Sitzung: 20.06.2018 Rechnungsprüfungsausschuss
Vorlage: 14/041/2018
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Staatszuweisungen der Stadt Haan im Jahr 2017 zu eigen und unterrichtet den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.
Protokoll:
Die Bürgermeisterin fasst die per Mail am 19.06.2018 versandte Stellungnahme zum Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt zusammen. Stv. Klaus erklärt, dass hierdurch die aufgekommenen Fragen bereits im Vorhinein beantwortet wurden. Darüber hinaus begrüßt sie, dass die bewilligte Personalressource in Kürze besetzt werden soll.
Stv. Zipper zeigt sich überrascht, dass in der Verwaltung die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ nicht bekannt sind.
Der stellvertretende Vorsitzende regt an, in einer Dienstanweisung auf die notwendigen Regelungen sowie die einzelnen Arbeitsschritte hinzuweisen. Abschließend fragt er nach, ob noch weitere Fragen oder kritische Anmerkungen zu diesem Tagesordnungspunkt gewünscht werden. Da keine Wortmeldungen vorliegen, wird der nächste Tagesordnungspunkt aufgerufen.
Im Nachgang zur
Sitzung wurde festgestellt, dass es keine förmliche Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt gegeben hat. Nach Rücksprache mit dem stellvertretenden
Vorsitzenden wurde folgende Vorgehensweise abgesprochen:
- Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine weiteren Fragen gestellt und
keine kritischen Anmerkungen gemacht wurden, wird dies als positive
Kenntnisnahme gewertet und damit machte sich der
Rechnungsprüfungsausschuss den Bericht zu eigen.
- Herr Wetterau wird den Rat in seiner Sitzung am 04.07.2018 über
den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis der
Beratungen unterrichten.
- Des Weiteren wird er darauf hinweisen, dass eine förmliche
Beschlussfassung nicht erfolgte.
- Sollten die Ratsmitglieder mit dieser Vorgehensweise nicht
einverstanden sein, müsste der Punkt von der Tagesordnung des Rates
genommen und in der nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
erneut beraten und ein Beschluss gefasst werden.