Beschluss:

 

„1.   Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie über die in der Beteiligung nach § 4a (3) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 51 „Friedrichstraße / Mittelstraße“ wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 05.03.2009 wird zugestimmt.

Das Plangebiet befindet sich im Stadtzentrum von Haan. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt von den Straßen Alter Kirchplatz, Friedrichstraße und Mittelstraße sowie von den unbebauten Freiflächen des Stadtbades und nördlich angrenzender Grundstücke. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung in der Sitzungsvorlage.“

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig