Beschluss:

 

Die Veränderungssperre Nr. 24 für den zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 187 „Östliche Friedrichstraße“ wird entsprechend der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage gemäß § 16 (1) BauGB als Satzung beschlossen.


Das Gebiet der Veränderungssperre Nr. 24 befindet sich in Haan-Mitte (Gemarkung Haan, Flur 16). Es umfasst die Grundstücke entlang der Ostseite der Friedrichstraße zwischen der Einmündung der Friedhofstraße im Norden und der Einmündung der Straße Alter Kirchplatz im Süden. Die genaue Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die zeichnerische Darstellung.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen