hier: Satzungsbeschluss
Sachverhalt:
Die Verwaltung empfiehlt, aufgrund der in der beigefügten Begründung getroffenen Aussagen, den Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung gemäß den Regelungen des § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Begründung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts im Bereich „Haan Windhövel – Neuer Markt“.
Weitere Vorgehensweise:
Nach dem erfolgten Satzungsbeschluss ist der Satzungstext der Vorkaufsrechtsatzung ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Haan bekannt zu machen. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Beschlussvorschlag:
„Die Satzung
zur Begründung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts nach § 25 (1) Satz
1 Nr. 2 BauGB (Vorkaufsrechtsatzung) für den Bereich „Haan Windhövel – Neuer
Markt“ wird entsprechend dem beigefügten Entwurf beschlossen. Der Begründung
zur Satzung wird zugestimmt.
Der Geltungsbereich der Vorkaufsrechtsatzung
befindet sich zwischen dem Schillerpark im Norden, dem Neuen Markt im Osten,
der Bebauung entlang der Kaiserstr. 19-21 im Süden sowie den Flächen der
Tiefgarage Schillerstraße und dem Windhövel im Westen. Der räumliche
Geltungsbereich der Satzung ist dem anliegenden Planausschnitt zu entnehmen.
Der Planausschnitt ist Bestandteil der Satzung.
Nach dem Liegenschaftskataster sind folgende
Flurstücke von der Vorkaufsrechtsatzung berührt: Gemarkung Haan, Flur 21 die Flurstücke
898, 902, 904, 905 und 908 sowie in der Flur 26 die Flurstücke 296, 313, 366,
368.“