Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschluss:

„1.   Dem Entwurf zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Nördlich Backesheide“ in der Fassung vom 27.02.2019 mit seiner Begründung und dem separat erstellten Umweltbericht, jeweils in den Fassungen vom 27.02.2019, wird zugestimmt.

       Das Plangebiet liegt in Haan-Ost.

       Der räumliche Geltungsbereich zur 40. Änderung des FNP wird im Westen begrenzt von der Auffahrt auf die A 46 in Richtung Wuppertal, im Norden durch die A 46, im Osten durch die Stadtgrenze zu Wuppertal und hier angrenzende gewerbliche Bauflächen sowie im Süden und Südwesten durch die Stadtgrenze zu Solingen und durch die Trasse der L 357. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

2.    Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 193 „Nördlich Backesheide“ in der Fassung vom 27.02.2019 mit seiner Begründung und dem separat erstellten Umweltbericht, jeweils in den Fassungen vom 27.02.2019, wird zugestimmt.

       Das Plangebiet liegt in Haan-Ost.

       Der räumliche Geltungsbereich zum Bebauungsplan Nr. 193 wird im Westen begrenzt von der Auffahrt auf die A 46 in Richtung Wuppertal, im Norden durch die A 46, im Osten durch die ehemalige Trasse der Korkenzieherbahn und im Süden und Südwesten durch die Stadtgrenze zu Solingen und durch die Trasse der L 357. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

3.    Die beschlossenen Bauleitplanentwürfe mit ihren jeweiligen Begründungen, den separat erarbeiteten Umweltberichten und den nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.“

 

 


Protokoll:

 

Stv. Meike Lukat bezweifelt die Zuverlässigkeit der Verkehrsprognose angesichts einer auf Solinger Seite geplanten Mehrzweckhalle.

 

Technischer Beigeordneter Engin Alparslan erläutert, dass diese Planung für die Mehrzweckhalle wegen nicht vorhandener Flächenverfügbarkeit eingestellt worden sei.

 

Stv. Meike Lukat befürchtet unter Bezug auf die Stellungnahme des Landesbetriebs Straßen.NRW vom 09.04.2018 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Bauleit-planung zukünftige finanzielle Belastungen der Stadt, falls spätere Umbauten der L 357 erforderlich würden. Außerdem bittet sie die Verwaltung um Auskunft, welches Grundstück im Plangebiet von der Stadt erworben wurde.

 

Technischer Beigeordneter Engin Alparslan erläutert, dass die Stadt Haan mit Straßen.NRW eine Verwaltungsvereinbarung zur Kostenregelug abschließen werde. Zukünftige Veränderungen der Verkehrsmengen (z. B. auf Grund baulicher Veränderungen auf Solinger Stadtgebiet) werden nicht zu Lasten der Stadt Haan gehen.

 

 

ergänzende Antwort der Verwaltung:

Der Grunderwerb für den Bebauungsplan Nr. 193 wurde im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 beschlossen, welcher auch das von der Autobahn-niederlassung Krefeld benannte Flurstück umfasst.

 

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

13 Ja / 0 Enthaltung / 4 Nein