Beschluss:

 

„1. Die 26. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Nördlich der Steinkulle“ ist gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich im Süd-Westen des Stadtgebietes etwa 300 m südlich des Bahnhofes Haan, westlich des Gleiskörpers der DB-Strecke Köln - Wuppertal, nördlich der Wohnbebauung an der Straße „Steinkulle“ und östlich der Wohnbebauung an der Steinstraße. Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Haan in Flur 33 die Flurstücke 86, 614, 101, 432 (teilweise), 112, 208, 456 (teilweise) sowie in Flur 34 die Flurstücke 259, 128 und 349. Die genaue Darstellung bzw. Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung in der Sitzungsvorlage.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 169 „Nördlich der Steinkulle“ ist gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich im Süd-Westen des Stadtgebietes etwa 300 m südlich des Bahnhofes Haan, westlich des Gleiskörpers der DB-Strecke Köln - Wuppertal, nördlich der Wohnbebauung an der Straße „Steinkulle“ und östlich der Wohnbebauung an der Steinstraße. Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Haan in Flur 33 die Flurstücke 86, 440 (teilweise), 613, 614, 101, 432, 112, 208, 456 (teilweise) sowie in Flur 34 die Flurstücke 259, 128 und 234 (teilweise). Die genaue Darstellung bzw. Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung in der Sitzungsvorlage.

 

3. Den Vorentwurfsplanungen entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt.
Sie sind dem weiteren Verfahren zu Grunde zu legen.

 

4. Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB ist auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung eine Diskussionsveranstaltung durchzuführen, wobei über die Planung unterrichtet sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird. Die Planunterlagen werden für 2 Wochen öffentlich ausgelegt.“

 

 

 


Protokoll:

 

Bgo. Buckesfeld erläutert die Vorlage.

 

Stv. Drennhaus fragt, wer die Stadtentwicklungsziele festlege und moniert, dass der PlUVA nie zuvor über ein Interesse des Grundstückseigentümers informiert worden sei. Er erinnert daran, dass der PlUVA in allen ihn betreffenden Angelegenheiten frühzeitig zu beteiligen sei. Der Flächennutzungsplan sehe für dieses Gebiet Grünflächen bzw. Parkanlagen vor. Durch diese Maßnahme würde das Gebiet einen neuen Charakter erhalten und einen Grünverlust sowie weitere Versiegelung erleiden. Daher sei dieser Beschlussvorschlag abzulehnen.

 

Stv. Straßburg zweifelt eine Notwendigkeit im städtebaulichen Sinne an und sieht negative Folgen für die Bebauung der gegenüberliegenden Seite der Bahngleise, falls es zur Umsetzung komme.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig abgelehnt