Beschluss:

 

Aufgrund des verschiedentlich noch bestehenden Beratungsbedarfes wird die erneute Beratung des TOP in der kommenden Sitzung des HFA vorgesehen.


Protokoll:

 

Bgo. Buckesfeld erläutert die Vorlage sowie Anlass und Ziel der Planung. Der Bebauungsplan sei nicht die Garantie, dass alle zukünftig beantragten Maßnahmen auch im Einzelfall genehmigungsfähig sein werden. Er schaffe aber die Grundlage für einen „Zielkorridor“ der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung nach Art und Maß. Die Nachbarn müssten demnach zukünftig unter Beachtung des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme von kerngebietstypischen Nutzungen ausgehen. Die Bauleitplanung sollte hier derart angepasst werden, dass im Südwesten ein Kern- und im Nordosten ein allgemeines Wohngebiet vorliege. Abschließend verweist er auf die Tischvorlage mit den Urteilen zum Bauvorhaben „Biergarten“ auf der Friedrichstraße.

 

Stv. Drennhaus erklärt für die SPD-Fraktion weiteren Beratungsbedarf und bittet daher vom Aussprechen einer Empfehlung abzusehen. Auf S. 3 der Vorlage sei unter Punkt 5 die Rede von roten Umrandungen, die Politik aber verfüge nicht über farbige Kopien.

 

StOBR Rautenberg erläutert daher die Rot-Flächen am Tageslichtprojektor.

 

Stv. Drennhaus macht als eigentlichen Knackpunkt nicht den Lärmschutz sondern den anliegenden gastronomischen Betrieb aus, der Außengastronomie betreiben wolle, um rentabel wirtschaften zu können. Diese Entwicklung stehe einem Kerngebiet entgegen. Zudem interessiere ihn der Inhalt des innerstädtischen Leitbildes, von dem in der Vorlage die Rede sei.

 

Bgo. Buckesfeld macht deutlich, dass unerwünschten städtebaulichen Entwicklungen mittels des Bebauungsplanes entgegengewirkt werden könne.

 

Zu Stellungnahme Nr. 27 äußert Stv. Ruppert, auch in einer Gartenstadt komme es zu innenstadttypischen Nutzungen.

 

Stv. Straßburg ist der Ansicht, da lediglich Bedenken vom Kreis geäußert worden seien, könne der PlUVA schon heute eine Empfehlung abgeben.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich