Beschluss:

 

 „Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 161 „Champagne“ ist der Entwurf für die öffentliche Auslegung auf der Grundlage des städtebaulichen Konzepts vom 19.06.2009 entsprechend dieser Sitzungsvorlage zu erarbeiten.“

 

 


Protokoll:

 

Stv. Ruppert fragt, ob die zu erweiternde Gewerbefläche nur dann zur Nutzung gelange, wenn die dort bereits vorhandenen Betriebe diese in Anspruch nehmen wollten.

 

Bgo. Buckesfeld bestätigt, dass es sich hierbei im wesentlichen um eine Bestandssicherungsmaßnahme bzw. um die Schaffung von Erweiterungsflächen für die dort ansässigen Betriebe handele.

 

VA Fleischhauer ergänzt, dass ihr Erweiterungsanfragen der dort ansässigen Gewerbebetriebe vorlägen.

 

AM Dr. Pech fragt, was aus dem aufzuhebenden Planbereich „Keglerheim“ werde und ob ein Radweg ausgewiesen werde.

 

Bgo. Buckesfeld erklärt, für diesen Bereich werde voraussichtlich entweder ein Baurecht nach § 34 BauGB, oder aber eine überbaubare Fläche im B-Plan ausgewiesen.

 

StOBR Rautenberg fügt hinzu, dass für die Radfahrer in diesem Bereich keine Beeinträchtigungen zu befürchten seien.

 

AM Dr. Pech bittet um Aufnahme der K 20 in den Bebauungsplan.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig