an die Kreisleitstelle zu schaffen.

 

            Ein Jahr später hatte der Rat der Stadt Haan in seiner Sitzung am 13.12.2016 (Beschlussvorlage Nr. 32-2/044/2016) sodann entschieden:

 

            Es sind Finanzmittel

Ø   im Haushaltsplan 2017 von 20.000 € für Maßnahmen- und Kostenermittlungen einer Aufschaltung sowie für eine Begleitung der Organisationsuntersuchung,

Ø   in der Finanzplanung für das Jahr

·      2018 von 10.000 € für die Planung technischer Folgemaßnahmen einer Aufschaltung und

·      2020 von 30.000 € für die Erstellung eines u. a. durch die Aufschaltung erforderlich werdenden neuen Brandschutzbedarfsplans

            mit dem Ziel einer Aufschaltung an die Kreisleitstelle bereitzustellen.

 

            Entsprechend dieser Beschlusslage hatte die Verwaltung die Bereitstellung der Finanzmittel für die anschließenden Haushaltsplanberatungen vorgesehen.

 

            In der Sitzung des HFA am 07.01.2017 haben der Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes und der Ärztliche Leiter Rettungsdienst des Kreises Mettmann darauf hingewiesen, dass die Vorhaltung eines Mitarbeiters in der Haaner Einsatzzentrale nicht den Europäischen Richtlinien entspreche. Es müssten mindestens zwei Personen anwesend sein, um gleichzeitig eingehende Notrufe entgegennehmen zu können. Ferner schalte sich die Stadt Velbert zum 01.07.2017 an die Kreisleitstelle auf, eine Aufschaltung der Stadt Haan sei ebenfalls zeitnah möglich.

 

            Dies hat dazu geführt, dass die Verwaltung entsprechend dem Wunsch des Rates erklärt hatte, in der Sitzung des BVFOA am 05.04.2017 die erforderlichen Beschlüsse für eine schnellstmögliche Umsetzung der Aufschaltung einzuholen. Ferner hat die CDU-Fraktion mit Schreiben vom 07.03.2017 (Anlage 1) beantragt, die Stadt zum 01.07.2017 an die Kreisleitstelle aufzuschalten und die hierfür erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen.

 

 

2.         Eine Rückfrage bei den nicht aufgeschalteten Städten ergab, dass diese einen Nachrichtenzentralisten einsetzen, der wie auch in Haan erst bei Bedarf eine nachrückende Kraft aus dem Bereitschaftsdienst in die Zentrale holt oder bei größeren Lagen die Nachrichtenzentrale mit zwei Kräften besetzt wird. Ungeachtet dieser Praxis hat die Verwaltung in der vergangenen Ratssitzung erklärt, dass Notrufe unmittelbar (ohne Einschaltung der Haaner Nachrichtenzentrale) bei der Kreisleitstelle eingehen können und diese die entsprechenden Dispositionen unter direkter Benachrichtigung der Fahrzeugbesatzung veranlasst.

            Die Feuerwehr Velbert teilt auf Nachfrage mit, dass mit einer Aufschaltung zum 1.7.2017 nicht zu rechnen ist. Vermutlich wird aber eine Aufschaltung noch im Jahr 2017 möglich sein.

 

2.1      Die Umsetzung der „faktischen“ Aufschaltung ist aus Sicht der Verwaltung ggf. auch schon vor dem 01.07.2017 möglich. Voraussetzung ist lediglich, dass der Kreis eine xml-Schnittstelle einrichtet, um die Einsatzdaten elektronisch zu übermitteln. Andernfalls ließen sich die Einsätze nicht abrechnen, es sei denn die Daten würden der Haaner Abrechnungsstelle zeitraubend und personalaufwendig telefonisch durchgegeben.

            Die Stadt hat diese notwendige Programmierung bereits in Herbst 2016 abgeschlossen, der Kreis arbeitet seit einem halben Jahr an dieser Aufgabenstellung.

 

2.2      Von der vorgehend beschriebenen Maßnahme, die eine sofortige richtlinienkonforme Umsetzung ermöglicht, ist die „technische“ Aufschaltung zu unterscheiden. Diese setzt voraus, dass die Haaner Feuer- und Rettungswache von der Kreisleitstelle gesteuert werden kann, ohne dass die Nachrichtenzentrale besetzt sein muss. In vereinfachter Darstellung muss die Gebäudesteuerung der Haaner Feuerwache mit dem Einsatzleitrechner der Kreisleitstelle verbunden werden. Der Kreisleitstelle wird somit die Bedienung der Tore, Auslösung des Wachalarms, Lautsprecherdurchsagen, Ansteuerung der Anzeigetableaus usw. ermöglicht.

