Beschluss:
1. Über
die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung
nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis
der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der
Bebauungsplan Nr. 190 "Bahnhofstraße, östlich Heidstraße“ in der Fassung
vom 25.01.2018 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der
Begründung in der Fassung vom 25.01.2018 wird zugestimmt.
Das Plangebiet befindet sich in Haan-Mitte / -Süd. Der
räumliche Geltungsbereich wird begrenzt im Norden durch die Bahnhofsstraße (B
228) zwischen der Bebauung Bahnhofstraße 38-58 und erstreckt sich in einer
Tiefe von ca. 50m parallel zur Bahnhofstraße. Im Osten bildet die westliche
Grundstücksgrenze der Bebauung Bahnhofstraße Nr. 60, im Südwesten die nördliche
Grenze der Parzelle Nr. 111, Flur 25, Gemarkung Haan und im Westen die Ostseite
der Heidstraße die Plangebietsgrenze. Die genaue Darstellung des räumlichen
Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen