Einrichtung einer weiteren Stelle in der städtischen Kindertageseinrichtung in Vollzeit
Sachverhalt:
Die städtische Kindertageseinrichtung hat zum 01.04.2017 am Standort
Robert-Koch-Str. 29 den Betrieb aufgenommen. Der Landschaftsverband Rheinland
hat mit Schreiben vom 27.03.2017 die Betriebserlaubnis unter folgender Auflage erteilt:
„Die im Antrag dargelegten
Personalstunden entsprechen während der gesamten Öffnungszeit dem Mindestgebot
der personellen Besetzung bzw. überschreiten diese.
Diese Personalstunden sind
Grundlage dieser Betriebserlaubnis.
Die personelle
Mindestbesetzung ist durchgängig sicherzustellen.“
(siehe Anlage 1)
Dies bedeutet, dass diese personelle Mindestbesetzung nie unterschritten
werden darf. Dies ist nur zu gewährleisten, wenn man die Personalressource mit
einem Aufschlag plant.
Alle zusätzlichen Pauschalen wie U3 Förderung, Sprachförderung, Verfügungspauschale
und das dafür eingesetzte Personal zählen nicht zum Mindestpersonal und müssen
bei der Berechnung unberücksichtigt bleiben. Mit Rückmeldung vom 29.08.2017
(siehe Anlage 2) hat der LVR bei seiner Prüfung festgestellt, dass mit der
aktuellen Besetzung die personelle Mindestbesetzung eingehalten wird.
Allerdings ist eine weitere Vollzeitkraft erforderlich, um Personalausfall wie
Krankheit, Fortbildung, Urlaub zu kompensieren.
D.h., dass ohne eine entsprechende personelle Überschreitung eine durchgängige personelle
Mindestbesetzung nicht sichergestellt ist.
In der Berechnung des LVR wurde bereits berücksichtigt, dass zwei
Mitarbeiterinnen aus der Verwaltung (Aufgaben: Frühe Hilfen und Babybegrüßung)
als Aushilfe in der städtischen Kita temporär eingesetzt wurden. Beide
Kolleginnen sind inzwischen wieder in ihrem Aufgabengebiet tätig. Aufgrund
krankheitsbedingter Ausfälle kann nun erneut die personelle Mindestbesetzung
nicht eingehalten werden, so dass wieder auf personelle Ressourcen außerhalb
der städtischen Kita zurückgegriffen werden muss. Um den Personalausfall
kurzfristig zu kompensieren wurde eine Erzieherin befristet eingestellt.
Aufgrund des Fachkräftemangels bei den Erziehern / Erzieherinnen ist
jedoch nicht sicher, ob befristete Arbeitsverträge künftig noch möglich sind.
Um einen ordnungsgemäßen Betrieb der städt. Kita sicherstellen zu können, ist eine weitere Vollzeitstelle Erzieher/Erzieherin erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einrichtung eines zusätzlichen Stellenanteils von 1,0 in der städtischen Kindertageseinrichtung (Erzieher/-in, EG S8a) im Stellenplan 2018 zu.
Finanz. Auswirkung:
48.200 € pro Haushaltsjahr (zzgl. künftige Tarifsteigerungen)