Beschluss:

 

„Aufgrund des verschiedentlich noch bestehenden Beratungsbedarfes wird ein Beschluss erst in der Sitzung des Rates gefasst.“


Protokoll:

 

Stv. Lemke verweist auf die seitens der CDU-Fraktion eingebrachten bindenden Inhalte zum Bebauungsplan (Anlage 1). Er bitte die Verwaltung, diese bis zur Sitzung des Rates aufzubereiten und Bgo. Buckesfeld die offenen Fragen zu klären.

 

Stv. Pohler erklärt, die Vorhaben der CDU bis zur Sitzung des Rates prüfen zu wollen, eine Beschlussfassung könne daher erst im Rat erfolgen. Inhaltlich sei die Ergänzung des Warenangebotes zum Binden der Kaufkraft in Haan absolut notwendig. Es werde ein Investor gesucht, der dies so umsetze.

 

Bgo. Buckesfeld führt aus, die Verwaltung habe die Praxis der Erstellung der Verkehrsprognosen geprüft und diese Art und Weise als absolut üblich und auf dem Stand der Technik verifiziert.

Zum UWG-Antrag erklärt er, die Nachbesserung des Bebauungsplanes habe zu internen Kosten in einem tiefen 4-stelligen Bereich geführt.

 

StORR Rennert fügt an, es seien Gerichtskosten in Höhe von 2 x 800 € angefallen.

 

Bgo. Buckesfeld setzt fort, das Risiko eines erneuten Fehlers sei grundsätzlich nur minimierbar, dazu gebe es zu viele rechtliche Unvorhersehbarkeiten. Zum FDP-Antrag erklärt er, es gebe unterschiedliche Instrumente zur Umsetzung der detaillierten städtebaulichen Vorstellungen von Politik und Verwaltung. So sei der Bebauungsplan grundsätzlich nicht im Detail geeignet, die Größe der Verkaufsfläche, die Außengestaltung und den Branchenmix festzulegen. Qualitativ gleichwertig bzw. detallierter könnte dies aber per städtebaulichem bzw. Grundstücksvertrag geregelt werden. Bei einer zu „engen“ Bebauungsplan-Fassung träten verstärkt Probleme bei der baulichen Umsetzung auf, die i.d.R. aufwändig nachzusteuern seien. Daher schlage die Verwaltung die Nutzung von städtebaulichem bzw. Grundstückskaufvertrag vor, um einerseits die stadtentwicklungspolitischen Ziele zu fixieren, andererseits planungsrechtlich flexibler zu bleiben.

 

Stv. Ruppert sieht es als nicht sinnvoll an, das Windhövel-Center auf die qm-Frage zu reduzieren. Jeder Investor müsse die Chance bekommen, Politik und Verwaltung seine Vorstellungen zur Umsetzung zu präsentieren. Gleichwohl dürfe die Politik Ansprüche an die Gestaltung stellen. Wichtig sei eine durch die Belebung der Innenstadt hervorgerufene Standortstärkung. Das Center dürfe kein Fremdkörper werden.

 

Stv. Drennhaus bittet die Verwaltung, ein geeignetes Verfahren für die Bearbeitung des CDU-Antrages bis zur Fraktionssitzung am Montag zur Verfügung zu stellen.

 

In der Folge umreißt Stv. Lemke die wichtigsten Punkte des CDU-Antrages.

 

Stv. Pohler betont, es habe schon immer eine Bau begleitende Abstimmung in Haan gegeben.

 

Bgo. Buckesfeld ergänzt noch, im Bebauungsplan herrsche im Gegensatz zu den anderen Instrumenten keine „Vertragsfreiheit“, d.h. man könne gem. § 1 BauGB nicht alles was gewünscht ist auch festsetzen, da der Festsetzungskatalog „abschließend“ ist. Er empfehle, einen städtebaulichen Rahmen durch den Bebauungsplan zu schaffen und die Details durch begleitende Verträge zu regeln.

 

Stv. Holberg fragt, welche zusätzlichen Vereinbarungen in einem Grundstückskaufvertrag denkbar seien.

 

Bgo. Buckesfeld erwidert, dies hänge von den Zielen und der Ausnutzbarkeit des städtebaulichen Rahmens ab.

 

Bgm. vom Bovert stellt fest, dass die Stadt Eigentümerin von Grundstücken in diesem Bereich sei, ohne die eine Bebauung nicht möglich sei. Daher habe es die Stadt in der Hand, über die Kaufverträge die Gestaltung der Bebauung zu bestimmen. Daneben bestehe auch die Möglichkeit, im Rahmen städtebaulicher Verträge die Vorstellungen der Stadt umzusetzen. Aus v.g. Gründen sei Skepsis nicht angebracht.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich