Sitzung: 08.10.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: 61/341/2020
Beschluss:
„1. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 196 „Düsseldorfer / Ohligser
Straße“ und seiner Begründung, jeweils in der Fassung vom 01.09.2020 wird
zugestimmt.
Das Plangebiet befindet sich in Haan-West.
Der räumliche Geltungsbereich wird im Norden begrenzt durch die Düsseldorfer
Straße (Hausnummer 65-53), im Osten durch die Zufahrt zur Bebauung Ohligser
Straße 49 und angrenzende Gartengrundstücke der Bebauung Ohligser Straße 42-48,
durch die Ohligser Straße im Südwesten und durch die Bebauung und Hofflächen
zwischen der Ohligser Straße 60a und der Düsseldorfer Straße 69 im Westen. Die
genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die
Planzeichnung.
2. Der
beschlossene Planentwurf mit seiner Begründung ist gemäß § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen