Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der BVFOA beschließt für 2019 die Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen an den Standorten der städtischen Wohnunterkünfte Düsselberger Str. 15 und Kaiserstr. 10 in Haan. Der Leistungsumfang umfasst täglich 70 Stunden Sicherheitsdienstleistungen an sieben Tagen der Woche.

 

2.    Der BVFOA beschließt für 2019 die Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen im Zusammenhang mit Sondereinsätzen / Kontrollen (Einhaltung der Hausordnung etc.) an allen acht Standorten der städtischen Wohnunterkünfte. Der Leistungsumfang umfasst insgesamt 192 Stunden für Sicherheitsdienstleistungen, welches bei Bedarf durch den Auftraggeber flexibel abgerufen werden kann.

 

Das Ausschreibungsverfahren zu 1.) und 2.) ist entsprechend durchzuführen.


Protokoll:

 

Bgm’in Dr. Warnecke erläutert, dass der Vertrag mit dem derzeitigen Sicherheitsunternehmen zum 31.12.2108 auslaufe. Der Beginn des neuen Vertrages würde bei erfolgreichem Ausschreibungsverfahren auf den 01.03.2019 fallen. Dadurch sei eine Übergangszeit vom 01.01. – 28.02.2019 erforderlich. Grundsätzlich müsse sich die Verwaltung die Frage stellen, ob ab 2019 ein Sicherheitsdienst tagsüber noch notwendig sei.

 

Stv. Lukat bemängelt, dass hier bisher keine Gefährdungsanalyse der genannten Objekte vorgenommen worden sei. Die zu TOP 9 vorgelegten Auswertungen zu den Fallzahlen würden aus fachlicher Sicht nicht ausreichen.

 

StVD Rennert führt hierzu aus, dass die Anfrage diesbezüglich zügig an den Kreis Mettmann weitergeleitet worden sei und auch eine Erinnerung erfolgt sei. Daher könne die Verwaltung die von der WLH-Fraktion angefragte Gefährdungsanalyse nicht vorlegen.

 

AM Bartos möchte wissen, ob die Sicherheitsdienstleister tarifgebunden seien. Er führt aus, dass die angeschlagenen 25,-€ pro Stunden ein Geschenk für jeden Sicherheitsdienstleister sei, da tariflich nur ein Betrag von 11,52€ abgerechnet werden müsse.

 

VA Schneider erklärt hierzu, dass die Tarifgebundenheit im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung nicht aufgeführt werden müsse. In den nächsten Jahren sei ein Anstieg zwischen 2 und 5% zu erwarten, daher habe die Verwaltung hier mit 3% gerechnet. Die angeschlagenen 25,-€ enthielten zudem die weiteren Betriebskosten des Arbeitgebers.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen