Betreff
Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung für ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Nr. 2 BauGB im Bereich "Haan Windhövel – Neuer Markt" (Vorkaufsrechtsatzung)
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
61/206/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung empfiehlt, aufgrund der in der beigefügten Begründung getroffenen Aussagen, den Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung gemäß den Regelungen des § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Begründung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts im Bereich „Haan Windhövel – Neuer Markt“.

 

 

Weitere Vorgehensweise:

 

Nach dem erfolgten Satzungsbeschluss ist der Satzungstext der Vorkaufsrechtsatzung ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Haan bekannt zu machen. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Beschlussvorschlag:

„Die Satzung zur Begründung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB (Vorkaufsrechtsatzung) für den Bereich „Haan Windhövel – Neuer Markt“ wird entsprechend dem beigefügten Entwurf beschlossen. Der Begründung zur Satzung wird zugestimmt.

 

Der Geltungsbereich der Vorkaufsrechtsatzung befindet sich zwischen dem Schillerpark im Norden, dem Neuen Markt im Osten, der Bebauung entlang der Kaiserstr. 19-21 im Süden sowie den Flächen der Tiefgarage Schillerstraße und dem Windhövel im Westen. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung ist dem anliegenden Planausschnitt zu entnehmen. Der Planausschnitt ist Bestandteil der Satzung.

 

Nach dem Liegenschaftskataster sind folgende Flurstücke von der Vorkaufsrechtsatzung berührt: Gemarkung Haan, Flur 21 die Flurstücke 898, 902, 904, 905 und 908 sowie in der Flur 26 die Flurstücke 296, 313, 366, 368.“