Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat stimmt der vorgeschlagenen Satzungsänderung des § 6 „Das aktive und passive Wahlrecht besitzen alle Jugendlichen vom vollendeten zwölften bis zum vollendeten einundzwanzigsten Lebensjahr“ des Jugendparlamentes zu.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen