Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

„1.   Die Verwaltung wird beauftragt, nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwen­dungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kinder­tagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren (RdErl. des Ministe­riums für Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 09.05.2008) fristgerecht Förderan­träge für 2009/2010 an das Landesjugendamt (LVR Köln) zu richten für die

 

a) Kindertageseinrichtung in der Breidenhofer Str. 1 in Höhe von 256.680 EUR;

b) Kindertageseinrichtung in der Friedrichstr. 54 in der Höhe von 76.846,65 EUR.

c) Kindertageseinrichtung in der Parkstr. 29 in Höhe von 82.450,00 EUR;

d) Kindertageseinrichtung Am Bandenfeld 110 in Höhe von 369.585,67 EUR;

e) Kindertageseinrichtung Bollenberger Busch 29 in Höhe von 199.699,92 EUR;

f) Kindertageseinrichtung in der Käthe-Kollwitz-Str. 1 in Höhe von 401.050,00 EUR.

 

 

2.    Die Stadt Haan gewährt den Trägern auf deren Antrag zu den unter 1. des Beschlussent­wurfs aufgeführ­ten Zuwendungsanträ­gen unter dem Vorbehalt, dass keine Eigenmittel (z. B. GTK-Rücklage) zur Verfügung stehen, einen städtischen Zuschuss (Übernahme der Eigenanteils) in Höhe von 10 v. H. der nach den unter 1. genannten Richtlinien zuwendungsfähigen Ausgaben entsprechend der durch das Landesjugendamt erteilten Zuwendungsbescheide. Über einen ggf. darüber hinausgehend erforderlich werdenden bzw. beantragten städtischen Zuschuss wird entschieden nach abschließender Prüfung des entsprechenden Zuwendungsantrags durch das Landesjugendamt.

 

a) Kindertageseinrichtung in der Breidenhofer Str. 1 in Höhe von 40.680,00 EUR;

b) Kindertageseinrichtung in der Friedrichstr. 54  in Höhe von 7.684,66 EUR.

c)      Kindertageseinrichtung in der Parkstr. 29 in Höhe von 8.245,00 EUR;

d) Kindertageseinrichtung Am Bandenfeld 110 in Höhe von 36.958,57 EUR;

e) Kindertageseinrichtung Bollenberger Busch 29 in Höhe von 19.969,99 EUR;

f) Kindertageseinrichtung in der Käthe-Kollwitz-Str. 1 in Höhe von 40.105,00 EUR.

 

 

3.    Die am 11.11.2008 beschlossenen Fördermaßnahmen für die Kindertageseinrichtungen (Vor­lage 51/001/2008)

- Am Bandenfeld 110 (1. a))

- Käthe-Kollwitz-Str. 1 (1. b))

- Heinhauser Weg 8 (1. c))

- Friedrichstr. 54 (1. g))

sind gegenüber dem Land zurück zu ziehen. Die Beschlüsse zu 1. a), 1. b), 1. c), 1 g),  2. a), 2. b), 2. c) und 2. g) werden aufgehoben.“

 

 

 


Protokoll:

 

Bgm. vom Bovert trägt die auf Vorschlag der Verwaltung ergangene und im vorherigen Jugendhilfeausschuss einstimmig beschlossene Änderung zu Ziffer 2 des Beschlussvorschlages vor.

 

Stv. Drennhaus erkundigt sich, ob der städtische Kindergarten nicht auch weitere U3-Plätze anbieten wolle.

 

Bgo. Formella führt aus, dies scheitere an fehlenden Räumlichkeiten bzw. nicht zur Verfügung stehenden Flächen für bauliche Erweiterungen. Grundsätzlich aber solle eine solche Weiterentwicklung schon stattfinden. In den anstehenden Gesprächen zur Kindergartenbedarfsentwicklung werde dies erörtert.

 

Stv. Sack bestätigt, der städtische Kindergarten befinde sich von seinen Räumlichkeiten her schon jetzt am Limit. Ein weiterer Ausbau der U3-Plätze sei unter diesen Gegebenheiten nicht möglich.

 

Stv. Ruppert möchte abschließend wissen, ob es überhaupt noch Träger dieses Bereiches in Haan gebe, die ihren Eigenanteil komplett trügen.

 

Bgo. Formella erklärt, deren Anteil sei minimal. Diese Situation sei in der Diskussion mit den Trägern.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig