Beschluss:
Die Richtlinien für die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung bei außerhäuslicher Unterbringung gem. den rechtlichen Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) werden in der Fassung der Anlage 1 mit den redaktionellen Änderungen mit Wirkung ab dem 01.04.2018 beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen