Beschluss:

 

1.    Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 197 „Nordstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB wird beschlossen. Das Plangebiet befindet sich in Haan (Gemarkung Haan, Flur 31). Es umfasst die Flurstücke 3, 4 und 5. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.

2.    Den Planungszielen sowie dem städtebaulichen Entwurf gemäß dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt.

3.    Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB wird in Form einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung durchgeführt. Die Planunterlagen sind für die Dauer von 14 Tagen öffentlich auszulegen.

 

 


Protokoll:

 

Stv. Walter Drennhaus regt an, im Rahmen des städtebaulichen Vertrags zum Bebauungsplan ein Belegungsrecht für die geförderten Wohnungen durch die Stadt zu sichern.

 

Stv. Andreas Rehm regt an, das im Plangebiet gelegene Flurstück Nr. 3, welches heute als Grabeland genutzt werde, nicht zu versiegeln. Des Weiteren solle ein Schutzstreifen zum angrenzenden Hühnerbachtal festgesetzt werden. Er fragt, ob die Durchführung der Artenschutzprüfung (ASP), Stufe 2 im Verfahren gesichert sei und regt die Festsetzung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen an, obgleich diese im Verfahren – ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne Umweltbericht – formal nicht vorgesehen seien.

 

Herr Roth (Büro ISR) erläutert die Besonderheiten und Vorteile des gewählten Bauleitplanverfahrens: Auch ohne Durchführung einer formalen Umweltprüfung seien die relevanten Schutzgüter in die Abwägung einzustellen. Die Festsetzung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen ist hingegen nicht vorgesehen, da der Gesetzgeber bei dieser Art des Bauleitplanverfahrens davon ausgeht, dass Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Die Durchführung der 2. Stufe der ASP sei obligatorisch und werde im weiteren Verlauf des Planverfahrens erfolgen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen