Sachverhalt:
Die musikausübenden Vereine leisten einen wertvollen Beitrag zum kulturellen Leben in Haan. Sie werden auch im laufenden Jahr mit einem Zuschuss gefördert.
Im Oktober wurden
die einschlägigen Vereine angeschrieben und um Angaben zum Verein und dessen
Aktivitäten gebeten.
Anhand der
Rückläufer werden für 2017 ein Grundbetrag sowie Zuschüsse nach den Kriterien Basisbetrag, Grundbetrag nicht
kirchlich, Anzahl Mitglieder mit und ohne Instrument, Zuschüsse für Konzerte und
Zuschüsse Vereinsjubiläen zugewiesen.
Für die Aufteilung
der Mittel in Zukunft legt die Verwaltung folgende Punkte zu Grunde:
·
Zur
Beantragung soll öffentlich aufgerufen werden, um möglichst alle musikausübende
Verein einzubeziehen. Die bisherigen Anschreiben entfallen.
·
Voraussetzungen,
um Zuschüsse zu erhalten:
Definition „musikausübend“: Wir fördern Gruppen die selber musizieren.
Definition „Verein“: Wir fördern Vereine, aber auch Gruppen
vereinsähnlicher Struktur. Bei Gruppen unter dem Dach einer Institution stellt
sich die Frage, ob die Institution oder jede ihrer beantragenden Gruppen
Förderung erfährt.
Definition „Jubiläum“: Alle fünf
Jahre ab Gründung
Definition „Veranstaltung“: Die Veranstaltung sollte öffentlich und durch die Gruppe in besonderem Maße gestaltet sein.
Beschlussvorschlag:
Die Zuschüsse an die musikausübenden Vereine werden gemäß anliegender Liste verteilt.
Finanz. Auswirkung:
Ausgabe in Höhe von 4.500 Euro