 

            Parallel zu dieser Maßnahme wird in der Feuer- und Rettungswache Haan eine Workstation des Einsatzleitrechners der Kreisleitstelle installiert. Mit Hilfe dieses Arbeitsplatzes sowie einer Schnittstelle erfolgt der regelmäßige Datenaustausch sowie die Einsatzbearbeitung in größeren Schadenslagen.

 

2.2.1   Für die Umsetzung sind zwei getrennte Bereiche zu betrachten. Zum einen geht es um die Festlegung, welche Bereiche und welche technischen Einrichtungen der Haaner Wache umzurüsten sind, um per Fernsteuerung anstelle von Personal bedient werden zu können. Zum anderen geht es um die technische Verknüpfung zwischen dem Leitstellenrechner und der Haaner Nachrichtenzentrale, damit die erforderliche Fernsteuerung ausgelöst und umgesetzt werden kann.

 

            Für ein umfassendes, planmäßiges und zielgerichtetes Vorgehen bedarf die Stadt einer externen Hilfestellung. Diesbezüglich geht die Verwaltung entsprechend ihren Erläuterungen in der letzten Ratssitzung davon aus, dass bereitgestellte Haushaltsmittel von 10.000 € für die Beauftragung eines Fachplaners ausreichen werden – die Stadt Velbert hat nach Informationen der Verwaltung hierfür 40.000 € angesetzt.

 

            Der Verzicht auf einen Fachplaner und die Übernahme der Velberter Planungen sind nicht darstellbar. Zum einen gleicht nicht eine Wache der anderen - im Vergleich zur Haaner Wache ist die Technik der Velberter Wache veraltet und bedarf erheblicher Neuerungen -, zum anderen sind Sicherheitsmängel zu erwarten, falls von Experten abgesehen wird. Aufgabe des Fachplaners wird die Erstellung eines Sicherungskonzeptes mit einer lückenlosen Auflistung aller (u. a. baulichen und technischen) Maßnahmen sein, die einen störungsfreien und sicheren Betrieb der Wache garantieren. Hierzu zählen z. B.

            Organisatorische Anforderungen wie

            -      Gebäude- und Geländesicherung

o  Gefahrenmeldetechnik

o  Zugangsmanagement

o  Geländesicherung /Zaun- und Toranlagen

            -      Gebäudeautomatisierung

o  Sektionaltoranlagensteuerungen Gebäude

o  Türsteuerung Gebäude (Zutrittskontrolle)

o  Tor-/Schrankenanlagensteuerung Zufahrten

o  Betriebsstörmeldungen

o  Küchensteuerung

o  Alarmierungs- und Statusmeldeanlage

o  Alarmlichtsteuerung

            -      Telekommunikationsanlagen

            -      Bereitstellung Feuerwehrschlüssel für freiwillige Feuerwehren (Nachalarmierung)

 

Technische Anforderungen / technisches Grobkonzept wie

            -      Geländesicherung

o  Zaunanlage

o  Toranlage

o  Schiebetoranlage

            -      Gebäudesicherung

o  Umbau Gebäudetüren

o  Einbruchmeldeanlage

o  Brandmeldeanlage

o  Zutrittskontrollanlage

o  Videoanalagentechnik

            -        Kommunikationsanlagen

o  Außensprechstellen

o  Elektroakustische Lautsprecher-Anlage (ELA)

o  Telefonanlage

            -      Aufschaltungen auf Wachensteuerungssystem (WAG)

o  Störmeldeaufschaltung

o  Alarmlichtsteuerung

o  Steuerung Hubschrauberlandung

o  Abschaltung Küchengeräte

 

Ergänzend müssen in die Auflistung noch technische Lösungen aufgenommen werden, die Verwaltungsbereiche außerhalb der Feuer- und Rettungswache betreffen und nicht von der Kreisleitstelle übernommen werden. Dies gilt z. B. für eine Verlagerung der Einbruchmeldeanlagen, Telefondienste oder Überwachungstätigkeiten.

