Beschluss:

 „1.  Die 40. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Nördlich Backesheide" ist gemäß § 2 (1) BauGB im Parallelverfahren nach § 8 (3) Satz 1 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich in Haan-Ost. Der räumliche Geltungsbereich wird im Westen begrenzt von der Auffahrt auf die A 46 in Richtung Wuppertal, im Norden durch die A 46, im Osten durch die Stadtgrenze zu Wuppertal und im Süden und Südwesten durch die Stadtgrenze zu Solingen und durch die Trasse der L 357n. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 193 „Nördlich Backesheide“ ist gemäß § 2 (1) BauGB im Parallelverfahren nach § 8 (3) Satz 1 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich in Haan-Ost. Der räumliche Geltungsbereich wird im Westen begrenzt von der Auffahrt auf die A 46 in Richtung Wuppertal, im Norden durch die A 46, im Osten durch die ehemalige Trasse der Korkenzieherbahn und im Süden und Südwesten durch die Stadtgrenze zu Solingen und durch die Trasse der L 357n. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

3.    Den städtebaulichen Zielen entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt. Sie sind dem weiteren Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne zu Grunde zu legen.

4.    Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB ist auf der Grundlage der Vorentwurfsplanungen eine Diskussionsveranstaltung durchzuführen, wobei über die Planung unterrichtet sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird.“

 

 


Protokoll:

Der Vorsitzende Stv. Jens Lemke begrüßt Herrn Roth vom Büro ISR, Haan. Herr Roth stellt die Ziele und Inhalte der Planung vor.

 

Seitens der WLH-Fraktion wird das Baugebiet abgelehnt, da hierdurch insbesondere im Zusammenhang mit den Gewerbegebietsplanungen in Wuppertal und Solingen erhebliche Auswirkungen auf den Naturraum des Ittertales, für den Klimaschutz und für die Gesamtstadt gesehen werden. Die vorgelegte Begründung sei nicht schlüssig. Es wird darauf hingewiesen, dass in den letzten Jahren in Haan immer wieder gewerbliche Bauflächen in Wohnbauflächen umgewandelt wurden. Es wird kritisiert, dass keine interkommunal abgestimmte Planung erfolgt.

 

Auch seitens der GAL-Fraktion wird derzeit kein Bedarf für das geplante Gewerbegebiet gesehen und auf die damit verbundenen Eingriffe in das Ittertal verwiesen. Durch den Technologiepark ständen der Stadt Haan derzeit ausreichend Gewerbeflächen zur Verfügung.

 

Die FDP-Fraktion sieht in der Planung eine logische Fortführung des Industrieparks Haan-Ost und befürwortet die Planung.

 

Seitens der SPD-Fraktion wird angeführt, dass es sich bei dem Plangebiet um ein gefangenes Grundstück handele; die landwirtschaftliche Nutzung sei bereits heute aufgrund der bestehenden Belastungen durch die Autobahn und durch die Landesstraße nur eingeschränkt möglich. Nunmehr bestehe durch das ernsthafte Interesse eines Vorhabenträgers die Möglichkeit, das Grundstück zu mobilisieren. Daher sollte der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Die Auswirkungen der Planung sind im weiteren Verfahren zu untersuchen und darzulegen.

 

Seitens der CDU-Fraktion wird auf die Ausweisung der Fläche im Gebietsentwicklungsplan seit 1999 verwiesen. Nunmehr sei ein konkreter Investor bereit, diese Fläche zu entwickeln. Die Stadt Haan benötige ausreichende Gewerbeflächen, um hierüber ausreichende Mittel zur Erfüllung kommunaler Aufgaben wie z.B. für soziale Einrichtungen zu generieren. Aufgrund der Lage des Plangebietes an der Autobahn und der L 357n sei der Standort gut geeignet für eine gewerbliche Entwicklung.

 

Im Anschluss an die Diskussion lässt der Vorsitzende Stv. Jens Lemke den SUVA als zuständiges Gremium über den gesamten Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen

13 Ja- / 4 Nein-Stimmen