Beschluss:
1.
Über
die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB
und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1)
BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die
in den Beteiligungen nach den §§ 4 (2) sowie § 4a (3) Satz 4 BauGB vorgelegten
Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser
Sitzungsvorlage entschieden.
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 197 „Nordstraße“ mit Stand vom 22.01.2020 wird gemäß § 10 (1)
BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 25.02.2020
wird zugestimmt. Das Plangebiet befindet sich in Haan (Gemarkung Haan, Flur
31). Es liegt an der Nordstraße nördlich des Kreisverkehrs mit der Alleestraße
und der Elberfelder Straße und umfasst die Flurstücke 3, 4 und 5. Die genaue
Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.
3.
Der
Flächennutzungsplan wird im Bereich „Nordstraße“ gemäß dem Entwurf vom
09.09.2019 (42. Änderung des Flächennutzungsplans) im Wege der Berichtigung
angepasst.
Protokoll:
Stv. Kaimer erklärt sich zu diesem TOP für befangen. Stv. Schmelcher vertritt ihn daher bei der Beschlussfassung zu diesem Sachverhalt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen