Beschluss:

 

„Aufgrund des verschiedentlich noch bestehenden Beratungsbedarfs wird der TOP in die kommenden Sitzungen des HFA und Rates verschoben.“


Protokoll:

 

Bgo. Buckesfeld erklärt, die Verwaltung habe keine Änderung am Satzungstext bzw. an den Festsetzungen, sondern zur Heilung der vom OVG bemängelten Punkte lediglich das Lärmschutzgutachten überarbeitet und eine Überarbeitung der Begründung vorgenommen. Die wesentlichen Änderungen stellt er in der Folge dar. Des Weiteren verweist er auf die Tischvorlage mit weiteren redaktionellen Änderungen.

 

AM Dr. Pech macht deutlich, seine Fraktion wolle keine politische, sondern lediglich eine technische Diskussion führen. Grundsätzliche Fragestellung nach der erneuten gerichtlichen Zurückweisung sei, ob das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden solle. Für seine Fraktion laute die Antwort nicht ob, sondern wie es weitergehen müsse. Das Center müsse mit einer angemessenen Verkaufsfläche und in einer ansprechenden baulichen Gestaltung mit einem ausgewogenen Branchenmix und verträglicher Verkehrsplanung entstehen. Dies werde mit der vorliegenden Satzung erreicht. Beratungsbedarf melde er für das Thema Schallgutachten an: Die künftige LZA an der Schillerstr. sei auf den Plänen schon eingetragen, hier bitte er die Verwaltung zum HFA nachzubessern, so dass eine Entscheidung dann letztendlich in der kommenden Sitzung des Rates fallen können.

 

Bgo. Buckesfeld empfiehlt dennoch grundsätzlich, alle Unklarheiten bereits in der heutigen Sitzung zu bereinigen bzw. zu erörtern. Hinsichtlich der eingetragenen, jedoch noch nicht vorhandenen LZA an der Schillerstraße erklärt er, dass dies auf die Gutachtenlage keinerlei Auswirkungen hat sondern lediglich ein „redaktioneller“ Fehler ist.

 

StOBR Rautenberg informiert, der Knotenpunkt werde als komplett beampelt gewertet, wenn auch nur eine LZA in Betrieb sei (Kopplung der LZA-Schaltung).

 

Stv. Drennhaus merkt an, das CIMA-Gutachten habe fehlende Einkaufsfläche in Haan reklamiert, daher werde der Bebauungsplan weiter verfolgt. Der Schallschutz sei mit dem vorliegenden Gutachten des Fachbüros gesichert. Insgesamt würden die Nachbesserungen nun vor Gericht sicherlich standhalten. Er sieht es als beste Lösung an, wenn der PlUVA eine Empfehlung für den HFA ausspreche.

 

Auch Stv. Ruppert erinnert an die häufigsten Klagen vieler Neubürger Haans, dass die Einkaufsmöglichkeiten schlecht seien. Heute müssten die Voraussetzungen zur Realisierung umgesetzt werden. Unter allen Umständen aber müsse ein erneutes Scheitern vor Gericht verhindert werden.

 

AM Dr. Pech empfiehlt der Verwaltung, die Kritikpunkte des Gerichts in anderer als der vorliegenden Weise nachzubessern. So sei es fraglich, ob allein die rechnerische Berücksichtigung der Verkehrszahlen des nächsten Jahres ausreichend seien. Schließlich unterliege die Kaiserstr. schon jetzt einer hohen Grundverkehrsbelastung.

 

Bgo. Buckesfeld zeigt sich überzeugt davon, dass die angewandte Bewertungsmethodik/ Prognostik einer gerichtlichen Überprüfung standhalte. Der allgemeine Verkehrszuwachs der kommenden Jahre sei nicht dem Vorhaben zuzurechnen.

 

AM Dr. Pech moniert, dass das nächtliche Verkehrsaufkommen nicht mittels entsprechender Zählungen erfasst worden sei.

 

Bgo. Buckesfeld erläutert, eine derartige Zählung biete sich technisch nicht an, da das Vorhaben ja noch gar nicht realisiert sei. Es gehöre zu den üblichen, anerkannten Methoden, die zukünftigen Zahlen rechnerisch zu ermitteln. Dies führe –Fehlerfreiheit vorausgesetzt- zu einem belastbaren Ergebnis. Er verweist zusätzlich auf die Mehrstufigkeit des Bauleitplanverfahrens. § 15 BauNVO sei auch später anwendbar, um Fehlentwicklungen zu korrigieren.

 

AM Heinze bestätigt, dass die Annahme der Verwaltung bzgl. des Lärmschutzes aus seiner Sicht korrekt sei.

 

AM Dr. Pech möchte noch wissen, ob die zusätzlichen Maßnahmen zum Schallschutz nicht nur Auswirkungen auf die Begründung sondern auch ggfls. auf das Umwelt-Monitoring hätten.

 

Bgo. Buckesfeld erwidert, dies sei nicht der Fall.

 

AM Herder bekräftigt, die UWG-Fraktion stehe trotz der schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen nach wie vor zum Bauvorhaben, wenn auch die Größe der Verkaufsfläche kritisch betrachtet werde. Bezüglich der zu errichtenden Tiefgarage bitte er die Verwaltung zu prüfen, ob dort eine Begrenzung der Dauerparkplätze mit dem Investor verhandelbar sei, um den nächtlichen Verkehr zu reduzieren.

 

Stv. Ruppert fragt, ob die Kritikpunkte „Ausschluss von Vergnügungsstätten“ und „Zweifel an der Rechtfertigung der Bauhöhenbeschränkung“ ausreichend nachgearbeitet worden seien.

 

Bgo. Buckesfeld führt aus, die Begründung enthalte detaillierte Ausführungen zu beiden Punkten. Die Verwaltung habe sehr genau darauf geachtet, dass die Festsetzungen auch bauordnungsrechtlich umsetzungsfähig seien.

 

Stv. Lerch meint, auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung könne in diesem Falle verzichtet werden. Allerdings findet sie den gewählten Beginn der Offenlage (21. Juli) wegen der Sommerferien sehr unglücklich. Sie würde den Beginn der Offenlage direkt nach dem Ratsbeschluss bevorzugen.

 

Bgo. Buckesfeld bemerkt, dass vor Offenlage noch einige Arbeiten zu erledigen seien und dies ein wenig Zeit in Anspruch nähme. Im Übrigen würden die Offenlagezeiten bei einem Beginn während der Sommerferien entsprechend verlängert.

 

Stv. Lemke äußert den Wunsch, die Verfahrens begleitenden Verträge nicht ohne Beteiligung des PlUVA abzuschließen. Dieser solle ausreichend Gelegenheit bekommen, die Größe, das Sortiment, die Einbettung in die Umgebung und die äußere Gestaltung zu diskutieren.

 

Bgo. Buckesfeld erklärt hierzu, dass zu gegebener Zeit ein sogen „Gestaltungsbeirat“ einberufen werde, der die inhaltlich qualitativen Voraussetzungen diskutieren werde. Dies sei bereits zu Beginn des Verfahrens mit dem Fachausschuss vereinbart worden.

 

Auf Nachfrage von Stv. Drennhaus, versichert Bgo. Buckesfeld die aufgeworfenen Fragen bis zur kommenden Sitzung des HFA klären zu können.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich