Beschluss:
Die Veränderungssperre Nr. 24 für den
zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 187 „Östliche Friedrichstraße“
wird entsprechend der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage gemäß § 16 (1) BauGB als
Satzung beschlossen.
Das Gebiet der Veränderungssperre Nr. 24 befindet sich in Haan-Mitte (Gemarkung
Haan, Flur 16). Es umfasst die Grundstücke entlang der Ostseite der
Friedrichstraße zwischen der Einmündung der Friedhofstraße im Norden und der
Einmündung der Straße Alter Kirchplatz im Süden. Die genaue Darstellung des
räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die zeichnerische Darstellung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen