Beschluss:

 

1.    Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 190 "Bahnhofstraße, östlich Heidstraße“ in der Fassung vom 25.01.2018 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 25.01.2018 wird zugestimmt.

       Das Plangebiet befindet sich in Haan-Mitte / -Süd. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt im Norden durch die Bahnhofsstraße (B 228) zwischen der Bebauung Bahnhofstraße 38-58 und erstreckt sich in einer Tiefe von ca. 50m parallel zur Bahnhofstraße. Im Osten bildet die westliche Grundstücksgrenze der Bebauung Bahnhofstraße Nr. 60, im Südwesten die nördliche Grenze der Parzelle Nr. 111, Flur 25, Gemarkung Haan und im Westen die Ostseite der Heidstraße die Plangebietsgrenze. Die genaue Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen