Betreff
Satzung der Stadt Haan über die Entsorgung von Abwassergruben und privaten Kleinkläranlagen (Grundstücksentwässerungsanlagen) und Festsetzung der Gebühren für die Jahre 2018 und 2019
Vorlage
60/037/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Anlass der Vorlage

In seiner Sitzung am 22.10.1996 hatte der Rat der Stadt Haan beschlossen, dass die Gebühren für die Entsorgung von Abwassergruben und privaten Kleinkläranlagen zukünftig durch eine separate Gebührenberechnung, unabhängig von den Kanalbenutzungsgebühren, ermittelt werden. Dies war erstmals zum 01.01.1997 erfolgt.

Mit dieser Sitzungsvorlage erfolgt die regelmäßige neue Kalkulation, ab sofort alle 2 Jahre.

 

Allgemeine Hinweise

Die Besitzer von Kleinkläranlagen und Abwassergruben sind von der „gesplitteten Abwassergebühr“, die für Kanalbenutzer zum 01.01.2009 neu eingeführt wurde und die nach Frischwasserverbrauch und versiegelter Grundstücksfläche berechnet wird, nicht betroffen, da sie kein Regenwasser in die Entwässerungsanlagen einleiten (dürfen). Das Regenwasser versickert auf den Grundstücken.

 

Mit vorangegangener Sitzungsvorlage (60/032/2017) sind diverse Änderungen für alle Satzungen dargestellt worden. Auf eine wiederholende Aufzählung in den einzelnen Satzungen wurden verzichtet.

 

Veränderungen

Nachdem das Ordnungsamt die Strukturen der Gebührenkalkulationen vereinheitlicht hat, hat das Bauverwaltungsamt alle Kalkulationen ebenfalls an diese Strukturen angepasst. Die Vorteile werden damit auf weitere wesentliche Gebührensatzungen übertragen, übergreifend für alle Gebührenkalkulationen wird die Orientierung erleichtert und eine Vergleichbarkeit ermöglicht. Aus diesem Grund und da die Kalkulation und Abrechnung durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft wird, verzichtet die Verwaltung auf eine vergleichende Darstellung (Synopse) sowie eine detaillierte Erläuterung der Veranschlagungen, soweit die Veränderungen nur auf „preislichen“ Anpassungen beruhen (siehe Gebührenbedarfsberechnungen des Ordnungsamtes, z.B. SV 32-2/051/2017).

 

Betriebskostenabrechnungen

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Satzung lag noch keine Abrechnung der Betriebskosten des Jahres 2016 vor. Zukünftig wird im Rahmen der Kalkulationen auch über die Betriebskostenabrechnungen informiert und die Entwicklung der Über- bzw. Unterdeckungen aufgezeigt.

 

Gebührenkalkulation 2018 und 2019 (Anlage 2)

Die mit vorangegangener Sitzungsvorlage 60/032/2017 dargestellten Änderungen wurden berücksichtigt.

 

Die Zahl der abflusslosen Gruben bleibt stabil bei 47, die der Kleinkläranlagen bei 59 für den gesamten Kalkulationszeitraum.

 

Satzung

Die Gebühren für Besitzer von Kleinkläranlagen bleiben bei 1,55 Euro und verändern sich damit nicht.

Die Gebühren für Besitzer von abflusslosen Gruben steigen um 0,43 Euro auf 10,42 Euro und sind damit wieder auf dem Niveau der Vorjahre.

 

Weitere Satzungsänderungen sind nach der umfangreichen Anpassung an die Mustersatzung des StGB im letzten Jahr nicht notwendig.

Die neue Satzung tritt nach abschließender Beratung im Rat am 12.12.2017 am 01.01.2018 in Kraft.

Beschlussvorschlag:

Die Satzung der Stadt Haan über die 1. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.