Einrichtung einer Stelle im Pflegekinderdienst in Vollzeit, EG S 14
Sachverhalt:
Die Vollzeitpflege, also die Unterbringung von Kindern in einer
Pflegefamilie, gehört zu den traditionellen Angeboten der Jugendhilfe.
Vollzeitpflege ist eine Hilfe zur Erziehung gem. § 27 SGB VIII in Verbindung
mit § 33 SGB VIII in einer anderen Familie als der Herkunftsfamilie, ist eine
vorübergehende oder auf Dauer angelegte Hilfe. Der Gesetzgeber hat die
Vollzeitpflege als einen Bestandteil des Leistungsangebotes der Jugendhilfe im
SGB VIII festgeschrieben. Es handelt sich um eine pflichtige Aufgabe. Der
Träger der Jugendhilfe soll Vollzeitpflegestellen quantitativ ausreichend
vorhalten, um im Bedarfsfall angemessene Hilfe tatsächlich anbieten zu können.
Der Pflegekinderdienst und die Pflegefamilien erfüllen unter der
Fallverantwortung des Jugendamtes den Rechtsanspruch des Minderjährigen auf
Förderung seiner Entwicklung und auf Erzeihung zu einer eigenverantwortlichen
Persönlichkeit gem. § 1Abs. 1SGB VIII. Hierbei sind aller Minderjährigenrechte
im Sinne des Kindeswohls zu beachten, insbesondere der allgemeine Schutzauftrag
nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII.
Aufgabenwahrnehmung
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Von
September 2001 bis April 2015 Zuordnung der
Aufgabe der Abteilungsleitung Jugendamt – alleinige Bearbeitung aller
untergebrachten Kinder in Pflegefamilien.
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In der
Überörtlichen Prüfung durch die GPA NRW in 2013/ 2014 wurden die Fallzahlen aus
2010 mit 24 Fällen, in 2011 mit 26 Fällen und in 2012 mit 27 Fällen der
Betrachtung zu Grunde gelegt. Hinweis durch die GPA auf Benchmark; 25 Fälle für
eine 1,0 Stelle.
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Ab
April 2015 Unterstützung im Pflegekinderdienst durch Neueinrichtung einer
Stelle mit 30,0 Wochenstunden ( Stellen-Nr.
51/31)
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Ab Mai
2017 werden weiterhin 12 Fälle durch die Amtsleitung begleitet
Aufgabeninhalt
Zu den Leistungsangeboten des Pflegekinderdienstes gehört eine
vollständige Dokumentation des Einzelfalles. Die Inhalte, der Verlauf und die
Ergebnisses des Beratungsprozesses sind wesentliche Bestandteile des
Berichtswesens. Neben dieser Verwaltungsaufgabe muss der Pflegekinderdienst zum
Pflegekind einen vertrauensvollen Kontakt aufbauen. Dazu sollen mindestens vier
persönliche Kontakte im Jahr zwischen dem Pflegekind und dem Pflegekinderdienst
stattfinden. Regelmäßige Besuche, Kontakte und Gespräche mit dem Pflegekind und
der Pflegefamilie gehören zu den zentralen Aufgaben des Pflegekinderdienstes.
Als Federführender koordiniert und begleitet der Pflegekinderdienst die
gesetzlich vorgeschriebenen Hilfeplangespräche. Wenn eine Pflegestelle zum
Wohle des Kindes erfolgreich, d.h. ohne Abbruch des Pflegeverhältnisses,
verlaufen soll, ist eine gute Biographiearbeit mit dem Kind und der Herkunfts-
sowie Pflegefamilie einzurichten und zu begleiten.
Der Pflegekinderdienst stellt der wirtschaftlichen Jugendhilfe alle zur
Berechnung des Pflegegeldes erforderlichen Daten zur Verfügung. Darüber hinaus
steht der Pflegekinderdienst bei Einzelfall bezogenen Rückfragen zur Verfügung.
Neben der Fall bezogenen Einzelberatung kommt der Qualifizierung der
Pflegeeltern durch Schulung und Gruppenveranstaltungen eine wesentliche
Bedeutung zu. Zur Sicherstellung der Vollzeitpflege als leistungsfähiges
Hilfeangebotes übernimmt der Pflegekinderdienst zum einen die Werbung von neuen
potentiellen Pflegeeltern und bereitet diese möglichen Pflegepersonen auf die anspruchsvolle Aufgabe vor.
Die umfassenden, sehr spezifischen Anforderungen an die Fachberatung in
der Vollzeitpflege lassen somit nur eine begrenzte Fallbelastung zu. Als
Richtwert wird nach Prof. Dr. Reinhard Wiesner eine Richtzahl zu Grunde gelegt,
„die bei maximal 25 Pflegekindern oder Jugendlichen pro Vollzeit Fachkraft
liegt“.
Aktuell sind in Haan 33 Kinder in einer Pflegefamilie untergebracht und
müssen durch den Pflegekinderdienst fachlich begleitet werden. Die Fallzahlen
sind ansteigend, verhindern aber höhere Ausgaben bei Vermeidung von
Heimerziehung.
Fazit
Ausgehend von den Hinweisen der GPA liegt der Benchmark bei 25 Fällen
für eine 1,0 Stelle. Dies führt aktuell bei der Amtsleitung zur eingeschränkten
Wahrnehmung der Steuerungs- und Leitungsaufgaben.
Entsprechend der Rahmenkonzeption vom LVR ist im Pflegekinderdienst
durch eine entsprechende Personalressource die Vertretung sicherzustellen.
Aus den dargestellten Gründen ist eine weitere Vollzeitstelle im
Pflegekinderdienst erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einrichtung eines Stellenanteils im Pflegekinderdienst (EG S14) im Stellenplan 2018 zu.
Finanz. Auswirkung:
57.300,00 € pro Haushaltsjahr