Sitzung: 25.04.2017 Sozial- und Integrationsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 51/161/2017
Beschluss:
Die Satzung der Stadt Haan über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge, Obdachlose und Spätaussiedler (Übergangswohnheime und Einzelwohnungen in Wohngebäuden) in der Fassung der Anlage 1 wird beschlossen.
Protokoll:
Die Verwaltung erläutert, dass
der Satzungsentwurf dem Rechnungsprüfungsamt im Vorfeld der Sitzung kurzfristig
übersendet wurde und eine Ergebnisrückmeldung hier aktuell noch aussteht.
Sofern sich hieraus eventuell ein Änderungsbedarf ergeben sollte, würde dieser
nachträglich eingebracht werden.
Aufgrund von Veränderungen in der Sach- bzw.
Rechtslage könnte alsbald eine weitere unmittelbare Fortschreibung der Satzung
erforderlich werden.
Bei der Unterbringung von anerkannten Flüchtlinge
in den städt. Unterkünften werden die angemessenen Kosten der Unterkunft (vgl.
z. B. Vorschriften im SGB II ) durch den (Sozial-) Leistungsträger, in der
Regel das Jobcenter, übernommen, sodass für diesen Personenkreis eine
Refinanzierung der Unterbringungskosten über die monatlichen Benutzungsentgelte
sicher gestellt wird.
Abstimmungsergebnis:
1 Gegenstimme.
16 Ja-Stimmen.