Beschluss:

 

 „1.    Der Aufstellungsbeschluss vom 05.09.1980 zum Bebauungsplan Nr. 96 „Schasiepen“ wird neu gefasst:

          Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird begrenzt

          - im Westen von der Eisenbahntrasse,

          - im Norden von den Flächen des Landschaftsschutzgebiets Hühnerbachtal,

          - im Osten von den Flächen des Gymnasiums und

          - im Süden von den bebauten Grundstücken „Am Schasiepen“, Nrn. 6, 6a, 6b, 12.

          Die genaue Abgrenzung des Plangebiets erfolgt durch die Planzeichnung.

 

2.       Der Vorentwurfsplanung entsprechend der Sitzungsvorlage wird zugestimmt; sie sind dem weiteren Verfahren zur Aufstellung des o. g. Bauleitplanes zu Grunde zu legen.

 

3.       Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB ist auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung eine Diskussionsveranstaltung durchzuführen, wobei über die Planung unterrichtet sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird. Die Planunterlagen werden zusätzlich für 2 Wochen öffentlich ausgelegt.“

 

 


Protokoll:

 

Die Vorsitzende, Stv. Wollmann, begrüßt Herrn Reimann von dem Fachplanungsbüro, welches den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes für die Firma Schüco entworfen hat.

 

Vorab erläutert Bgo. Buckesfeld das Planungserfordernis in diesem Gebiet aus Sicht der Verwaltung. Der Bebauungsplan solle aufgestellt werden, um der Firma Schüco langfristige Planungssicherheit für den Erhalt am Standort und mögliche Betriebserweiterungen zu ermöglichen. Als weitere wichtige Aspekte des Bebauungsplans nennt er neben der Sicherung des Gewerbestandortes die Sicherung der Schulwegverbindung zwischen den Straßen „Zum alten Güterbahnhof“ und dem Gymnasium sowie die Lösung der Nahtstellenproblematik und den Bestandsschutz für die bestehende Wohnbebauung.

 

Herr Reimann erläutert in der Folge detailliert den Bebauungsplanentwurf seines Fachplanungsbüros.

 

AM Dr. Pech äußert Zufriedenheit, dass der Prozess in diesem Gebiet nun fortgeführt werde. Aus Sicht der CDU-Fraktion seien die Aspekte Lärmkontingentierung und Realisierbarkeit der Wegeverbindung maßgeblich. Er rege an, die Radwegeverbindung komplett neu zu gestalten, indem man am südlichen Ast der Straße „Am Schasiepen“ eine Querverbindung einplant.

 

Auch Stv. Straßburg betont für die FDP-Fraktion, die Bestandssicherung des Betriebs und eine vertragliche Absicherung für die künftige Nutzbarkeit der Wegeverbindung sei wichtig. Ihm stelle sich die Frage, wer für die entstehenden Kosten aufkäme.

 

Bgo. Buckesfeld stellt klar, die Verwaltung habe noch keine Kalkulation oder vertragliche Vereinbarung vorbereitet oder abgeschlossen.

 

Stv. Drennhaus begrüßt die Vorwärtsstrategie des Unternehmens und kündigt eine Unterstützung seitens der SPD-Fraktion auch für evtl. Erweiterungsmaßnahmen an. Er mahnt die Einhaltung der Erfordernisse an einen Schulweg für die Wegeverbindung an, da von der viel befahrenen Böttinger Straße eine erhebliche Gefahr insbesondere für die jüngeren Schüler lauere.

 

Stv. Lukat fragt, ob das Grundstück „Diekermühle 1 u 2“ in Privatbesitz stehe und ob es irgendwelche Absprachen mit den Eigentümern bzgl. der geplanten Maßnahmen gebe.

 

Herr Böhmann (Geschäftsführer Fa. Schüco) berichtet, Eigentümerin dieses Grundstückes sei eine hoch betagte Bürgerin, die in einem Altenheim lebe. Entsprechend schwierig gestalteten sich die Ankaufsverhandlungen.

 

Stv. Rehm möchte wissen, wie das aktuelle Planungsrecht auf diesem Grundstück aussehe. Auch moniert er die Silohöhen, die mit 24 m sehr hoch und außerdem zu dicht an der Wohnbebauung errichtet werden sollen. Im Vortrag selbst habe er eine Erläuterung der Zielwerte für die Geräuschimmissionen vermisst.

 

Bgo. Buckesfeld erläutert, alle Vorhaben in diesem Bereich seien nach § 35 BauGB einzuordnen, da es sich um Außenbereich handele. Die BImsch-Pflichtigkeit sei abhängig von der Art des konkretetn Vorhabens bzw. Antrags.

 

Herr Reimann erläutert, von der TA Lärm könne in Gemengelagen wie der vorliegenden abgewichen werden. Konkret sei hier eine Anhebung des zulässigen db-Wertes für Mischgebiete möglich. Der genaue Wert könne im Bebauungsplan durch den Rat festgelegt werden.

 

Bgo. Buckesfeld fügt an, die Bezirksregierung spreche von einer klassischen Nahtstellenproblematik, die zulässigen Werte seien ausgereizt.

 

Stv. Rehm wünscht sich für die Offenlage, dass deutlicher hervorgehoben werde, dass durch diesen Bebauungsplan künftig mehr Lärm möglich sei.

 

Bgo. Buckesfeld sagt die Veröffentlichung der Einzelwerte des Staatlichen Umweltamtes mit der Niederschrift zu. Allgemein gelte ein erhöhtes Immissionsgebot vor dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

 

Hinweis der Verwaltung: Lt. Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Düsseldorf vom 17.01.2006 liegt der Immissionsrichtwert in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr (Tagzeit) bei 58 dB (A) und in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr (Nachtzeit) bei 45 dB (A).

 

Herr Reimann führt zur geplanten Silohöhe aus, dass sich eine Regulierung allein schon aufgrund der festgesetzten Baumassenzahl  ergebe, da wesentliche Bestandteile der Bestandsbebauung bereits eine nicht unwesentliche Höhe darstellten.

 

AM Dr. Pech möchte auf dieser Grundlage in die Öffentlichkeitsbeteiligung gehen.

 

AM Herder schlägt vor, der Öffentlichkeit die Veränderungen in Form einer Synopse deutlich zu machen. Lärmreduzierungen sollten durchgesetzt werden, wo immer möglich.




Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig