Projekt: Erweiterungsbau
GGS Gruiten,
Prälat-Marschall-Straße
65, 42781 Haan
Projektleitung: Janine Preuß-Sackenheim
Sachstand des Projekts
Der Rat der Stadt
Haan beschloss in seiner 27. Sitzung am 27.02.2018 einstimmig die
Projektfreigabe für das Vergabeverfahren 'Erweiterung der Grundschule Gruiten'
(Vorlage: 65/039/2018).
Die gewünschte
Variante enthält einen Erweiterungsbau an der Stelle der jetzigen Anbauten mit
allen notwendigen Klassen- und Gruppenräumen, neuen WC-Anlagen, sowie Räumen
für eine zentrale Mensa und einer Mediathek für Schule und ggf. Öffentlichkeit.
Eine Sanierung des Altbaus und der Außenanlagen war derzeit noch nicht
vorgesehen.
Das Gebäudemanagement
hat die Bedarfe und Wünsche mit Schul- und OGS-Leitung und dem beschlossenen
Raumprogramm abgeglichen. Es wurden externe Berater im juristischen und
technischen Bereich für die Vorbereitung und Begleitung einer
Totalübernehmervergabe beauftragt. Ebenso wurde ein Ingenieurbüro mit der
Erstellung eines Baugrundgutachtens mit Gründungsempfehlung, eines Abbruch- und
Entsorgungskonzeptes, sowie sondierender Schadstoffuntersuchungen (getrennt in
Abbruch / verbleibender Altbau / Außenanlagen) beauftragt, um im Vorfeld
Projektrisiken zu minimieren.
Schnittstellen
zwischen Altbau und neuem Anbau bestehen bei der jetzigen Planung durch den
Einbau eines Aufzugs über alle Geschosse im alten Treppenhauskern. Dieses
Konzept sieht auch die notwendige, brandschutztechnische Ertüchtigung des
Treppenhauses gegenüber dem Altbau, sowie den Umbau von drei Räumen im 1. OG zu
Verwaltungsräumen und Lehrerzimmer zur Anpassung der Verwaltungsräume an
aktuelle Personenzahlen und Arbeitsabläufe vor.
Im Rahmen der
Schadstoffuntersuchungen wurden im Februar 2018 nach der Äußerung eines
Anfangsverdachts des Gutachters bei der Erstbegehung überraschenderweise
deutliche Belastungen durch Polychlorierte Biphenyle (PCB) an einzelnen
Baustoffproben (Anstriche) des Altbaus festgestellt. Vom Gebäudemanagement
wurde das Gutachterbüro daraufhin mit ergänzenden Untersuchungen der Raumluft
auf PCB beauftragt. Die Ergebnisse der Baustoff- und Raumluftuntersuchungen
wurden fachtechnisch beurteilt und in einem Bericht mitgeteilt.
Auszug aus dem Bericht:
„…
Beurteilung der
Untersuchungsergebnisse
Nach den vorliegenden
Ergebnissen der im Altbau der Gemeinschaftsgrundschule Gruiten im Februar und
März 2018 durchgeführten PCB Untersuchungen ist davon auszugehen, dass im
Altbau PCB belastete Farbanstriche vorhanden sind, die als PCB Primärquellen
(Σ PCB > 1.000 mg/kg) für Raumluftbelastungen durch PCB zu beurteilen sind.
Die festgestellten Raumluftbelastungen von Σ PCB = 18,0 bis 519 ng/m³
liegen im Mittel bei Σ PCB ≈ 250 ng/m³ und damit unterhalb des
Vorsorgewertes der PCB-Richtlinie von Σ PCB ≤ 300 ng/m³. Lediglich
bei der Hälfte der Raumluftproben wird der Vorsorgewert überschritten.
Die Ursache für die
PCB-Raumluftbelastung ist auf die im Altbau vorhandenen stark PCB-belasteten
Primärquellen (Farbanstriche) zurückzuführen. Die hier als Weichmacher in
offener Anwendung in den Anstrichen enthaltenen PCB sind in Abhängigkeit von
ihrem Chlorgehalt mehr oder weniger stark flüchtig und gelangen so in die
Raumluft der Schulräume. Über die belastete Raumluft kommt es zur
Sekundärkontamination sämtlicher mit ihr in Kontakt stehender Materialien. Die
sekundärkontaminierten Bauteile und Gegenstände wiederum geben die in die
Oberfläche eingelagerten PCB nach und nach wieder an die Raumluft der
Schulräume ab. Großflächige Sekundärkontaminationen können selbst nach einer
vollständigen Beseitigung der Primärquellen erhöhte PCB-Raumluftkonzentrationen
aufrechterhalten.
Neben den relativ
hohen Belastungen der Primärquellen dürften im Schulaltbau auch alle vormals
PCB-freien Oberflächen der Decken und Wände einschließlich der Materialien des
Innenausbaus und aller im Gebäude vorhandener Gegenstände infolge von
Sekundärkontaminationen über die Raumluftbelastung mehr oder minder stark mit
PCB beaufschlagt sein. Gemäß den Vorgaben der PCB-Richtlinie sind die im Altbau
der Gemeinschaftsgrundschule Gruiten vorhandenen Primärquellen und vermutlich auch
Teile der sekundärkontaminierten Baustoffe (Anstriche, Putze, Innenausbau etc.)
durch eine Beseitigung zu sanieren.
…
Ein Austausch der
alten undichten lediglich einfachverglasten Fenster durch neue dichtschließende
Fenster ist erst nach erfolgreicher Durchführung einer PCB-Sanierung möglich,
da anderenfalls ein deutlicher Anstieg der Raumluftbelastung durch PCB in den
Schulräumen zu befürchten ist.
Hinweise und Empfehlungen
Da die Durchführung
der Raumluftmessungen auf PCB im März 2018 bei relativ niedrigen
Außentemperaturen erfolgte, wird aus fachtechnischer Sicht empfohlen, diese
Raumluftmessungen im Altbau durch ergänzende Messungen bei hohen
Außentemperaturen im Sommer 2018 zu überprüfen. Darüber hinaus sind weitere
Beprobungen und chemische Untersuchungen der vorhandenen Farbanstriche im
Altbau erforderlich, um die Verbreitung der PCB belasteten Anstriche im Gebäude
einzugrenzen und zu dokumentieren. Ferner wird empfohlen, die Eindringtiefe der
PCB in die Bausubstanz durch Probenentnahmen mittels Kernbohrungen zu erkunden.
Auf Grundlage dieser ergänzenden Untersuchungen kann dann ein Sanierungskonzept
für den Altbau der Gemeinschaftsgrundschule Gruiten ausgearbeitet werden.“
Es ist mittelfristig die Sanierung vorzusehen. Kurzfristiger Handlungsbedarf besteht gemäß Gutachten und
PCB-Richtlinie nicht.
Schlussfolgerung Variante A
Um den beschlossenen
Anbau für die GGS Gruiten trotz der neuen PCB-Problematik im Altbau
schnellstmöglich im Rahmen des geplanten Budgets umzusetzen, sieht die von der
Verwaltung favorisierte Variante A vor, dass der Anbau autark erstellt und der
Altbau von Umbauarbeiten ausgenommen wird: Hierzu muss der Aufzug mit einem
weiteren Treppenhauskern in den neuen Anbau verlagert werden. Der Anbau ist
dann über alle Etagen barrierefrei und in den Etagen EG und OG mit dem Altbau
verbunden. Der Mehrzweckraum im DG des Altbaus kann ggf. bei entsprechend eine
Etage höher geführtem Aufzug auch noch angebunden werden. Für das UG des
Altbaus ist dies voraussichtlich nur durch einen weiteren Kleinaufzug möglich.
Während die
Ausschreibung für den Erweiterungsbau läuft, kann die PCB-Sanierung des Altbaus
mit fortgeschriebener Kostenschätzung bis zur Projektreife durchgeplant werden,
sinnvoller Weise wegen der umfangreichen Arbeiten zur Trockenlegung des Kellers
gleich mit Grund- und Regenwasserleitungen und der Schulhofsanierung sowie der
Fenstererneuerung inkl. Fassadensanierung.
Somit ist der Anbau
als erster Projektabschnitt zu sehen und die Altbausanierung als zweiter unter
der wie bisher beschlossenen Prämisse, dass der Altbau bestehen bleibt. Sollte
die Substanz des Altbaus derart substanziell PCB-belastet sein, dass eine
Sanierung nicht möglich wird, bietet der neue Anbau die Option auf Erweiterung
zur Unterbringung der OGS und der Verwaltung.
Die Variante A hat
außerdem den Vorteil, dass Bieter von Systembauten ein günstiges Angebot für
den Anbau abgeben können und die Leistungen von der Altbausanierung entkoppelt
sind.
Eine Mischvariante
mit Neubau und Teilbearbeitung des Altbaus - wie bisher geplant -ist vor dem
Hintergrund des Bauablaufs und der Vergabe mit der Erkenntnis der PCB-Sanierung
nicht umsetzbar.
Schlussfolgerung Variante B
Die Variante B
besteht darin, dass zunächst die PCB-Belastung im Altbau weitergehend geprüft
wird, um – nach Feststellung des endgültigen Sanierungsbedarfs – den Altbau
gemeinsam mit dem Erweiterungsbau in einem Verfahren auszuschreiben.
Nachteil gegenüber
der Variante A ist, dass sich das Gesamtprojekt bei Variante B um mindestens
ein Jahr Planungszeit verschieben würde. Von der Vergabe her käme man in die
Mischvariante aus Neubau und Altbau.
Die Verwaltung
empfiehlt – auch vor dem Hintergrund der jetzt festgestellten PCB-Belastung -,
dass der Erweiterungsbau ohne Zeitverzug autark erstellt und parallel dazu die
Altbausanierung geplant wird.
Bisherige Finanzierung im Haushaltsplan
Gemäß
Haushaltsplanung sind im Investitionsplan (Investitions-Nr. 65015001 und
65015001.2) von 2017 bis 2020 im Produkt 030150 Projekt- und Baukosten von 4,62
Mio € eingeplant. Diese verteilen sich auf die Jahre wie folgt:
• 2017 100.000
€
• 2018 100.000€
• 2019 2.200.000
€
• 2020 2.200.000
€
Die Miete der
OGS-Container von jährlich 7.140 € wird zukünftig entfallen.
Finanzielle Auswirkungen
Die PCB-Sanierung des
zu erhaltenden Altbaus der Grundschule Gruiten ist erforderlich.
Erfahrungsgemäß wird dies auf eine „Kernsanierung“ zumindest von großen Teilen
des Gebäudes hinauslaufen (u. A. Austausch von Putz, Installationen, allen
Anstrichen, Bodenbelägen, etc.) wie es ursprünglich nicht geplant war. Dies
führt unweigerlich zu einer Kostensteigerung des bisher für diesen Bauteil für
die langfristige Finanzplanung einmal überschlägig kalkulierten
Projektvolumens. Letzteres betrifft voraussichtlich ebenso die Abbruch-Bauteile
der jetzigen Anbauten.
Die Größenordnung der
hieraus resultierenden Kosten der Altbausanierung kann erst nach Vorlage des
Schadstoff-Sanierungskonzeptes und des integrierten gesamtheitlichen
Altbau-Sanierungskonzeptes einschließlich Fassadensanierung- und
Fenstererneuerung sowie der Sanierung des feuchtebelasteten Untergeschosses und
der Grundleitungssanierung inkl. Schulhofentwässerung beziffert werden.
Zeitliche Auswirkungen
Durch den im Februar
2018 unklaren Umfang bezüglich der vorhandenen Schadstoffe und den damit
verbundenen weitreichenden vertraglichen Unwägbarkeiten hat sich das
Gebäudemanagement (GM) entschieden, die Veröffentlichung des
Teilnahmewettbewerbs auszusetzen.
Wie beschrieben,
können einige Analysen erst im Sommer 2018 vorgenommen werden. Deshalb rechnet
das GM mit belastbaren Ergebnissen zur Altbausanierung nicht vor Ende 2018.
Der geplante
Zeitrahmen für das 1. Teil-Projekt bei
Durchführung des vorgeschlagenen autarken Erweiterungsbaus (Variante A)
stellt sich voraussichtlich wie folgt dar:
Ratsbeschluss
Auftragsvergabe Dezember
2018
Entwurfsplanung +
Genehmigungsverfahren ca.
6 Monate
Baubeginn ab
Juli 2019 (Abbruch)
Fertigstellung
Erweiterungsbau Dez.
2020
Beschlussvorschlag:
Vor
dem Hintergrund der bisherigen Beschlusslage (Erweiterungsbau und Beibehalt des
Altbaus im Bestand in zwei Projektphasen, somit nicht in einem Zuge) wird die
in dieser Vorlage beschriebene Variante A beschlossen und der Erweiterungsbau
autark erstellt. Sobald die Altbausanierung ausreichend geplant ist, erfolgt
eine Betrachtung auf Basis der dann vorhandenen Planungsergebnisse inklusive
Entscheidungsvorlage zum weiteren Vorgehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Sanierungskosten für den Altbau zu ermitteln.
Finanz. Auswirkung:
siehe Vorlagentext