Beschluss:

 

Die anliegende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Haan -Ausbaubeitragssatzung- in der alternativen Fassung der Anlage 3 beschlossen. Zusätzlich dazu entfällt der § 4 Abs. 6 Nr. 8 (Wirtschaftswege) in der Ausbaubeitragssatzung.

 

Die Ausführungen zur Änderung des KAG werden zur Kenntnis genommen.


Protokoll:

 

StVR Rekindt stellt die Vorlage vor, da diese neu sei und auf den Beratungen aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.10.2020 basiere.

 

Stv. Lukat teilt für die WLH-Fraktion mit, dass diese dem Vorschlag, mit Ausnahme des § 4 Abs. 6 Nr. 8 (Wirtschaftswege), zustimmen könne. Sie beantragt daher die in der Vorlage genannte Alternative (Anlage 3) unter Streichung des § 4 Abs. 6 Nr. 8 (Wirtschaftswege) zu beschließen.

 

Stv. Rehm frage sich bei dem Sachverhalt, ob es nicht möglicherweise besser sei, bei der Entscheidung auf den neuen Rat zu verweisen.

 

StVR Rekindt erläutert, dass die Verwaltung daran festhalte, die Änderungssatzung in der heutigen Sitzung beschließen zu lassen.

 

Stv. Lukat führt aus, dass es der WLH-Fraktion nicht um redaktionelle Änderungen gehe, sondern um die Rückkehr zu den alten Prozentsätzen. Sie bekräftigt auch den Wunsch der WLH-Fraktion heute hierüber zu beschließen.


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich beschlossen

19 Ja  /  10 Nein  /  3 Enthaltungen