Sachverhalt:
Der beigefügte Entwurf dient der
Fortschreibung der bisherigen Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und
Benutzung der städtischen (Gemeinschafts-) Unterkünfte für ausländische
Flüchtlinge, Obdachlose und Spätaussiedler, zuletzt geändert mit Satzung vom
15.03.2016.
Im Zuge der Änderungen im
Ausländerrecht durch den Bundesgesetzgeber bzw. Landesgesetzgeber sowie
insbesondere durch das Inkrafttreten der neuen Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung - AWoV wird es erforderlich,
dass in Folge von Zuweisungen an die
Stadt Haan nach dem neuen
Integrationsschlüssel Personen i. d. R. mit dem Status - anerkannte
Flüchtlinge - mit einer dreijährigen
Wohnsitzzuweisung für den Bezirk der Stadt Haan in den städt. Unterkünften zur
Vermeidung von Obdachlosigkeit untergebracht werden müssen.
Die
Kalkulation der Entgelte für die Benutzung der Unterkünfte berücksichtigt die
Geltendmachung rechtskonformer Erstattungsansprüche an andere Leistungsträger,
insbesondere bei hier untergebrachten anerkannten Flüchtlingen gegenüber dem
Jobcenter (Kreis Mettmann) entsprechend den Vorschriften des SGB II.
Die
Entgeltberechnung erfolgt nunmehr ohne die in Mitte 2016 aufgegebene Unterkunft
am Standort Bachstraße 64 sowie die aktuell nicht genutzte betriebsbereite
Unterkunft am Standort Neandertalweg 4. Weiterhin hat sich die
Personalressource der die Unterkünfte betreuenden Hausmeister verändert.
Das zu entrichtende Benutzungsentgelt
richtet sich nunmehr nach der Anzahl der Personen einer Bedarfsgemeinschaft pro
Raum und Monat.
Eine weitere unmittelbare
Fortschreibung könnte im Zusammenhang mit Änderungen der Sach- bzw. Rechtslage
erforderlich werden.
Beschlussvorschlag:
1. Die
Satzung der Stadt Haan über die
Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkünfte für ausländische
Flüchtlinge, Obdachlose und Spätaussiedler (Übergangswohnheime und
Einzelwohnungen in Wohngebäuden) in der Fassung der Anlage 1 wird
beschlossen.
Finanz. Auswirkung:
keine