Beschluss:

1.    Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 107 „Horst“ und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 06.02.2018, wird zugestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird von Grundstücken an der Kölner Straße/Bahnhofstraße im Norden, der Breidenhofer Straße im Osten, der südlichen Grenze des Flurstücks 205 (Weg „Horst“) und der westlichen Grenze der Flurstücke 214 und 215 umfasst. Er beinhaltet ganz oder teilweise die Flurstücke der Gemarkung Haan,

Flur 22, Nr. 2, 10, 11, 184, 185, 186, 197, 205, 212, 213, 214, 215.

Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

2.    Der beschlossene Planentwurf mit der Begründung ist gemäß § 3 (2) i. V. m. § 13 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen