Sachverhalt:
Gebührenkalkulation im
Zweijahresrhythmus
Der Rat der Stadt Haan hat am 15.11.2016 beschlossen (SV 20/042/2016/1),
dass die Gebührenkalkulationen für die Abfall-, Niederschlags- und
Schmutzwasser-, Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren im zweijährigen
Rhythmus erfolgen. Die vorgelegten Gebührenkalkulationen berücksichtigen daher
den Kalkulationszeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2019, die Gebührensatzungen
werden für diesen Zeitraum beschlossen. Die Gebührenhöhe ist im gesamten
Kalkulationszeitraum gleich.
Die Gebührenkalkulationen für die Entsorgung von Abwassergruben und
privaten Kleinkläranlagen (Grundstücksentwässerungsanlagen) sowie für den
städt. Waldfriedhof wurde ebenfalls auf einen zweijährigen Rhythmus umgestellt.
Änderungen in den
Gebührenbedarfsberechnungen
Der Rat der Stadt Haan hat am 28.06.2016 beschlossen (SV
32-2/037/2016/1), dass der kalkulatorische Zinssatz auf 6,5% festgelegt wird.
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW veröffentlicht regelmäßig einen Hinweis zu dem
nach der aktuellen Rechtslage höchstens anzuwendenden kalkulatorische Zinssatz.
Für das Jahr 2018 beträgt dieser 6,37%. Die Berücksichtigung eines
kalkulatorischen Zinssatzes darüber führt zur Nichtigkeit der Satzung, daher
wurde einheitlich ein kalkulatorischer Zinssatz von 6,37% berücksichtigt.
Des Weiteren wurde beschlossen, dass für die Kalkulationen des
Ordnungsamtes (Kirmes, Rettungsdienst) KGSt-Werte bei den Berechnungen von
Gemein- und Overheadkosten zugrundegelegt werden. Obwohl eine ungleiche
Anwendung in verschiedenen Gebührensatzungen rechtlich möglich ist, hat die
Verwaltung diese Optimierung für alle Gebührensatzungen des Bauverwaltungsamtes
übernommen. Hierdurch wird eine vollständige strukturelle und systematische
Gleichheit geschaffen.
Vereinheitlichen der
Gebührenkalkulationen
Nachdem das Ordnungsamt auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes die
Struktur der Gebührenkalkulationen vereinheitlicht hat, hat das
Bauverwaltungsamt diese Strukturen für die Kalkulationen übernommen. Dies
schafft die Möglichkeit der einheitlichen Orientierung sowie der Vergleichbarkeit
aller Gebührensatzungen. Darüber hinaus erleichtert es die Abstimmung mit dem
Rechnungsprüfungsamt.
Prüfung durch das
Rechnungsprüfungsamt
Der Rat der Stadt Haan hat am 13.12.2016 beschlossen (SV 14/026/2016),
dass der örtlichen Rechnungsprüfung die Prüfung der Gebührenbedarfsberechnungen
übertragen wird. Die vorgelegten Kalkulationen wurden dem Rechnungsprüfungsamt
im Oktober vorgelegt. Änderungen, welche sich durch die Prüfung ergeben haben,
wurden kontinuierlich in die Kalkulation eingebaut.
Es werden folgende Gebührenbedarfsberechnung mit separaten
Sitzungsvorlagen eingebracht:
·
Satzung der Stadt
Haan über die Entsorgung von Abwassergruben und privaten Kleinkläranlagen
(Grundstücksentwässerungsanlagen) und Festsetzung der Gebühren für die Jahre 2018
und 2019
·
Satzung der Stadt
Haan über die 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren
für die Inanspruchnahme der Abwasseranlage (Abwassergebührensatzung) und
Festsetzung der Benutzungsgebühren für die Jahre 2018 und 2019
·
Satzung der Stadt
Haan über die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren für die Jahre 2018 und
2019
·
Satzung der Stadt Haan über die 45.
Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren
·
Satzung der Stadt Haan über die
Änderung der Gebührensatzung für den städtischen Friedhof und über die Änderung
der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen auf dem städtischen
Waldfriedhof
Beschlussvorschlag:
Die vorgeschlagenen Änderungen werden für die Gebührenbedarfsberechnungen übernommen. Die weiteren Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen.