Betreff
Aufzeichnungen von Redebeiträgen in Ausschüssen und Rat
Vorlage
10/143/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die WLH-Fraktion beantragte mit Schreiben vom 08.11.2017 für den                                                                                                                                                      UAOPC, HFA und Rat im Rahmen der Haushaltsplanungen die

 

„Einstellung von 4.000,00 € im Produkt 010720, 10118002 Konferenzanlage, für die Anschaffung von Hard- und Software, um die Redebeiträge in den Ausschüssen und dem Rat der Stadt Haan aufzuzeichnen und über die hp (Homepage) der Stadt Haan zu veröffentlichen“.

 

Die Beratung des Antrags der WLH-Fraktion in der Sitzung des UAOPC am 14.11.2017 wurde abgelehnt. Die weitere Beratung des Antrags wurde stattdessen für die Haushaltsberatungen in der Sitzung des HFA am 28.11.2017 vorgesehen.

 

Im HFA am 28.11.2017 wurde der Beschluss gefasst, dass ein Betrag i.H.v. 4.000 € mit einem Sperrvermerk in den Haushalt 2018 aufgenommen werden soll. Die weiterführende Beratung über den Antrag soll in der ersten Sitzung des UAOPC in 2018 mit anschließender Aufhebung des Sperrvermerks durch den HFA und Rat stattfinden.

Im Rat am 12.12.2017 stellte die WLH-Fraktion einen mündlichen Antrag, den Sperrvermerk entfallen zu lassen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt, so dass es beim Beschluss des HFA am 28.11.2017 blieb.

 

Der Städte- und Gemeindebund NRW weist in seiner Mitteilung 81/2003 vom 17.01.2003 darauf hin, dass Film- und Tonaufzeichnungen von Rats- und Ausschusssitzungen nur dann möglich sind, wenn alle Mandatsträger ihre Zustimmung dazu gegeben haben.

Dies ergibt sich daraus, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mandatsträger (Art. 2 Abs. 1 GG) ein Individualrecht ist und daher nicht durch einen Mehrheitsbeschluss ersetzt werden kann. Aus diesem Grund kann auch der Vorsitzende der Gemeindevertretung die Entscheidung über die Zuständigkeit solcher Aufnahmen für die Gemeindevertreter nicht verbindlich treffen.

 

Die Verwaltung hat beim Landesamt für Datenschutz und Informationsfreiheit angefragt, ob die Auffassung des StGB NRW und in vorangegangenen Gerichtsentscheidungen weiterhin vertreten werde. Das LDI hat am 15. 01. 2018 geantwortet, dass die Stadt neben der Eingangsbestätigung sobald wie möglich weitere Nachricht erhalte, und darauf hingewiesen, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden müsse.

 

Verfasser: Gerhard Titzer

Beschlussvorschlag:

 

Beschluss über den Antrag der WLH-Fraktion nach Beratungen im UAOPC, HFA und Rat.