Sitzung: 06.02.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 61/210/2018
Beschluss:
1. Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 107
„Horst“ und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 06.02.2018, wird
zugestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird
von Grundstücken an der Kölner Straße/Bahnhofstraße im Norden, der Breidenhofer
Straße im Osten, der südlichen Grenze des Flurstücks 205 (Weg „Horst“) und der
westlichen Grenze der Flurstücke 214 und 215 umfasst. Er beinhaltet ganz oder
teilweise die Flurstücke der Gemarkung Haan,
Flur 22, Nr. 2, 10, 11, 184, 185, 186, 197, 205, 212, 213, 214, 215.
Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches
erfolgt durch die Planzeichnung.
2. Der
beschlossene Planentwurf mit der Begründung ist gemäß § 3 (2) i. V. m. § 13
BauGB öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen