Sitzung: 12.12.2017 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 61/206/2017
Beschluss:
Die Satzung
zur Begründung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts nach § 25 (1) Satz
1 Nr. 2 BauGB (Vorkaufsrechtsatzung) für den Bereich „Haan Windhövel – Neuer
Markt“ wird entsprechend dem beigefügten Entwurf beschlossen. Der Begründung
zur Satzung wird zugestimmt.
Der Geltungsbereich der Vorkaufsrechtsatzung
befindet sich zwischen dem Schillerpark im Norden, dem Neuen Markt im Osten,
der Bebauung entlang der Kaiserstr. 19-21 im Süden sowie den Flächen der
Tiefgarage Schillerstraße und dem Windhövel im Westen. Der räumliche
Geltungsbereich der Satzung ist dem anliegenden Planausschnitt zu entnehmen.
Der Planausschnitt ist Bestandteil der Satzung.
Nach dem Liegenschaftskataster sind folgende
Flurstücke von der Vorkaufsrechtsatzung berührt: Gemarkung Haan, Flur 21 die Flurstücke
898, 902, 904, 905 und 908 sowie in der Flur 26 die Flurstücke 296, 313, 366,
368.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
37 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen / 1 nicht teilgenommen