Beschluss:

 

„1.   Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 196 „Düsseldorfer / Ohligser Straße“ und seiner Begründung, jeweils in der Fassung vom 01.09.2020 wird zugestimmt.

Das Plangebiet befindet sich in Haan-West. Der räumliche Geltungsbereich wird im Norden begrenzt durch die Düsseldorfer Straße (Hausnummer 65-53), im Osten durch die Zufahrt zur Bebauung Ohligser Straße 49 und angrenzende Gartengrundstücke der Bebauung Ohligser Straße 42-48, durch die Ohligser Straße im Südwesten und durch die Bebauung und Hofflächen zwischen der Ohligser Straße 60a und der Düsseldorfer Straße 69 im Westen. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

2.    Der beschlossene Planentwurf mit seiner Begründung ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.“

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen