Betreff
Änderung der Satzung der Stadt Haan über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge, Obdachlose und Spätaussiedler
Vorlage
51/161/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Der beigefügte Entwurf dient der Fortschreibung der bisherigen Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der städtischen (Gemeinschafts-) Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge, Obdachlose und Spätaussiedler, zuletzt geändert mit Satzung vom 15.03.2016.

 

Im Zuge der Änderungen im Ausländerrecht durch den Bundesgesetzgeber bzw. Landesgesetzgeber sowie insbesondere durch das Inkrafttreten der neuen Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung - AWoV wird es erforderlich, dass in Folge von Zuweisungen an die Stadt Haan nach dem neuen Integrationsschlüssel Personen i. d. R. mit dem Status - anerkannte Flüchtlinge - mit einer dreijährigen Wohnsitzzuweisung für den Bezirk der Stadt Haan in den städt. Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit untergebracht werden müssen.

 

Die Kalkulation der Entgelte für die Benutzung der Unterkünfte berücksichtigt die Geltendmachung rechtskonformer Erstattungsansprüche an andere Leistungsträger, insbesondere bei hier untergebrachten anerkannten Flüchtlingen gegenüber dem Jobcenter (Kreis Mettmann) entsprechend den Vorschriften des SGB II.

 

Die Entgeltberechnung erfolgt nunmehr ohne die in Mitte 2016 aufgegebene Unterkunft am Standort Bachstraße 64 sowie die aktuell nicht genutzte betriebsbereite Unterkunft am Standort Neandertalweg 4. Weiterhin hat sich die Personalressource der die Unterkünfte betreuenden Hausmeister verändert.

 

Das zu entrichtende Benutzungsentgelt richtet sich nunmehr nach der Anzahl der Personen einer Bedarfsgemeinschaft pro Raum und Monat.

 

Eine weitere unmittelbare Fortschreibung könnte im Zusammenhang mit Änderungen der Sach- bzw. Rechtslage erforderlich werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.    Die Satzung der Stadt Haan über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge, Obdachlose und Spätaussiedler (Übergangswohnheime und Einzelwohnungen in Wohngebäuden) in der Fassung der Anlage 1 wird beschlossen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

 

keine