Beschluss:

„1.   Die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB, aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB und aus der landesplanerischen Abstimmung gemäß § 34 (1) Landesplanungsgesetz werden zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung vom 01.08.2017 zum Bebauungsplan Nr. 183 unter der Maßgabe, dass das der zukünftigen Kindertagesstätte benachbarte Mehrfamilienwohngebäude maximal 2 Vollgeschosse sowie ein Staffelgeschoss bzw. 2 Vollgeschosse + Satteldach hoch sein darf und auf der Grundlage des FNP-Entwurfes vom 06.07.2016 die Bauleitpläne zum Beschluss der öffentlichen Auslegung zu erarbeiten.“

 


Protokoll:

Stv. Giebels regt an, den Bebauungsplan-Entwurf unter  der Maßgabe zu erarbeiten, dass das der zukünftigen Kindertagesstätte benachbarte Mehrfamilienwohngebäude maximal 2 Vollgeschosse sowie ein Staffelgeschoss bzw. 2 Vollgeschosse + Satteldach hoch sein darf. Er regt weiter an, die Verwaltung möge prüfen, wie die bauliche Ausrichtung der Baukörper auf den drei Baugrundstücken nördlich der Stichstraße optimiert werden könne.

 

Die formulierte Maßgabe zur Entwurfserarbeitung wird einvernehmlich beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen