Beschlussvorschlag gem. Antrag der WLH-Fraktion:

 

Der Ratsbeschluss vom 27.06.2017 zu Vorlage 60/026/2017 wird aufgehoben. Die bis dahin gültige Beitragssatzung tritt wieder in Kraft.

 

Beschlussvorschlag gem. Vorlage:

 

Die anliegende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Haan -Ausbaubeitragssatzung- wird beschlossen. Die Ausführungen zur Änderung des KAG werden zur Kenntnis genommen.


Protokoll:

 

StVR Rekindt erläutert die Vorlage und die Änderungen des § 8a Kommunalabgabengesetz (KAG).

 

Stv. Stracke erläutert, dass die SPD-Fraktion die Haltung der Landes-SPD unterstütze, dass Ausbaubeiträge generell abgeschafft werden sollen. Aus Sicht der SPD-Fraktion bedeute der Beschlussvorschlag der Verwaltung weiterhin eine Belastung der Bürger*innen.

 

StVR Rekindt führt aus, dass die Verwaltung die Entlastungen, welche das KAG nun beinhalte, in die Haaner Satzung übernehmen möchte. Andernfalls könnten diese in Haan keine Anwendung finden.

 

Stv. Drennhaus entgegnet, dass der Antrag der WLH-Fraktion auf Aufhebung der aktuellen und Rückkehr zur alten Satzung eher auf eine Entlastung der Bürger*innen abziele.

 

Stv. Ruppert verweist auf den vorherigen Beschluss zu TOP 4, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden solle. Er frage sich daher, ob es notwendig sei zu diesem Punkt zwingend heute eine Entscheidung treffen zu müssen.

 

StVR Rekindt erläutert, dass die Verwaltung ein entsprechendes Straßen- und Wegekonzept bis zum 01.01.2021 vorlegen müsse, da die Stadt ansonsten aus dem Fördermitteltopf falle und keine Fördergelder erhalte. Die Aufnahme des vorgenannten Passus des § 8a KAG in die Haaner Satzung sei daher sehr wichtig.

 

 


Abstimmungsergebnisse:

 

Zum Antrag der WLH-Fraktion:

mehrheitlich angenommen

10 Ja / 7 Nein / 0 Enthaltungen

 

Zum Beschlussvorschlag gem. Vorlage:

einstimmig angenommen