Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwen­dungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kinder­tagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren (RdErl. des Ministe­riums für Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 09.05.2008) fristgerecht Förderan­träge für 2009/2010 an das Landesjugendamt (LVR Köln) zu richten für die

 

a) Kindertageseinrichtung in der Breidenhofer Str. 1 in Höhe von 256.680 EUR;

b) Kindertageseinrichtung in der Friedrichstr. 54 in der Höhe von 76.846,65 EUR.

c) Kindertageseinrichtung in der Parkstr. 29 in Höhe von 82.450,00 EUR;

d) Kindertageseinrichtung Am Bandenfeld 110 in Höhe von 369.585,67 EUR;

e) Kindertageseinrichtung Bollenberger Busch 29 in Höhe von 199.699,92 EUR;

f) Kindertageseinrichtung in der Käthe-Kollwitz-Str. 1 in Höhe von 401.050,00 EUR.

 

 

2.  Die Stadt Haan gewährt den Trägern auf deren Antrag zu den unter 1. des Beschlussent­wurfs aufgeführ­ten Zuwendungsanträ­gen unter dem Vorbehalt, dass keine Eigenmittel (z. B. GTK-Rücklage) zur Verfügung stehen, einen städtischen Zuschuss (Übernahme der Eigenanteile) in Höhe von 10 v. H. der nach den unter 1. genannten Richtlinien zuwendungsfähigen Ausgaben entsprechend der durch das Landesjugendamt erteilten Zuwendungsbescheide. Über einen ggf. darüber hinausgehend erforderlich werdender bzw. beantragter städtischer Zuschuss wird entschieden nach abschließender Prüfung des entsprechenden Zuwendungsantrages durch das Landesjugendamt.

 

 

3.    Die am 11.11.2008 beschlossenen Fördermaßnahmen für die Kindertageseinrichtungen (Vor­lage 51/001/2008)

- Am Bandenfeld 110 (1. a))

- Käthe-Kollwitz-Str. 1 (1. b))

- Heinhauser Weg 8 (1. c))

- Friedrichstr. 54 (1. g))

sind gegenüber dem Land zurück zu ziehen. Die Beschlüsse zu 1. a), 1. b), 1. c), 1 g),  2. a), 2. b), 2. c) und 2. g) werden aufgehoben.

 


Beschlussvorschlag:

 

 

AL Thal erläutert die Vorlage und verweist auf die Tischvorlage mit dem geänderten Beschlussvorschlag zu Ziffer 2 (s. Anlage 1).

Die Beschlussvorlage beinhalte ein Paket aus sechs Anträgen, die die Schaffung von 116 zusätzlichen U3-Plätzen und die Förderung bereits bestehender Plätze vorsehen. Es ergebe sich damit die intensive Förderung von insgesamt 138 U3-Plätzen. Dies stehe im Kontext zu früheren Beschlüssen des JHA und decke sich mit dem vom Rat im Februar 09 beschossenem Ausbauprogramm.

Die Überarbeitung des Beschlussvorschlages zu Ziffer 2 war nötig, da zwei Anträge die förderfähigen Kosten überschreiten und hierdurch ermöglicht wird, zusammen mit den Trägern und dem Landesjugendamt den Aufwand auch unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit zu prüfen.

 

AM Schüffner findet in der Aufstellung der Ausgaben den förderungsfähigen Aufwand nicht schlüssig erläutert.

 

AL Thal erklärt die Förderrichtlinien, auch nach den unterschiedlichen Maßnahmenarten und Fördersätzen. Die Anträge seien noch nicht im Endstadium und das Landesjugendamt werde genau prüfen, welche Kosten förderungsfähig seien. Daher könne es zu Korrekturen kommen.

 

Stv. Goetze erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese den Beschlussvorschlag unterstütze. Es sei wichtig, das Ausbauprogramm nun schnell und zügig auf den Weg zu bringen. Die Änderungen zu Ziffer 2 begrüßt sie ausdrücklich.

 

AM Herder erklärt für die UWG, dass diese ebenfalls mit den Ausbaumaßnahmen einverstanden ist. Er regt an, dass das Datum 30.06.09 in der Beschlussvorlage gestrichen wird, da diese Frist nicht mehr bestehe.

 

Für die SPD-Fraktion stimmt auch Stv. Pohler dem Beschlussvorschlag mit der geänderten Ziffer 2 zu, da dies ein konsequenter Schritt nach den Beschlüssen vom Februar sei. Wichtig sei nun, dass auch die Rückmeldung des Landesjugendamtes zügig komme.

 

Stv. Goetze stellt die Frage, ob es hinsichtlich der Maßnahme der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Gruiten bereits eine Rückmeldung des Landesjugendamtes zum letzten Beschluss gebe und ob der Zuschuss bereits 2009 zu erwarten sei.

 

AL Thal verweist darauf, dass im Landesjugendamt aufgrund von viele Anträgen offenbar eine hohe Belastung bestehe und daher hierzu noch keine Aussage gemacht werden könne.

 

Vors. Sack erklärt auch die Unterstützung der GAL zu dem Beschlussvorschlag.


Abstimmungsergebnis:

 einstimmig angenommen.