Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Satzung der Stadt Haan über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge, Obdachlose und Spätaussiedler (Übergangswohnheime und Einzelwohnungen in Wohngebäuden) in der Fassung der Anlage 1 wird beschlossen.


Protokoll:

Die Verwaltung erläutert, dass der Satzungsentwurf dem Rechnungsprüfungsamt im Vorfeld der Sitzung kurzfristig übersendet wurde und eine Ergebnisrückmeldung hier aktuell noch aussteht. Sofern sich hieraus eventuell ein Änderungsbedarf ergeben sollte, würde dieser nachträglich eingebracht werden.

 

Aufgrund von Veränderungen in der Sach- bzw. Rechtslage könnte alsbald eine weitere unmittelbare Fortschreibung der Satzung erforderlich werden.

 

Bei der Unterbringung von anerkannten Flüchtlinge in den städt. Unterkünften werden die angemessenen Kosten der Unterkunft (vgl. z. B. Vorschriften im SGB II ) durch den (Sozial-) Leistungsträger, in der Regel das Jobcenter, übernommen, sodass für diesen Personenkreis eine Refinanzierung der Unterbringungskosten über die monatlichen Benutzungsentgelte sicher gestellt wird.

 


Abstimmungsergebnis:

1 Gegenstimme.

16 Ja-Stimmen.