 

Nach Feststellung der gebotenen Einzelmaßnahmen sind die hiermit verbundenen Kosten zu schätzen und auszuwerfen. Im Anschluss wäre das Gebäudemanagement in der Lage, die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen in Angriff zu nehmen. Finanzmittel für die vorzunehmenden Aufwendungen sind im Haushaltsplan noch nicht aufgenommen; sie können auch nicht vor Vorlage des Sicherungskonzeptes beziffert werden. Ggfls. bedarf es noch einer zwischengeschalteten, gesonderten Kostenermittlung.

 

2.2.2   Gemäß Aufgabendarstellung in der Vorlage 32-2/025/2015 hat die Verwaltung dem Landrat mit Schreiben vom 22.06.2016 das auf ihn entfallende Anforderungsprofil übersandt und um Angabe auf die Stadt entfallender Kosten gebeten. Mit Schreiben vom 24.01.2017 hat der Landrat bestätigt, dass der Kreis das Anforderungsprofil erfüllen werde. Unabhängig von der Aufschaltung ergibt sich eine neue Kostenverteilung. Danach ist auf Basis der Kalkulation für das Jahr 2017 mit einem Betrag von 251.000 Euro zu rechnen, von denen 192.000  Euro refinanzierbar seien. Die Berechnung beruht auf der mit den Bürgermeister/innen der kreisangehörigen Städte abgestimmten Kostenverteilung.

 

Die folgende Tabelle, die der Kreis uns zur Verfügung gestellt hat, zeigt einen Auszug aus der Kalkulationstabelle der Leitstellenkosten für 2017. Sie bildet alle (voraussichtlichen) Kosten ab.

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten

3.038.379,00 €

Leitstellenumlage

65%

1.974.946,35 €

Umlage Einwohnerzahl

20%

607.675,80 €

Kreishaushalt

15%

455.756,85 €

Gesamt-Einsätze (2015):

81.891

Eckdaten

Von den Städten zu tragender Anteil

Anteil, den die Städte über Kostenträger abrechnen können

Haan

Einsätze 2015

7.953

Einwohnerzahl 31.12.15 (IT NRW), gerundet

30.410

Anteil Kreisumlage 2017 s.u.

4,59%

davon über RD refinanziert

65%

191.800,67 €

Verbleib bei der Stadt
(Umlage Einwohnerzahl)

20%

38.237,58 €

Verbleib bei Stadt
(Kreisumlage)

15%

20.919,24 €

Verbleib bei Stadt (gesamt)

59.156,82 €

gesamt

250.957,49 €

 

Gegenüber dem bisherigen Verteilungsschlüssel ergibt sich daraus eine Mehrbelastung in Höhe von rund 100.000,- Euro, von denen rund 40.000,- Euro in den Folgejahren über die Rettungsdienstgebühr refinanziert werden können.

 

 

2.2.3   Mit Fertigstellung der technischen Aufschaltung wäre die Nachrichtenzentrale (zumindest weitgehend) nicht besetzt. Insoweit fehlt ein zentraler Ansprechpartner für die Kreisleitstelle. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss der B-Dienst vollständig verfügbar sein, dessen personelle Ausweitung der Brandschutzbedarfsplan unabhängig von der Aufschaltung vorsieht. Diesbezüglich wird die Verwaltung eine Vorlage für die im UAOPC beginnenden Beratungen erstellen.

 

Beschlussvorschlag:

Das Projekt „Aufschaltung an die Kreisleitstelle“ wird mit folgenden Maßgaben freigegeben:

 

Ø  „faktische Aufschaltung“ nach Sicherstellung der elektronischen Datenübertragung gem. Ziff 2.1, möglichst frühzeitig vor dem 01.07.2017

Ø  unverzügliche Auftragsvergabe an einen Fachplaner zur Vorlage eines lückenlosen Sicherungskonzeptes gem. Ziff. 2.2.1

Ø  schnellstmögliche Umsetzung der technischen und baulichen Veränderungen auf der Grundlage des Sicherungskonzeptes nach Bereitstellung der hierfür benötigten Haushaltsmittel

Ø  Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis und den an der Aufschaltung beteiligten Städten über Leistungen der Kreisleitstelle und Kostenerstattung

 

Der Beschluss vom 13.12.2016 (32-2/044/2016) wird insofern aufgehoben, als dass es keiner Organisationsuntersuchung bedarf. Der in der Finanzplanung für das Jahr 2020 aufgenommene Betrag für die Erstellung eines Brandschutzbedarfsplans ist ggfls. für das Jahr 2019 vorzusehen.

 

Finanz. Auswirkung:

siehe Sachverhalt