Betreff
Zuschüsse an Musikausübende Vereine
Vorlage
WTK/026/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die musikausübenden Vereine leisten einen wertvollen Beitrag zum kulturellen Leben in Haan. Sie werden auch im laufenden Jahr mit einem Zuschuss gefördert.

 

Im Oktober wurden die einschlägigen Vereine angeschrieben und um Angaben zum Verein und dessen Aktivitäten gebeten.

 

Anhand der Rückläufer werden für 2017 ein Grundbetrag sowie Zuschüsse  nach den Kriterien Basisbetrag, Grundbetrag nicht kirchlich, Anzahl Mitglieder mit und ohne Instrument, Zuschüsse für Konzerte und Zuschüsse Vereinsjubiläen zugewiesen.

 

 

Für die Aufteilung der Mittel in Zukunft legt die Verwaltung folgende Punkte zu Grunde:

 

·      Zur Beantragung soll öffentlich aufgerufen werden, um möglichst alle musikausübende Verein einzubeziehen. Die bisherigen Anschreiben entfallen.

 

·      Voraussetzungen, um Zuschüsse zu erhalten:

 

Definition „musikausübend“: Wir fördern Gruppen die selber musizieren.

 

Definition „Verein“: Wir fördern Vereine, aber auch Gruppen vereinsähnlicher Struktur. Bei Gruppen unter dem Dach einer Institution stellt sich die Frage, ob die Institution oder jede ihrer beantragenden Gruppen Förderung erfährt.

 

Definition „Jubiläum“:  Alle fünf Jahre ab Gründung

 

Definition „Veranstaltung“: Die Veranstaltung sollte öffentlich und durch die Gruppe in besonderem Maße gestaltet sein.

Beschlussvorschlag:

Die Zuschüsse an die musikausübenden Vereine werden gemäß anliegender Liste verteilt.

Finanz. Auswirkung:

Ausgabe in Höhe von 4.500 Euro