Sitzung: 31.03.2020 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 3, Enthaltungen: 4
Vorlage: 61/322/2020
Beschluss:
„1.
Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1)
BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4
(1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und
in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird
entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Die 40.
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Nördlich Backesheide“ in der
Fassung vom 27.02.2019 wird beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom
24.01.2020 und dem als separaten Teil der Begründung erstellten Umweltbericht
in der Fassung vom 27.02.2019 wird zugestimmt.
Das Plangebiet liegt in
Haan-Ost.
Der räumliche Geltungsbereich zur 40.
Änderung des FNP wird im Westen begrenzt von der Auffahrt auf die A 46 in
Richtung Wuppertal, im Norden durch die A 46, im Osten durch die Stadtgrenze zu
Wuppertal und hier angrenzende gewerbliche Bauflächen sowie im Süden und
Südwesten durch die Stadtgrenze zu Solingen und durch die Trasse der L 357. Die
genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die
Planzeichnung.
3. Der Bebauungsplan Nr. 193 „Nördlich
Backesheide“ in der Fassung vom 24.01.2020, ergänzt um eine textliche
Festsetzung zur Begrünung von Flachdächern, wird gemäß § 10 (1) BauGB als
Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 24.01.2020 und dem
separat erstellten Umweltbericht in der Fassung vom 27.02.2019, ebenfalls beide
ergänzt um Ausführungen zur Begrünung von Flachdächern, wird zugestimmt.
Das Plangebiet liegt in Haan-Ost.
Der räumliche Geltungsbereich zum
Bebauungsplan Nr. 193 wird im Westen begrenzt von der Auffahrt auf die A 46 in
Richtung Wuppertal, im Norden durch die A 46, im Osten durch die ehemalige
Trasse der Korkenzieherbahn und im Süden und Südwesten durch die Stadtgrenze zu
Solingen und durch die Trasse der L 357. Die genaue Festlegung des räumlichen
Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.“
Protokoll:
Stv. Rehm verweist auf den letztjährigen Beschluss des Rates zum Klimaschutz. Er bedauere, dass zum Thema Klimaschutz nichts vorgesehen sei. Er stellt daher für die GAL-Fraktion den Antrag, dass im Bebauungsplan aufgenommen werden solle, dass Flachdächer zu begrünen seien.
Weiterhin merkt er an, dass vor Ort sehr hohe Werbepylonen aufgestellt seien. Diesbezüglich beantragt er, dass diese dort entfernt werden sollen.
Abschließend möchte er wissen, wie die dortige Abwasserproblematik gelöst werden solle.
Stv. Lukat führt aus, dass die vorgetragene Änderung des Flächennutzungsplanes sehr unternehmerfreundlich sei. Dies wolle die WLH-Fraktion so nicht unterstützen, weshalb sie fordere, dass zukünftig alle Beschlussvorlagen auch die Auswirkungen auf das Klima aufzeigen sollten. Dies wäre auch gem. des Beschluss des Rates zum Thema Klimaschutz.
TA Mering erklärt, dass es dort keine Abwasserproblematik gebe. Es würde dort kein offener Graben, sondern eine Verrohrung errichtet werden.
Abstimmungsergebnisse:
Antrag der GAL-Fraktion zur Begrünung von
Flachdächern
einstimmig beschlossen
23 Ja / 0 Nein / 15 Enthaltungen
Antrag der GAL-Fraktion zur Entfernung der
Werbepylonen
mehrheitlich abgelehnt
7 Ja / 31 Nein / 0 Enthaltungen
BV gem. Vorlage
mehrheitlich beschlossen
31 Ja / 3 Nein / 4 Enthaltungen